Ausschuss für Bergbauern und ländlichen Raum
Thomas Weber von der Landwirtschaftskammer
Österreich
informierte über den aktuellen
nationalen Umsetzungsstand
der EU-Entwaldungsverordnung
(EUDR) und der Wiederherstellungs-
Verordnung
(NRL).
Die EU-Entwaldungsverordnung
ist seit Juni 2023 in
Kraft und soll nach einem
Aufschub-Jahr ab 31. Dezember
2025 angewendet werden.
Herzstück ist, dass ab diesem
Zeitpunkt in der EU kein Holz,
Soja und keine Rinder sowie
daraus hergestellte Erzeugnisse
von entwaldeten Flächen in
Verkehr gebracht werden dürfen.
Das gilt für importierte
Ware aber auch für heimische
Erzeugnisse. Der Ausschuss ist
skeptisch, ob mit der EUDR tatsächlich
weniger Regenwald
zerstört wird, zumal Südamerika
ausreichend landwirtschaftliche
Flächen für Erzeugnisse
mit dem von der EU geforderten
Status „entwaldungsfrei“
im Sinne der EUDR für den
Export nach Europa hat. Aus
Sicht des Ausschusses steht der
zu erwartende bürokratische
Aufwand in keinem Verhältnis
zum Nutzen. Die Entwaldungsverordnung
sollte daher seitens
der EU-Mitgliedsländer noch
einmal auf ihre Treffsicherheit
geprüft werden.
Der Prozess zur nationalen
Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung
(NRL) hat
begonnen. Das Gesetz zur Wiederherstellung
der Natur (Nature
Restoration Law, NRL, zielt
darauf ab, bis zum Jahr 2030
geschädigte Ökosysteme auf
20 Prozent der Fläche der EU
„ökologisch wiederherzustellen”.
Zugleich sollen neue Naturschutzgebiete
geschaffen
und Städte mit mehr Grünflächen
ausgestattet werden. Der
Ausschuss fordert praxistaugliche
Maßnahmen auf freiwilliger
Basis. Mit neuen Finanzierungstöpfen
müssen freiwillige
Mehrleistungen fair abgegolten
werden.
Thomas Weber informierte zudem
über Europäische und Nationale
Visionen für Bürokratieabbau
und Stärkung der produzierenden
Landwirtschaft.
Eine bessere Wettbewerbsfähigkeit
der europäischen und heimischen
Landwirtschaft und
angemessene Einkommen sind
ein zentrales Ziel.
Christian Rottensteiner von
der LK OÖ informierte über die
aktuellen Forstförderungen im
Rahmen des Waldfonds und
der Ländlichen Entwicklung.
Mit dem Waldfonds werden
unter anderem standortangepasste
Aufforstungen, Maßnahmen
gegen Wildschäden, Pflege
und Erstdurchforstung und
Seilgeräte-Einsätze gefördert.
In der Ländlichen Entwicklung
wird die Errichtung und der
Umbau von Forststraßen und
die Erstellung von Waldwirtschaftsplänen
gefördert.