Vertragsbestandteile bei einer partnerschaftlichen Kalbinnenaufzucht
Sichtweisen des Aufzuchtbetriebes
Neben den klaren Vertragsbestandteilen ist es für den Aufzuchtbetrieb wichtig zu wissen, in welchem Alter die Kälber/Jungrinder vom Milchviehbetrieb zum Aufzuchtbetrieb kommen. Gerade hinsichtlich der Fütterung spielt eine Rolle, ob die Kälber noch auf die Verfütterung von Milch bzw. Milchaustauscher angewiesen sind. In den meisten Fällen erfolgt die Überstellung nach dem Absetzen der Kälber. So wird der Umstellungsstress klein gehalten und erleichtert auch die Fütterung für den Aufzuchtbetrieb. Voraussetzung ist natürlich ein guter Gesundheitszustand der Kälber beim Überstellen sowie eine Enthornung.
Werden am Aufzuchtbetrieb die Kalbinnen von mehreren verschiedenen Milchviehbetrieben aufgezogen, so kann über eine Einstellprophylaxe hinsichtlich Krankheitsdruck oder Kälbergrippe nachgedacht werden.
Da die Kalbin die Milchkuh von morgen ist, ist auf eine dementsprechende intensivere Aufzucht im ersten Lebensjahr zu achten. Gerade im ersten Lebensjahr wird die Basis für die Entwicklung des Rahmens und die Ausbildung der Geschlechtsorgane sowie der Euterentwicklung gelegt. Dazu ist eine entsprechende Futtermenge und Futterqualität sicher zu stellen. Die extensive Phase der Fütterung mit geringeren Ansprüchen an die Energie- und Rohproteinversorgung beginnt mit dem zweiten Lebensjahr.
Für die richtige Anpaarung der Kalbin ist mit dem Milchviehbetrieb Rücksprache zu halten. Vorteil besteht hierbei für den Aufzuchtbetrieb, Mitglied bei einem Zuchtverband zu sein. So können Anpaarungsempfehlungen eingeholt werden und den Zuchtzielen des Milchviehbetriebes entsprechend belegt werden. Das Besamungsalter soll sich nach dem Gewichtsentwicklungen der Kalbin richten. Bei Fleckvieh liegt das optimale Gewicht zur ersten Besamung zwischen 450 - 470 kg, Braunvieh und Holstein zwischen 390 - 420 kg. Dies entspricht jeweils 65% des anzustrebenden Gewichts des erwachsenen Tiers. Aus Sicht des Aufzuchtbetriebes ist auch abzuklären, ab welchem Alter die Kalbinnen zum Milchviehbetrieb zurückkehren. Empfehlenswert sind 6-8 Wochen. So kann sich die Kalbin auf die neuen Stallbedingungen einstellen, mit der Vorbereitungsfütterung begonnen und eine allfällige Klauenpflege durchgeführt werden.
Werden am Aufzuchtbetrieb die Kalbinnen von mehreren verschiedenen Milchviehbetrieben aufgezogen, so kann über eine Einstellprophylaxe hinsichtlich Krankheitsdruck oder Kälbergrippe nachgedacht werden.
Da die Kalbin die Milchkuh von morgen ist, ist auf eine dementsprechende intensivere Aufzucht im ersten Lebensjahr zu achten. Gerade im ersten Lebensjahr wird die Basis für die Entwicklung des Rahmens und die Ausbildung der Geschlechtsorgane sowie der Euterentwicklung gelegt. Dazu ist eine entsprechende Futtermenge und Futterqualität sicher zu stellen. Die extensive Phase der Fütterung mit geringeren Ansprüchen an die Energie- und Rohproteinversorgung beginnt mit dem zweiten Lebensjahr.
Für die richtige Anpaarung der Kalbin ist mit dem Milchviehbetrieb Rücksprache zu halten. Vorteil besteht hierbei für den Aufzuchtbetrieb, Mitglied bei einem Zuchtverband zu sein. So können Anpaarungsempfehlungen eingeholt werden und den Zuchtzielen des Milchviehbetriebes entsprechend belegt werden. Das Besamungsalter soll sich nach dem Gewichtsentwicklungen der Kalbin richten. Bei Fleckvieh liegt das optimale Gewicht zur ersten Besamung zwischen 450 - 470 kg, Braunvieh und Holstein zwischen 390 - 420 kg. Dies entspricht jeweils 65% des anzustrebenden Gewichts des erwachsenen Tiers. Aus Sicht des Aufzuchtbetriebes ist auch abzuklären, ab welchem Alter die Kalbinnen zum Milchviehbetrieb zurückkehren. Empfehlenswert sind 6-8 Wochen. So kann sich die Kalbin auf die neuen Stallbedingungen einstellen, mit der Vorbereitungsfütterung begonnen und eine allfällige Klauenpflege durchgeführt werden.
Sichtweisen des Milchviehbetriebes
Der Milchviehbetrieb wünscht sich am Ende der Aufzucht eine gesunde und trächtige Kalbin in guter Kondition. Im ersten Lebensjahr der Kalbin wird die Basis für die Entwicklung des Rahmens, der Ausbildung der Geschlechtsorgane und der Euterentwicklung gelegt. Daher darf die Aufzucht in diesem Zeitraum nicht zu extensiv erfolgen. Eine intensive Fütterungsphase im ersten Lebensjahr ist daher unbedingt notwendig. Nur so kann sich ein frohwüchsiges, rahmiges, korrektes robustes, gesundes, fruchtbares und leistungsbereites Tier entwickeln. Oftmals scheitert es daran, dass die Aufzucht zu extensiv erfolgt. Es macht aus diesem Grund Sinn, mit dem Auzuchtbetrieb dahingehend Vereinbarungen zu treffen, wie die Fütterung im Allgemeinen ausschauen soll. Mehr Beachtung soll hierbei der intensiven Phase im ersten Jahr geschenkt werden.
Aus beidseitiger Sicht ist es auch ratsam, den Milchviehbetrieb im Vorfeld die Möglichkeit zu geben, den Aufzuchtstall zu besichtigen.
Im Hinblick auf Zuchtuntauglichkeit und Verletzungen erwartet sich der Milchviehbetrieb, rechtzeitig über solche Vorkommnisse informiert zu werden. Es ist einerseits in der Aufzuchtvereinbarung geregelt, jedoch andererseits hat es die Erfahrung gezeigt, dass eine rechtzeitige Information und Kontaktaufnahme sowie das Suchen des Gesprächs mögliche Konfliktpotentiale enschärfen kann.
Allgemein kann gesagt werden, dass zum Kooperieren immer mindestens zwei dazugehören. Da braucht es schon die richtige Gesprächsebene, eine gute Chemie und vor allem Vereinbarungen, die im Vorfeld abgeklärt werden. Vertrauen und eine gute Gesprächsebene brauchen erstens einen gewissen Vorschuss und zweitens auch eine gewisse Zeit, damit diese sich entwickeln können. Und da spielt vor allem Geduld und Nachsicht eine große Rolle. Wenn die Gesprächsbasis und die zwischenmenschliche Ebene passen, profitieren beide Seiten immer davon.
Aus Sicht des Milchviehbetriebes besteht der Vorteil auch darin, dass beiderseitig ein Interesse an der Zucht und auch an der Rinderhaltung besteht. Gerade hinsichtlich dem gezielten Einsatz von Zuchtstieren oder das Einsetzen von Embryonen hat sich diese Kooperation bewährt.
Wichtig für den Milchviehbetrieb ist auch eine gewisse Kompromissbereitschaft, die Einstellung dazu, dass auch beide Seiten gleichermaßen etwas daran verdienen und auch eine klare Gesprächsbasis sowie eine Transparenz in der Aufzuchtphase.
Aus beidseitiger Sicht ist es auch ratsam, den Milchviehbetrieb im Vorfeld die Möglichkeit zu geben, den Aufzuchtstall zu besichtigen.
Im Hinblick auf Zuchtuntauglichkeit und Verletzungen erwartet sich der Milchviehbetrieb, rechtzeitig über solche Vorkommnisse informiert zu werden. Es ist einerseits in der Aufzuchtvereinbarung geregelt, jedoch andererseits hat es die Erfahrung gezeigt, dass eine rechtzeitige Information und Kontaktaufnahme sowie das Suchen des Gesprächs mögliche Konfliktpotentiale enschärfen kann.
Allgemein kann gesagt werden, dass zum Kooperieren immer mindestens zwei dazugehören. Da braucht es schon die richtige Gesprächsebene, eine gute Chemie und vor allem Vereinbarungen, die im Vorfeld abgeklärt werden. Vertrauen und eine gute Gesprächsebene brauchen erstens einen gewissen Vorschuss und zweitens auch eine gewisse Zeit, damit diese sich entwickeln können. Und da spielt vor allem Geduld und Nachsicht eine große Rolle. Wenn die Gesprächsbasis und die zwischenmenschliche Ebene passen, profitieren beide Seiten immer davon.
Aus Sicht des Milchviehbetriebes besteht der Vorteil auch darin, dass beiderseitig ein Interesse an der Zucht und auch an der Rinderhaltung besteht. Gerade hinsichtlich dem gezielten Einsatz von Zuchtstieren oder das Einsetzen von Embryonen hat sich diese Kooperation bewährt.
Wichtig für den Milchviehbetrieb ist auch eine gewisse Kompromissbereitschaft, die Einstellung dazu, dass auch beide Seiten gleichermaßen etwas daran verdienen und auch eine klare Gesprächsbasis sowie eine Transparenz in der Aufzuchtphase.
Mögliche Vertragsbestandteile
In einer Aufzuchtvereinbarung werden der Vertragsgegenstand, das Eigentumsverhältnis (weibliche Rinder bleiben im Eigentum des Milchviehbetriebes) und etwaige Besichtigungsmöglichkeiten geregelt. Die Kriterien zur Übergabe an den Aufzuchtbetrieb (Alter, Gesundheitszustand, Enthornung und Transport) werden im Vorfeld abgeklärt und vereinbart. Die Details für Aufzucht und Haltung wie Fütterung, Pflege, Führen eines Jungviehregisters sowie gesonderte Vereinbarungen sind ebenfalls Teile einer solchen Vereinbarung. Das Belegen der Kalbinnen beinhaltet Alter und Gewicht, Anpaarung, Kostenübernahme (Besamung, Trächtigkeitsuntersuchung) und das maximale Alter der erfolgreichen Trächtigkeit sowie eine Definition der Zuchtuntauglichkeit. Die Rücknahme der trächtigen Kalbinnen kennzeichnet den Abschluss des vereinbarten Aufzuchtzeitraumes, wobei aber auch eine Rücknahmefrist und der Transport sowie der Gesundheitszustand bei Übergabe diskutiert werden soll. Da die Tiere nach wie vor im Eigentum des Milchviehbetriebes sind, ist der Verkauf nicht erlaubt. Der wichtigste Bestandteil einer Aufzuchtvereinbarung definiert die Zuchtuntauglichkeit bzw. den Totalverlust von Tieren. Darüber zu reden und bereits im Vorfeld zu vereinbaren ist für eine gelungene Kooperation unumgänglich. Meldung der Zuchtuntauglichkeit, Rücknahme dieser Tiere, Verschulden und Nicht-Verschulden des Aufzuchtbetriebes werden hier genau definiert. Zum Abschluss einer solchen Aufzuchtvereinbarung werden Entgeltbestimmungen, Zahlungsvereinbarungen sowie Vorgehen bei Vertragsänderungen und Kündigungsfrist vereinbart.
Vordrucke und Vertragsentwürfe sind auf Anfrage bei den Landwirtschaftskammern vor Ort erhältlich. Es ist ratsam, sich im Vorfeld mit Beraterinnen und Beratern auszutauschen, sich zum Thema Kalbinnenaufzucht zu befragen und gemeinsam betreffend Vertragserstellung sich beraten zu lassen. So können gemeinsame Vertragspunkte diskutiert und im Vorfeld festgelegt werden.
Vordrucke und Vertragsentwürfe sind auf Anfrage bei den Landwirtschaftskammern vor Ort erhältlich. Es ist ratsam, sich im Vorfeld mit Beraterinnen und Beratern auszutauschen, sich zum Thema Kalbinnenaufzucht zu befragen und gemeinsam betreffend Vertragserstellung sich beraten zu lassen. So können gemeinsame Vertragspunkte diskutiert und im Vorfeld festgelegt werden.