Vollspaltenböden: Verhandlungsergebnis ist gangbarer Kompromiss
Viele oberösterreichische Bäuerinnen und Bauern sehen in der Schweinehaltung weiterhin eine betriebliche Zukunft. 40 Prozent der Schweine in ganz Österreich werden in Oberösterreich gehalten. Deswegen sind tierschutzrechtliche Voraussetzungen und Bedingungen für die oberösterreichische Landwirtschaft von besonderer Relevanz. Rechtliche Planungssicherheit ist eine der wichtigsten Grundlagen für Investitionen. Daher müssen mit der vorliegenden Änderung des Tierschutzgesetzes auch neue Forderungen ein Ende haben.
„Die Landwirtschaftskammer bekennt sich zum Tierschutz und zur Weiterentwicklung der Tierhaltung. Dies muss allerdings unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Machbarkeit und unter Beachtung der Entwicklungen der Märkte erfolgen“, hält Präsident Waldenberger fest. Der vorliegende Konsens ist nach der endgültigen Beschlussfassung im Detail zu bewerten und wird entsprechend einzelbetrieblich zu prüfen sein. Die Vorgaben werden praktisch umsetzbar sein, jedoch auch sehr herausfordernd.
Mit dem erzielten Kompromiss bei der Änderung des Tierschutzgesetzes ist die Grundlage dafür gelegt, dass es wieder zu Investitionen in der Schweinehaltung kommen kann, die in den letzten Jahren äußerst niedrig waren. „Leider konnte ein festgelegter Investitionsschutz nicht generell festgelegt werden, aber zumindest für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Ende 2022 investiert haben. Für diese Betriebe gilt eine individuelle Übergangsregelung von 16 Jahren, die unserer Ansicht nach in Bezug auf die Abschreibungsdauer aber sehr kurz bemessen ist“, so Waldenberger.