Vorgehen bei Trockenschäden an geförderten Aufforstungen
Bei Aufforstungsförderprojekten ist wie folgt vorzugehen:
- Ausfälle < 30 % der gesetzten Pflanzen: Die Nachbesserung ist nicht förderbar. Ausfälle der geförderten Aufforstung durch Trockenschäden bzw. Frost sind vom Bezirksforstdienst mittels Formular zu bestätigen.
- Ausfälle > 30 % der gesetzten Pflanzen: Die Nachbesserung ist förderbar, sofern es sich um Ausfall durch Trockenheit oder Frost handelt. Die Antragstellung oder Änderungsmeldung vor Umsetzung ist zwingend erforderlich. Die Mischwaldkriterien müssen auch nach der Nachbesserung in jedem Fall erfüllt sein. (Die Nachbestellung kann von den Mischwaldkriterien abweichen, denn es werden nur ausgefallenen Baumarten ergänzt). Sollte es dabei zu Projektänderungen kommen (z.B andere Baumart bei der Nachbesserung) ist dies vor Umsetzung bekannt zu geben.
Förderantrag ist noch laufend:
Da im Regelfall nicht mit dem genehmigten Förderungsbetrag das Auslangen gefunden werden kann, ist vor der Nachbesserung rechtzeitig ein Antrag des Förderwerbers auf Erhöhung der Fördersumme zu stellen. Eventuell ist es auch erforderlich eine Verlängerung des Durchführungszeitraumes zu beantragen.
Förderprojekt ist bereits abgeschlossen:
Ist der Aufforstungsantrag bereits abgeschlossen, so kann die erforderliche Nachbesserung über einen neuen Förderantrag beantragt werden. Wichtig dabei ist der Bezug zum Erstantrag sowie das Erreichen der Förderuntergrenze von 1.000 Euro. Nach erfolgter Aufforstung ist ein Zahlungsantrag zu stellen, aus dem die Aufforstungen, Nachbesserung und aktuelle Baumartenanteile hervorgehen.
Für beides gilt:
Vor Umsetzung der Maßnahme ist rechtzeitig mit dem zuständigen Bezirksforstdienst Kontakt aufzunehmen. Dieser stellt auch die erforderlichen Formulare zur Verfügung. Dem Antrag ist die Bestätigung des Bezirksförsters über die Ausfälle wegen Trockenheit bzw. Frost beizulegen.