Änderungen bei den ÖPUL-Maßnahmen zum Boden- und Gewässerschutz
Derzeit nehmen österreichweit 4.760 Betriebe an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ teil. Davon entfällt mit 2.195 Betrieben der Großteil auf Oberösterreich, gefolgt von Niederösterreich mit 1.475 und Burgenland mit 726 Betrieben (Steiermark: 181, Kärnten: 139, Wien: 44).
Diese ÖPUL-Maßnahme dient der Verbesserung des Oberflächen- und Grundwasserschutzes sowie der qualitativen Erhaltung und Verbesserung des Bodenzustands und der Bodenfruchtbarkeit. Zusätzlich wird mit einer Teilnahme ein wichtiger Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, zum Erhalt der Kulturlandschaft und der Biodiversität durch standortangepasste Landwirtschaft geleistet.
Diese ÖPUL-Maßnahme dient der Verbesserung des Oberflächen- und Grundwasserschutzes sowie der qualitativen Erhaltung und Verbesserung des Bodenzustands und der Bodenfruchtbarkeit. Zusätzlich wird mit einer Teilnahme ein wichtiger Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, zum Erhalt der Kulturlandschaft und der Biodiversität durch standortangepasste Landwirtschaft geleistet.
Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker „GRUNDWasser 2030“
Oberösterreich ist, (nicht nur) was die Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender
Grundwasserschutz – Acker“ betrifft, führend. Aktuell nehmen 2.195 Bäuerinnen und Bauern an dieser Maßnahme teil. Gerade in Gebieten mit höherer Nitratbelastung (z.B. Traun-Enns-Platte) ist eine Teilnahme am ÖPUL besonders ratsam. In diesen Regionen werden die gesetzliche Auflagen, z. B. Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung, mehr. Die Erfüllung der Auflagen erfolgt dann durch die freiwillige ÖPUL-Teilnahme mit Abgeltung. Aus Sicht des flächendeckenden Boden- und Gewässerschutzes sind hohe Teilnahmeraten unbedingt erforderlich.
Höhere Prämien – Neueinstieg jetzt!
Bis 31. Dezember 2024 besteht noch die Möglichkeit, in ÖPUL-Maßnahmen neu einzusteigen. Aufgrund der aktuellen Marktsituation ist derzeit eine Teilnahme am ÖPUL ganz besonders zu überlegen. Die aktuell genehmigten ÖPUL-Änderungen (ÖPUL 2023 - höhere Prämien und Neuerungen ab 2025) bringen höhere Prämien bereits ab 2024 und Richtlinien-Anpassungen und neue Zuschläge ab dem Jahr 2025 mit sich.
„Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker - GRUNDWasser 2030“ - kompakt - NEU!
Richtlinien-Anpassungen
- mindestens 2 ha Acker in der Gebietskulisse im ersten Verpflichtungsjahr – ACHTUNG: Ausweitung der Gebietskulisse um Gebiete im Grundwasserkörper zwischen Traun und Alm
Folgende Katastralgemeinden sind betroffen und kommen neu in die Gebietskulisse „GRUNDWasser 2030“ dazu (ca. 7.100 ha Ackerfläche, Land OÖ)
KG Name | KG Nummer |
Bachloh | 51104 |
Wimsbach | 51129 |
Bergham | 51106 |
Neydharting | 51121 |
Au | 51103 |
Kemating | 42125 |
Dreising | 42104 |
Kößlwang | 51114 |
Roitham | 42154 |
Ausserpühret | 42103 |
Stötten | 42158 |
Lindach | 42133 |
Hörbach | 42122 |
Messenbach | 42134 |
Vorchdorf | 42164 |
Eggenberg | 42110 |
Einsiedling | 42113 |
Kirchham | 42126 |
Diethaming | 42105 |
Laakirchen | 42131 |
Ölling | 42148 |
Schwaigthal | 42157 |
Kranabeth | 42128 |
Krottendorf | 42129 |
Kampesberg | 42124 |
Oberweis | 42146 |
Lederau | 42132 |
Oberndorf | 42145 |
Gschwandt | 42120 |
Moosham | 42136 |
Schlagen | 42156 |
Feldham | 42115 |
- Berücksichtigung von Stickstoffüberschüssen: Einführung eines Korridors hinsichtlich anzurechnendem Stickstoffsaldo aus der Vorkultur (ab 20 kg, statt 10 kg bis maximal 100 kg, z. B. bei Hagel oder Dürre)
- Cultan-Düngung als neuer Zuschlag (40 Euro/ha Acker in der Gebietskulisse)
Sonstige Förderungsrichtlinien (unverändert)
- Teilnahme an „Zwischenfruchtanbau“ (ohne Variante 3!) oder „System Immergrün“
- Aufzeichnungen für Ackerflächen im Gebiet - Termine beachten! Tipp: ÖDüPlan Plus!
- Bestimmungen zur Bodenbedeckung über den Winter bzw. zur Anlage einer Nachfolgekultur (Vermeidung Schwarzbrache)
- 10 Stunden Weiterbildung, Erstellung Wasserschutzkonzept bis 31. Dezember 2026 (siehe >> GW 2030 - GRUNDWasser 2030
- Bodenproben (je 5 ha eine Bodenprobe, bis 31. Dezember 2026) >> Bodenuntersuchung
- Verbot bestimmter Wirkstoffe auf Soja, Mais, Sorghum, Zuckerrübe, Raps – (Terbuthylazin, Metazachlor, Dimethachlor, S-Metolachlor)
- Verzicht auf N-haltige Dünger, Klärschlamm, Klärschlammkompost auf Ackerflächen von 15. Oktober - 15. Februar, bei Mais bis 21. März des Folgejahres. >> GRUNDWasser 2030
- Gabenteilungsbeschränkung (max. 80 kg N)
- Dokumentation Kontrollgang bzw. Warndienstmeldung bei chemischen Pflanzenschutzmaßnahmen
Erosionsschutz Acker – Möglichkeit zum Neueinstieg nutzen
5.474 Betriebe nehmen in Oberösterreich derzeit an der ÖPUL-Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ teil und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Boden- und Gewässerschutz, z. B. durch das Anlegen von qualitativ hochwertigen Zwischenfrüchten mit darauffolgender Mulch- und Direktsaat der Folgekulturen oder durch das Begrünen von bevorzugten Abflussschneisen („Hot Spots“).
ACHTUNG: ab 2025: Untersaaten sind zukünftig auch bei Mais und Sorghum förderbar!
ACHTUNG: ab 2025: Untersaaten sind zukünftig auch bei Mais und Sorghum förderbar!
Überblick Prämienanpassung (Auswahl)
Info | ÖPUL-Maßnahme | Prämienhöhe in Euro pro ha - 2023 | Prämienhöhe in Euro pro ha - 2024* | Prämienhöhe in Euro pro ha - ab 2025 |
NEU | Vorbeugender Grundwasserschutz-Acker: Zuschlag Cultan-Düngung auf Acker im Gebiet | keine | keine | 40 |
Anpassung | Vorbeugender Grundwasserschutz-Acker: Zuschlag Bildungs- und Beratungsauflagen für die ersten 10 ha | 30 | 60 | 60 |
NEU | Erosionsschutz Acker ohne Bio: Untersaaten in Mais und Sorghum | keine | keine | 81 |
NEU | Erosionsschutz Acker mit Bio: Untersaaten in Mais und Sorghum | keine | keine | 97,2 |
Fazit
Für einen flächendeckenden Boden- und Gewässerschutz sind hohe Teilnahmeraten unbedingt erforderlich. Die Boden.Wasser.Schutz.Beratung unterstützt Sie gerne bei der Entscheidungsfindung, und nicht vergessen – bis 31. Dezember 2024 besteht die letzte Möglichkeit zum Neueinstieg! (050/6902-1426, www.bwsb.at)