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Vergleichs- und Weiserflächenbegehungen mit neuen Regeln

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12.03.2025 | von DI Stephan Rechberger

Im Zuge der Jagdgesetzänderung wurde auch die Abschussplanverordnung novelliert. Ziel der Verordnung ist die Herstellung und Erhaltung einer "wirtschaftlich tragbaren Wilddichte". Diese ist dann erreicht, wenn Waldbestände einschließlich der Weißtanne und der Laubhölzer ohne Flächenschutz, jedoch mit begleitenden forstlichen Maßnahmen, gesichert aufwachsen können.

Wall_DSC05396_Vergleichsfläche_Naturvejüngung318.jpg © LK OÖ/Wall
Vergleichsflächen machen Keimlingsverbiss und Baumartenentmischung sichtbar. © LK OÖ/Wall
Zur Feststellung dient der Verbissgrad in Waldflächen größer als 3 ha. Der Wildeinfluss wird wie bisher durch Vergleichs- und Weiserflächen festgestellt. Vergleichsflächen sind nicht hasendicht eingezäunte Flächen zur Beurteilung der Verjüngung innerhalb und außerhalb des Zaunes. Durch die Zäunung können ein Keimlingsverbiss oder eine mögliche Baumartenentmischung sichtbar gemacht werden. Daher ist es sehr wichtig die geforderte Mindestzahl von einer Vergleichsfläche je angefangenen 100 ha Waldfläche und mindestens drei Flächen je Jagdgebiet einzurichten. Die Vergleichsflächen werden im Nahbereich durch Weiserflächen ergänzt. Weiserflächen sind nicht gezäunte Flächen, bei denen der Verbissgrad erhoben wird. Ausgezählt werden die verbissbeliebteste Baumart, bzw. die Baumart, die einen Wildeinfluss bei der Vergleichsfläche zeigt

Zusätzliche Vergleichs- und Weiserflächen

Eine häufige Frage im Beratungsalltag ist die Errichtung zusätzlicher Vergleichs- und Weiserflächen. Auch in der neuen Abschussplanverordnung hat die Obfrau/der Obmann des Gemeindejagdvorstandes die Möglichkeit, zusätzliche Flächen für die Begehung vorzuschlagen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die Neuerung, dass dieser Vorschlag bis spätestens 1. Oktober beim forsttechnischen Dienst der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden muss. Die Anzahl dieser zusätzlichen Flächen darf maximal eine Fläche je angefangene fünf bereits bestehende Flächen betragen. Diese Möglichkeit bietet die Chance eine bessere Darstellung des Wildeinflusses durch mehr Flächen über das ganze Jagdgebiet zu schaffen.

Absenkung Verbissprozente erfolgt

Für die Landwirtschaftskammer OÖ ist es wichtig, dass die waldbaulichen Herausforderungen durch den Klimawandel in der Abschussplanverordnung Platz finden. Die mit der Novelle durchgeführte Absenkung der Verbissprozente bei Tanne und den Hartlaubbaumarten sind ein wesentliches Zeichen, dass allen Beteiligten die Notwendigkeit des Waldumbaus bewusst ist.

Als "Vorwarnstufe" wurde in der Gesamtbeurteilung der Jagdgebiete ein "schlechter" Einser eingeführt. Ist der Mittelwert aller Beurteilung unter 1,3 so bleibt der Abschussplan gleich, bzw. kann bei sehr geringen Verbissprozenten abgesenkt werden. Bei einem Mittelwert über 1,3 muss der Abschussplan um mindestens 10% angehoben werden. Bei einer Gesamtbeurteilung "Zwei" muss ab heuer der Abschuss um mindestens 15% angehoben werden. Wenn der Abschussplan im Vorjahr nicht erfüllt wurde, erfolgt eine Anhebung um mindestens 25%. Dieser erhöhte Prozentsatz wurde eingeführt, dafür wird die Differenz zwischen getätigten Abschuss und Abschussplan vom vorangegangenen Jahr nicht mehr dazu gerechnet.

Broschüre "Grundeigentum und Jagd"

Als wichtiges Nachschlagwerk unter anderem zu Fragen der Abschussplanung hat die Landwirtschaftskammer OÖ die Broschüre "Grundeigentum und Jagd" erstellt. Diese kann bestellt oder heruntergeladen werden.
Wie jedes Jahr stehen ab Mitte März wieder die Begehungen der Vergleichs- und Weiserflächen für die Abschussplanung an. Alle Mitglieder des Gemeindejagdvorstandes sind aufgerufen, bei den Begehungen teilzunehmen und die Interessen der Grundbesitzer zu vertreten. Nach Rücksprache mit dem Gemeindejagdvorstand können alle interessierte Grundeigentümer bei diesen Begehungen dabei sein, um so eventuelle Probleme gleich anzusprechen.

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  • Grundeigentum und Jagd web PDF 8,74 MB
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