Ausschuss für Tierproduktion und Milchwirtschaft
- VfGH-Urteil Vollspaltenbucht – aktueller Diskussionsstand: Johann Stinglmayr stellte den Stand der Diskussion um das Urteil des Verfassungsgerichtshofes bezüglich Vollspaltenböden in der Schweinhaltung dar. Auslöser war die Beschwerde der burgenländischen Landesregierung beim Verfassungsgerichtshof. Daher ist die gesetzliche Grundlage zu reparieren. Es wurden die Inhalte des Urteils erörtert. Es wird im Urteil als sachlich nicht gerechtfertigt angesehen, dass eine 17-jährige Übergangsfrist einseitig auf den Investitionsschutz abstellt und bei der Abwägung der Tierschutz nicht adäquat berücksichtigt wird. Es wird bemängelt, dass diese Frist zu wenig begründet sei. Nach Veröffentlichung des Urteils wurde durch Fachexperten (Landwirtschaftsministerium, LKÖ, Länderkammern, Schweinehaltung Österreich) eine umfassende Unterlage erstellt, die nunmehr nach Prüfung von Verfassungsjuristen den Regierungsparteien als Grundlage für die politischen Verhandlungen dient. Die Erzeugerbranche hat daraus eine Verhandlungsposition abgeleitet. Die fachliche Begründbarkeit steht an oberster Stelle. Ausgehend vom Urteil wird es eine Differenzierung bei den Übergangsfristen geben müssen, aber auch rote Linien wurden definiert. Eine Reparatur auf Basis einer politischen Entscheidung vor dem Sommer 2024 wird angestrebt.
- Umsetzung AMA-Gütesiegel Milch – Tierhaltung plus: Ein weiterer Punkt befasste sich mit der Umsetzung der für den deutschen Markt unumgänglichen Umsetzung der Haltungsformenkennzeichnung über das AMA-Gütesiegel Tierhaltung plus im Milchbereich. Die finalen Freigaben aus Deutschland sind erst zu Jahresende 2023 eingelangt. Der zeitliche Druck ist hoch. Um mögliche Fördermittel abrufen zu können ist die Umsetzung einiger formaler Schritte dringend notwendig.
- Die zuletzt in der Umsetzung aufgeworfenen Fragen werden aktuell mit Nachdruck bearbeitet bzw. konnten über weite Strecken geklärt werden. Gerade dem Datenschutz wird große Wichtigkeit beigemessen. Dennoch wird zusätzlich ein entsprechendes Gutachten eingeholt. Seitens der Landwirtschaft werden entsprechende schriftliche Klärungen im Hinblick auf Datenschutz, allfällige Sanktionen bzw. allfällige offene Fragen durch den Systembetreiber eingefordert. In der Diskussion im Ausschuss kam deutlich zum Ausdruck, dass die Umsetzung im AMA-Gütesiegel neben der Haltungsform auch eine eindeutige Herkunftskennzeichnung bedeutet. Die Marktberichte beschäftigten sich mit der aktuellen Situation in den diversen Tiersparten. Der Milchpreisvergleich 2023 wurde vorgestellt.