TGD braucht inhaltliche Weiterentwicklung
Dr. Herzog stellte in seinem Eingangsvortrag die bisherige Struktur des Systems Tiergesundheitsdienst und die Unterschiede zur seit 2024 geänderten Rechtslage dar. Bisher war der Tiergesundheitsdienst im Tierarzneimittelkontrollgesetz verankert. Seit 2024 stellen das Tierarzneimittel- und Tiergesundheitsgesetz die Grundlagen dar. Zukünftig gilt es die rechtliche Basis für die Tiergesundheitsdienste über die TGD-Verordnung, die Veterinärarzneispezialitäten-Anwendungsverordnung und die Veterinär-Antibiotika-Mengenströme Verordnung, die ineinandergreifen, zu schaffen.
Die Zielsetzung besteht darin, dass die Teilnahme am Tiergesundheitsdienst nicht als Verpflichtung im Rahmen von Qualitätsprogrammen wahrgenommen wird, sondern die Teilnahme aufgrund von Vorteilen sowohl für den Tierhalter als auch den Tierarzt attraktiv ist, so wie das in Teilbereichen auch jetzt schon der Fall ist.
Die Rechtsgrundlagen sollen Umsetzungsmaßnahmen und zukünftige Entwicklungen ermöglichen, aber nicht vorschreiben oder verhindern.
Die Zielsetzung besteht darin, dass die Teilnahme am Tiergesundheitsdienst nicht als Verpflichtung im Rahmen von Qualitätsprogrammen wahrgenommen wird, sondern die Teilnahme aufgrund von Vorteilen sowohl für den Tierhalter als auch den Tierarzt attraktiv ist, so wie das in Teilbereichen auch jetzt schon der Fall ist.
Die Rechtsgrundlagen sollen Umsetzungsmaßnahmen und zukünftige Entwicklungen ermöglichen, aber nicht vorschreiben oder verhindern.
Die sachliche Diskussion unterstrich deutlich, dass eine notwendige Weiterentwicklung nur in Abstimmung und mit gemeinsamen Willen zwischen Tierhaltung und Tierärzteschaft zielführend ist. Dabei gilt es u.a. die Unterschiede der Tierarten bzw. Anforderungen an die unterschiedlichen Betriebstypen und Produktionsrichtungen zu berücksichtigen.
Die von SC Herzog vorgestellte Idee eines modularen Aufbaus der Teilnahme und damit differenzierte und betriebsindividuelle Möglichkeiten der Einbindung des Tierhalters wird begrüßt. Dazu braucht es Änderungen in den Möglichkeiten der Betreuungsmodelle und der u.a. damit in Verbindung stehenden Abrechnungsmodelle.
Daten- und Informationserhebungen müssen einfach, unkompliziert und mit bestmöglicher technischer Unterstützung erfolgen. Ein gewisses Maß an Bürokratie ist unvermeidbar, darf allerdings nicht belasten und muss einen Nutzen bringen. Die Aufbereitung, Zurverfügungstellung und Nutzung von Auswertungen aus vorhandenen Daten, so wie das im AHDS umgesetzt wird, soll unter klaren Regelungen des Datenschutzes und der Datensicherheit erfolgen und Synergien in der Datenbereitstellung gehoben werden können.
Die Teilnehmer der Diskussionsrunde gaben ein klares Bekenntnis zum Tiergesundheitsdienst ab und unterstrichen die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung. Sie nutzten die Gelegenheit, um ihre Ideen und Sichtweisen einzubringen.
Die von SC Herzog vorgestellte Idee eines modularen Aufbaus der Teilnahme und damit differenzierte und betriebsindividuelle Möglichkeiten der Einbindung des Tierhalters wird begrüßt. Dazu braucht es Änderungen in den Möglichkeiten der Betreuungsmodelle und der u.a. damit in Verbindung stehenden Abrechnungsmodelle.
Daten- und Informationserhebungen müssen einfach, unkompliziert und mit bestmöglicher technischer Unterstützung erfolgen. Ein gewisses Maß an Bürokratie ist unvermeidbar, darf allerdings nicht belasten und muss einen Nutzen bringen. Die Aufbereitung, Zurverfügungstellung und Nutzung von Auswertungen aus vorhandenen Daten, so wie das im AHDS umgesetzt wird, soll unter klaren Regelungen des Datenschutzes und der Datensicherheit erfolgen und Synergien in der Datenbereitstellung gehoben werden können.
Die Teilnehmer der Diskussionsrunde gaben ein klares Bekenntnis zum Tiergesundheitsdienst ab und unterstrichen die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung. Sie nutzten die Gelegenheit, um ihre Ideen und Sichtweisen einzubringen.
„Wir brauchen eine klare Zielsetzung sowie den Willen zur gemeinsamen Umsetzung zwischen Landwirtschaft und Tierärzteschaft. Einseitige Forderungen oder voreilige rote Linien bringen uns nicht weiter. Wir müssen jetzt die Grundlagen und den Rahmen schaffen, um aktuelle und kommende Herausforderungen und Anforderungen im Bereich der Tiergesundheit, Qualitätssicherung und Seuchenprävention unter Berücksichtigung der strukturellen Entwicklungen in Tierhaltung und Veterinärversorgung aktiv bearbeiten zu können. Zentrale Zielsetzung muss ein niederschwelliger Zugang und damit eine breitere Umsetzung von Tiergesundheitsmaßnahmen in der Nutztierhaltung sein“, fasst Präsident Waldenberger zusammen und bedankt sich bei Dr. Herzog für die konstruktive Diskussion.