Bauern und Bäuerinnen 50+: Feststellung von Schwerarbeitszeiten ehestmöglich beantragen
Schwerarbeit in der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn Männer 2.000 und Frauen 1.400 Arbeitskilokalorien verbrauchen, d.h. Männer acht Stunden täglich und Frauen 5,6 Stunden täglich in der Land- und Forstwirtschaft arbeiten.
Nach Beantragung auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten ist ein Fragebogen der SVS auszufüllen. Darin wird abgefragt, wie viele Arbeitsstunden man täglich für Feldarbeit, Grünlandbewirtschaftung, Viehbetreuung, Gemüsebau, Direktvermarktung und anderen Nebentätigkeiten etc. tätig ist. Bei der Viehbetreuung sind nicht bloß die reinen Fütterungszeiten oder Melkarbeiten heranzuziehen, sondern auch Tätigkeiten, die nicht täglich durchgeführt werden, wie dies etwa bei Reinigungsarbeiten, Instandhaltungsarbeiten, etc. der Fall ist.
Feldarbeit, Gemüsebau, Forstarbeit, Weinbau, Obstbau oder Sonderkulturen sind saisonale Arbeiten. Hier ist der Jahresarbeitszeitaufwand zu ermitteln und durch 260 zu dividieren - darauf ergibt sich die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit.
Wichtig beim Ausfüllen des Formulars ist, Besonderheiten des Betriebes hervorzuheben (z.B. Betriebsstruktur, technische Ausstattung, arbeitsintensive händisch zu bewirtschaftende Flächen, etc.) und dies auch allenfalls handschriftlich ergänzt. Auch die Arbeitszeiten für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten sind im Fragebogen zu berücksichtigen.
Bei der Antragstellung sowie beim Ausfüllen des Fragebogens sind die Berater der zuständigen Bezirksbauernkammer gerne behilflich.
Nach Beantragung auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten ist ein Fragebogen der SVS auszufüllen. Darin wird abgefragt, wie viele Arbeitsstunden man täglich für Feldarbeit, Grünlandbewirtschaftung, Viehbetreuung, Gemüsebau, Direktvermarktung und anderen Nebentätigkeiten etc. tätig ist. Bei der Viehbetreuung sind nicht bloß die reinen Fütterungszeiten oder Melkarbeiten heranzuziehen, sondern auch Tätigkeiten, die nicht täglich durchgeführt werden, wie dies etwa bei Reinigungsarbeiten, Instandhaltungsarbeiten, etc. der Fall ist.
Feldarbeit, Gemüsebau, Forstarbeit, Weinbau, Obstbau oder Sonderkulturen sind saisonale Arbeiten. Hier ist der Jahresarbeitszeitaufwand zu ermitteln und durch 260 zu dividieren - darauf ergibt sich die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit.
Wichtig beim Ausfüllen des Formulars ist, Besonderheiten des Betriebes hervorzuheben (z.B. Betriebsstruktur, technische Ausstattung, arbeitsintensive händisch zu bewirtschaftende Flächen, etc.) und dies auch allenfalls handschriftlich ergänzt. Auch die Arbeitszeiten für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten sind im Fragebogen zu berücksichtigen.
Bei der Antragstellung sowie beim Ausfüllen des Fragebogens sind die Berater der zuständigen Bezirksbauernkammer gerne behilflich.