Willkommen im Wald: Infotafel zeigt worauf es ankommt
Eine Tafel zum "Verhalten im Wald" gibt einen schnellen Überblick, was im Wald erlaubt und was verboten ist. Die von der Landwirtschaftskammer Oberösterreich konzipierte Waldtafel "Willkommen im Wald" beinhaltet "Verhaltensregeln" für Waldbesucher:innen. Die Waldtafel aus Aluminium hat das Format A0 (ca. 119 x 84 cm) und kostet 45 Euro. Sie kann via Selbstabholung in der jeweiligen Bezirksbauernkammer sowie im Kundenservice der LK Oberösterreich in Linz bezogen werden. Eine Zustellung ist nicht möglich, da die Kosten für die Zustellung in keiner Relation zum Preis der Tafel stehen
Die Infotafeln sollen möglichst an von Waldbesucher:innen gut frequentierten Stellen, beispielsweise dort, wo Güterwege in den Wald führen, oder an Rastplätzen aufgestellt werden. Eventuell ist eine Abstimmung innerhalb der Ortsbauernschaft zielführend, um wahlloses Platzieren von Tafeln im Wald zu vermeiden.
Die Infotafeln sollen möglichst an von Waldbesucher:innen gut frequentierten Stellen, beispielsweise dort, wo Güterwege in den Wald führen, oder an Rastplätzen aufgestellt werden. Eventuell ist eine Abstimmung innerhalb der Ortsbauernschaft zielführend, um wahlloses Platzieren von Tafeln im Wald zu vermeiden.
Erlaubt mit Zustimmung des Waldbesitzers
Reiten und Radfahren auf Forststraßen ist im freien Betretungsrecht nicht automatisch inbegriffen. Dazu ist die Zustimmung des Waldeigentümers erforderlich. Das Zelten und Lagern bei Dunkelheit sowie das Feuermachen im Wald ist ebenfalls nur mit Zustimmung erlaubt. Forstgärten, Holzlagerplätze, Gebäude, forstliche Materialseilbahnen und andere Betriebsstätten sowie Jungwuchsflächen, deren Bewuchs niedriger als 3 m ist, dürfen nicht betreten werden. Eine spezielle Hinweistafel bedarf es dazu nicht. Darüber hinaus kann man als Waldeigentümer für die Dauer von Holzerntearbeiten eine befristete Sperre verhängen und diese mit forstlichen Sperrgebietstafeln kennzeichnen.
In unserer Natur
Mit “IN UNSERER NATUR!” wurde ein Modell etabliert, um auf Landes- und regionaler Ebene einen Interessensausgleich durch Einbindung aller Naturnutzer zu ermöglichen. Im Auftrag des Landes Oberösterreich bekennen sich insgesamt 16 Institutionen und Organisationen - darunter auch die Landwirtschaftskammer - zum konstruktiven Dialog und zur Zusammenarbeit, um Bewusstsein für eine konfliktfreie und wertschätzende Nutzung heimischer Naturräume zu schaffen. Gemeinsam formulierte Fairplay-Regeln für Wandern, Mountainbiken und Wintersportaktivitäten sind ein wesentliches Ergebnis dieser Zusammenarbeit.