VfGH-Aufhebung der Übergangsfrist für Vollspalten zwingt Bauern zum Aufhören
Die Landwirtschaftskammer
OÖ bekennt sich zum Tierschutz
und zur Weiterentwicklung
der Tierhaltung. Mit den
im Jahr 2022 beschlossenen
Regelungen gab es klare Vorgaben
und einen Planungshorizont
für schweinehaltende Betriebe.
Die Weiterentwicklung
der Schweinehaltung kann nur
unter Berücksichtigung von
ökonomischen Aspekten und
der Märkte erfolgen. Laufende
bzw. rückwirkende Änderungen
in den gesetzlichen Rahmenbedingungen
bedingen,
dass Betriebe die Tierhaltung
gänzlich einstellen. Das wiederum
untergräbt die Eigenversorgung
mit hochwertigem
heimischem Schweinefleisch.
„Derartige Entscheidungen
drängen unsere bäuerlichen
Betriebe aus der Produktion,
schwächen die Eigenversorgung
und öffnen somit
Fleisch- und Tierimporten die
Tür, die unter gänzlich anderen
Rahmenbedingungen erzeugt
werden“, betont LK-Präsident
Franz Waldenberger.
Die Hauptbetroffenen sind
Betriebe in jenen Bundesländern,
die genau diese Versorgung
sicherstellen. Mit 1,3
Prozent am Gesamtschweinebestand
in Österreich zählt das
Burgenland zu den Bundesländern
mit der geringsten Anzahl
an Schweinen.
„Mit 40 Prozent ist Oberösterreich
das führende
Schweinehaltungs-Bundesland
und sorgt gemeinsam
mit Niederösterreich und der
Steiermark für 100 Prozent der
Eigenversorgung. Diese Sicherheit
wackelt nun gewaltig.
Denn bis 2025 muss eine neue
Vollspalten-Regelung her“, ärgert
sich Agrar-Landesrätin Michaela
Langer-Weninger über
die „kurzsichtige“ Vorgangsweise
des burgenländischen
Landeshauptmannes. „Ich
bin im höchsten Maß irritiert,
dass ein Bundesland, das mit
Sicherheit nicht für die breite
Masse der Schweinehaltung
steht, derartige massive Einschnitte
in einer Branche verursacht,
ohne sich über die Zukunft
der dahinterstehenden
bäuerlichen Familienbetriebe
Gedanken zu machen.“
Schon in den letzten Jahren
ist ein deutlicher Rückgang der
Schweinebestände festzustellen.
Hier spielen vor allem die
geänderten gesetzlichen Anforderungen
an die Haltung,
deren Einhaltung mit hohen
Investitionskosten und Mehraufwendungen
einhergehen,
eine entscheidende Rolle.
Weiterentwicklungen können
immer nur unter Berücksichtigung
der Marktentwicklungen
funktionieren. Die
österreichische Schweinehaltung
bietet ein mehrstufiges
System auf Basis des AMAGütesiegels.
Gerade die letzten
Jahre mit hohen Inflationsraten
haben gezeigt, dass für
viele Konsumenten der Preis
das Hauptkriterium bei der
Kaufentscheidung von Lebensmitteln
ist.
Im Zuge der Anpassung der
gesetzlichen Regelungen wurde
ein von den Regierungsparteien
mit der Branche abgestimmter
Weg entwickelt, der
schrittweise geänderte Produktionsbedingungen
an Anforderungen
der Absatzmärkte heranführen
soll. Parallel werden
praktikable Veränderungsmöglichkeiten
in Projekten getestet
und erarbeitet.
Das nun gefällte Urteil des
Verfassungsgerichtshofes
(VfGH) trägt zu einer weiteren
Verunsicherung der Schweinhalter
bei. Die Investitionsbereitschaft
ist auf sehr niedrigem
Niveau und wird durch
derartige Urteile weiter massiv
geschwächt.
„Der aktuell vorliegende
Wegfall der Übergangsfristen
ist weder akzeptabel noch
machbar. Es stellt einen Großteil
der schweinehaltenden
Betriebe vor unzumutbare Herausforderungen“,
so Waldenberger.
Es brauche dringend
eine konstruktive Diskussion,
um Planbarkeit und Rechtssicherheit
wiederherzustellen.