Ganzjährige Haltung von Schafe im Freien - Worauf ist zu achten?
Werden die Schafe dazu ganzjährig im Freien gehalten, müssen folgende Punkte der 1. Tierhalteverordnung, Anlage 3, Punkt 2.8 eingehalten werden.
"Steht für die Tiere kein Stall zur Verfügung, so muss für jedes Tier eine überdachte, trockene und eingestreute Liegefläche mit Windschutz in einem Ausmaß zur Verfügung stehen, das allen Tieren ein gleichzeitiges ungestörtes Liegen ermöglicht."
Die Forderung erfüllt, wenn...
- eine technisch erstellte Überdachung (einfacher Unterstand, Dach) vorhanden ist,
- die Liegefläche trocken ist (kein nasses oder schmutziges Haarkleid aufgrund unzureichend trockener Liegefläche)
- ausreichende Mengen Stroh oder ähnlich strukturiertes Material eingestreut werden und
- Wind und Sonnenschutz gewährleistet ist.
Als Anhaltspunkte kann von folgenden Mindestliegeflächen ausgegangen werden:
Mutterschaf ohne Lamm | 0,65 m² / Mutterschaf |
Mutterschaf mit 1 Lamm | 0,95 m² / Mutterschaf mit Lamm |
Mutterschaf mit mehr als 1 Lamm | 1,20 m² / Mutterschaf mit Lämmern |
Lämmer bis 6 Monate | 0,40 m² / Tier |
Jungschafe über 6 bis 12 Monate | 0,50 m² / Tier |
Widder | 1,20 m² / Tier |
Wenn Fütterung und Tränke ständig am gleichen Ort erfolgt, ist der Boden in diesem Bereich zu befestigen. Es können jedoch die Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen auch regelmäßig überstellt und der Boden entsprechend gepflegt werden, sodass keine erhebliche Verschmutzung und kein Morast entstehen.
"Kann der Futterbedarf nicht ausreichend durch Weide gedeckt werden, muss zusätzliches Futter angeboten werden. Auch bei tiefen Temperaturen muss sichergestellt sein, dass Menge und Energiegehalt des vorhandenen Futters ausreichen, um den Energiebedarf der Tiere zu decken.
Kranke und verletzte Tiere sind gesondert und geschützt unterzubringen."
Kranke und verletzte Tiere sind gesondert und geschützt unterzubringen."