Tierhaltung plus im AMA-Gütesiegel Milch für Absatzmärkte erforderlich
Nach rund zwei Jahren zäher Verhandlungen wurde erst Ende Dezember 2023 das österreichische AMA-Gütesiegel-Programm von Deutschland anerkannt. "haltungsform.de" stufte das AMA-Gütesiegel "Tierhaltung plus" als Stufe 2 (in D "Stallhaltung plus") und "Tierhaltung plus Außenklima" als Stufe 3 (Außenklima) ein. Das AMA-Biosiegel ist schon seit zwei Jahren in der höchsten Stufe. In den Verhandlungen gab es kaum nennenswerte Zugeständnisse von deutscher Seite.
Tatsache ist, dass mehr als 25% der Milch nach Deutschland exportiert wird. Natürlich gäbe es auch andere Absatzmärkte, allerdings sind nicht nur Mengen, sondern auch die damit erzielten Umsätze zu berücksichtigen.
Eine verpflichtende, einmal jährliche Kontrolle war unverrückbare Vorgabe der anerkennenden Stelle in Deutschland. Zwar werden die Kosten großteils über eine Förderung getragen, Freude hat damit dennoch niemand.
Einige der Vorgaben in "Tierhaltung plus" sind in Österreich bereits umgesetzt (Verbot der dauernden Anbindehaltung) oder in Umsetzung (Antibiotikamonitoring).
Ende der dauernden Anbindehaltung
Mit dem Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes 2005 wurde die dauernde Anbindehaltung als Auslaufmodell definiert. Die gesetzliche Frist wurde zwei Mal verlängert (2012, 2020). In bestimmten Ausnahmefällen ist diese noch bis 2030 gesetzlich erlaubt. Im AMA GS gibt es keine dauernde Anbindehaltung mehr ab 1. Jänner 2024.
Das Ende der dauernden Anbindehaltung bedeutet, dass Rindern an mindestens 90 Tagen im Jahr die Möglichkeit zur freien Bewegung gewährt werden muss. Im Programm "Tierhaltung plus" sind mindestens 120 Tage vorgegeben. Auch die Vorgabe vom Verhältnis Liegeplatz zur Anzahl von Tieren. Dies ist in Anlage 2 in der 1. Tierhalteverordnung (gültig seit 1 Jänner 2005) geregelt. In Liegeboxenlaufställen muss mindestens eine Liegebox je Tier vorhanden sein.
RIS - 1. Tierhaltungsverordnung Anl. 2 - Bundesrecht konsolidiert, tagesaktuelle Fassung (bka.gv.at)
Das Tierschutzgesetz gibt auch Regelungen für die Haltung kranker Tiere vor § 15 Tierschutzgesetz). Weist ein Tier Anzeichen einer Krankheit oder Verletzung auf, so muss es unverzüglich ordnungsgemäß versorgt werden, erforderlichenfalls unter Heranziehung eines Tierarztes. Kranke oder verletzte Tiere sind diesen besonderen Ansprüchen angemessen und erforderlichenfalls gesondert unterzubringen.
Die Unterbringung ist in der ersten Tierhalteverordnung für die Gruppenhaltung von Rindern über 6 Monate besonders geregelt: Für kalbende oder kranke Tiere in Gruppenhaltung müssen in ausreichendem Ausmaß Absonderungsbuchten zur Verfügung stehen. Bei Gruppenhaltung müssen Möglichkeiten zur Fixierung der Tiere für Zwecke tierärztlicher oder sonstiger Behandlungen vorhanden sein.
Das Ende der dauernden Anbindehaltung bedeutet, dass Rindern an mindestens 90 Tagen im Jahr die Möglichkeit zur freien Bewegung gewährt werden muss. Im Programm "Tierhaltung plus" sind mindestens 120 Tage vorgegeben. Auch die Vorgabe vom Verhältnis Liegeplatz zur Anzahl von Tieren. Dies ist in Anlage 2 in der 1. Tierhalteverordnung (gültig seit 1 Jänner 2005) geregelt. In Liegeboxenlaufställen muss mindestens eine Liegebox je Tier vorhanden sein.
RIS - 1. Tierhaltungsverordnung Anl. 2 - Bundesrecht konsolidiert, tagesaktuelle Fassung (bka.gv.at)
Das Tierschutzgesetz gibt auch Regelungen für die Haltung kranker Tiere vor § 15 Tierschutzgesetz). Weist ein Tier Anzeichen einer Krankheit oder Verletzung auf, so muss es unverzüglich ordnungsgemäß versorgt werden, erforderlichenfalls unter Heranziehung eines Tierarztes. Kranke oder verletzte Tiere sind diesen besonderen Ansprüchen angemessen und erforderlichenfalls gesondert unterzubringen.
Die Unterbringung ist in der ersten Tierhalteverordnung für die Gruppenhaltung von Rindern über 6 Monate besonders geregelt: Für kalbende oder kranke Tiere in Gruppenhaltung müssen in ausreichendem Ausmaß Absonderungsbuchten zur Verfügung stehen. Bei Gruppenhaltung müssen Möglichkeiten zur Fixierung der Tiere für Zwecke tierärztlicher oder sonstiger Behandlungen vorhanden sein.
Antibiotikamonitoring
Eine Teilnahme am TGD ist bereits seit längerem bei vielen Molkereien flächendeckend umgesetzt. Die Antibiotikamengenstromverordnung ist Grundlage für das Monitoring und bereits seit 2014 gesetzlich geregelt. Ziel ist die Reduzierung bzw. Optimierung des Antibiotikaeinsatzes. Das Antibiotikamonitoring wird in Zusammenarbeit mit dem Verein Tiergesundheit Österreich (TGÖ) und der AGES umgesetzt. Eine einzelbetriebliche Auswertung kann seit September 2023 im AHDS (Animal Health Data Service) eingesehen werden, ein Benchmarksystem ist auf Grundlage des Tierarzneimittelgesetzes in Umsetzung. Derzeit sind noch keine Schwellenwerte festgelegt, welche definieren, ab wann Maßnahmen zu setzen sind.
Aufgrund der Einwilligungserklärung dürfen nur die LFBIS-Nr. und die betriebszugehörigen Antibiotikabenchmarkingberichte und Berichte über Auswertungen der Befunddaten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (SFU) weitergegeben werden. Namen, Adressen, Telefonnummer, E-Mail etc. werden nicht weitergegeben.
Milch schon bisher in engmaschiger Überprüfung. Gerade im Hinblick auf Antibiotika in Milch gibt es seit jeher ein sehr enges Kontroll- und Überwachungssystem mit entsprechenden Sanktionen, die in den Lieferordnungen der Molkereien geregelt sind. Zumindest einmal monatlich erfolgt eine Kontrolle der Tankmilch auf Antibiotikarückstände im unabhängigen Labor. Täglich wird mit Schnelltests am Sammelwagen vor dem Abtanken in der Molkerei geprüft. Die Meldung durch die Tierärzte hat einmal jährlich zu erfolgen. Im AMA GS in kürzeren Abständen (Meldung durch Tierärzte pro Quartal). Dazu wurden Unterstützungsmittel in Aussicht gestellt.
Milch schon bisher in engmaschiger Überprüfung. Gerade im Hinblick auf Antibiotika in Milch gibt es seit jeher ein sehr enges Kontroll- und Überwachungssystem mit entsprechenden Sanktionen, die in den Lieferordnungen der Molkereien geregelt sind. Zumindest einmal monatlich erfolgt eine Kontrolle der Tankmilch auf Antibiotikarückstände im unabhängigen Labor. Täglich wird mit Schnelltests am Sammelwagen vor dem Abtanken in der Molkerei geprüft. Die Meldung durch die Tierärzte hat einmal jährlich zu erfolgen. Im AMA GS in kürzeren Abständen (Meldung durch Tierärzte pro Quartal). Dazu wurden Unterstützungsmittel in Aussicht gestellt.
Monitoring der Eutergesundheit
Gesunde Kühe sind die Voraussetzung für hochwertige Milch. In Tierhaltung plus ist dazu ein Monitoring der Eutergesundheit vorgesehen. Dabei darf der Mittelwert des Gehalts an somatischen Zellen in der Anlieferungsmilch im 3-Monats-Durchschnitt 200.000 Zellen/ml nicht überschreiten. Bei einem höheren Gehalt an Zellen/ml sind in Absprache mit dem Betreuungstierarzt Maßnahmen zu setzen. Alle Betriebe deren Kühe unter Leistungskontrolle sind und an Qplus Kuh teilnehmen benötigen kein zusätzliches ZZ Monitoring. Der Monatsdurchschnitt wird als geometrisches Mittel errechnet (ggf. Ausreißer geglättet), der 3-Monatsschnitt arithmetisch.
Manche Betriebe sehen oftmaligere Meldung durchaus positiv: einerseits als Bestätigung eines guten Tiergesundheitsstatus, wenn kein bzw. ein geringer Anitibiotikaverbrauch ersichtlich ist. Andererseits besteht eine frühzeitige Reaktionsmöglichkeit sofern Probleme im Betrieb sein sollten und nicht erst nach einem Jahr. Eine Schlechte Tiergesundheit kostet Geld (Tierarzt, Erlösentgang nicht verkaufbare Milch, Zeitaufwand, Arzneimittel etc.). Das rasche Umsetzen von Maßnahmen kann Abhilfe schaffen und Verluste und Kosten senken.
Sicherung von wichtigen Absatzmärkten
Die Umsetzung des Gütesiegelprogrammes ist zu Sicherung von Absatzmärkten notwendig. V.a. der Export nach Deutschland hat für Österreich eine besondere Bedeutung. Damit differenziert man sich auch von anderen Produkten. Je nach Milchverarbeiter und dessen Produktportfolio, dessen Absatzmärkten, Milcherfassungsgebieten und Strukturen kann es Unterschiede in der Umsetzung von „Tierhaltung plus“ bzw. den Gütesiegelvorgaben kommen. Das hat vor allem betriebswirtschaftliche Hintergründe aus dem Bereich der Milcherfassung und Verarbeitung.
Damit die Lieferfähigkeit von entsprechend gekennzeichneten Produkten mit April bewerkstelligt werden kann, sind die entsprechende Vorarbeiten zu erledigen. Erst Ende Dezember ist grünes Licht aus Deutschland gekommen und mit 12. Februar die Freigabe des Ministeriums. Um Fördermittel für die Kontrollen auslösen zu können, sind einige Unterlagen (Verträge und Erklärungen), vor dem Beginn der Kontrolltätigkeit, unbedingt notwendig. Alle Beteiligten sind bemüht die Systeme und die Umsetzung möglichst umfassend darzustellen. Dazu hat es schon seit einigen Monaten und in den Vorjahren Informationen gegeben.
Der generelle Mehraufwand, der für alle Beteiligten entsteht, muss über den Markt getragen werden und ist einzufordern. Die Forderungen der Konsument:innen und des Handels in Bezug auf Tierwohl müssen sich auch finanziell niederschlagen.
Eine ständige Erhöhung der Produktionsstandards ohne Mehrwert für diejenigen, die tagtäglich mit der Umsetzung betraut sind, führt zu einem unfairen Wettbewerb, schließenden Bauernhöfen und Importen jener Standards, die es hierzulande nicht gibt.
Modul Tierhaltung plus im AMA-Gütesiegel
- Haltung der Tiere in Laufställen oder Kombinationshaltung (mindestens 120 Tage pro Jahr Bewegungsmöglichkeit auf Alm, Weide oder im Auslauf)
- verpflichtende Teilnahme am Tiergesundheitsdienst und Teilnahme am Programm "erweitertes Tiergesundheits-Monitoring" mit Monitoring der Antibiotikaeinsatzmengen sowie der Daten der Schlachttier- und Fleisch-Untersuchung
- verpflichtende Scheuermöglichkeit (pro 60 Tiere eine Scheuer-Kratz-Bürste)
- Monitoring Eutergesundheit
- gentechnikfreie Fütterung
- Verbot des Einsatzes von Futtermitteln, die Palmöl oder/und Palmkernöl beinhalten
- Fütterung der Kühe mit Getreide und Eiweißfuttermitteln aus Europa und entwaldungsfreiem Soja
- jährliche Kontrollen (Förderung von 80% der Nettokontrollkosten)
Die gesamte Richtlinie:
AMA Gütesiegel Richtlinie Haltung von Kühen Version 2024
(amainfo.at)
Häufig gestellte Fragen:
https://amainfo.at/teilnehmer/landwirtschaft/milch-mutterkuehe/richtlinie-informationen
AMA Gütesiegel Richtlinie Haltung von Kühen Version 2024
(amainfo.at)
Häufig gestellte Fragen:
https://amainfo.at/teilnehmer/landwirtschaft/milch-mutterkuehe/richtlinie-informationen