Resolutionen der Vollversammlung der LK OÖ
Konjunkturpaket „Landwirtschaftliche Bauoffensive“.
Einstimmig beschlossen am 13. März 2024.
Nach einem Rückgang im vergangenen Jahr rechnen Wirtschaftsforscherinnen und Wirtschaftsforscher im laufenden Jahr wieder mit einem moderaten Anziehen der Konjunktur. Getragen wird die erwartete wirtschaftliche Erholung von signifikanten Zuwächsen beim privaten Konsum. Bei den Investitionen und hier im Speziellen in der Baubranche wird hingegen von weiteren Rückgängen ausgegangen. Das WIFO prognostiziert für das Jahr 2024 im Baubereich einen realen Rückgang der Bruttoinvestitionen von vier Prozent. Die gestiegenen Zinsen belasten nicht nur den Wohnbau, welcher neben erhöhten Material- und Lohnkosten erheblich von den gestiegenen Finanzierungskosten gebremst wird, sondern auch die Errichtung von landwirtschaftlichen Gebäuden und Tierwohl-Ställen. Die Nutztierhaltung in Österreich ist seit rund zwei Jahrzehnten mit einer an Intensität zunehmenden Tierschutzbzw. Tierwohldiskussion konfrontiert. Im Rahmen der landwirtschaftlichen Investitionsförderung konnte eine Reihe von Projekten der Bäuerinnen und Bauern unterstützt werden. So wurde in der abgelaufenen Periode 2014 bis 2022 ein Netto-Investitionsvolumen von 1,62 Milliarden Euro mit einem Fördervolumen von 346 Millionen Euro alleine in Oberösterreich ausgelöst. Diese Investitionen wurden großteils von regional tätigen Unternehmen abgewickelt und leisteten somit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Betriebe in den ländlichen Regionen.
Nach einem Rückgang im vergangenen Jahr rechnen Wirtschaftsforscherinnen und Wirtschaftsforscher im laufenden Jahr wieder mit einem moderaten Anziehen der Konjunktur. Getragen wird die erwartete wirtschaftliche Erholung von signifikanten Zuwächsen beim privaten Konsum. Bei den Investitionen und hier im Speziellen in der Baubranche wird hingegen von weiteren Rückgängen ausgegangen. Das WIFO prognostiziert für das Jahr 2024 im Baubereich einen realen Rückgang der Bruttoinvestitionen von vier Prozent. Die gestiegenen Zinsen belasten nicht nur den Wohnbau, welcher neben erhöhten Material- und Lohnkosten erheblich von den gestiegenen Finanzierungskosten gebremst wird, sondern auch die Errichtung von landwirtschaftlichen Gebäuden und Tierwohl-Ställen. Die Nutztierhaltung in Österreich ist seit rund zwei Jahrzehnten mit einer an Intensität zunehmenden Tierschutzbzw. Tierwohldiskussion konfrontiert. Im Rahmen der landwirtschaftlichen Investitionsförderung konnte eine Reihe von Projekten der Bäuerinnen und Bauern unterstützt werden. So wurde in der abgelaufenen Periode 2014 bis 2022 ein Netto-Investitionsvolumen von 1,62 Milliarden Euro mit einem Fördervolumen von 346 Millionen Euro alleine in Oberösterreich ausgelöst. Diese Investitionen wurden großteils von regional tätigen Unternehmen abgewickelt und leisteten somit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Betriebe in den ländlichen Regionen.
- Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung
Gleiche oder höhere Produktionsstandards beim Import landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Einstimmig beschlossen am 13. März 2024
Die Vollversammlung der Landwirt s chaftskammer Oberösterreich fordert sowohl zum Schutz der österreichischen Konsumenten als auch zur Stärkung der Wettbewerbsgleichheit der heimischen Landwirtschaft den Nationalrat und die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse als Rohstoff- oder in verarbeiteter Form (Milch, Fleisch, Eier, Obst, Gemüse usw.) nur aus Ländern importiert werden dürfen, die die gleichen oder höhere Produktionsstandards bei der Produktion erfüllen wie landwirtschaftlich erzeugte Produkte in Österreich. Die österreichischen Produktionsstandards umfassen unter anderem die Einhaltung des Tierarzneimittelgesetzes, des Tierschutzgesetzes, Wasser- und Bodenschutzgesetzes sowie der Pflanzenschutz- und Düngemittelverordnung.
Die Vollversammlung der Landwirt s chaftskammer Oberösterreich fordert sowohl zum Schutz der österreichischen Konsumenten als auch zur Stärkung der Wettbewerbsgleichheit der heimischen Landwirtschaft den Nationalrat und die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse als Rohstoff- oder in verarbeiteter Form (Milch, Fleisch, Eier, Obst, Gemüse usw.) nur aus Ländern importiert werden dürfen, die die gleichen oder höhere Produktionsstandards bei der Produktion erfüllen wie landwirtschaftlich erzeugte Produkte in Österreich. Die österreichischen Produktionsstandards umfassen unter anderem die Einhaltung des Tierarzneimittelgesetzes, des Tierschutzgesetzes, Wasser- und Bodenschutzgesetzes sowie der Pflanzenschutz- und Düngemittelverordnung.
Durchgehende Herkunftskennzeichnung.
Einstimmig beschlossen am 13. März 2024
Die Vollversammlung der Landwirt s chaftskammer Oberösterreich fordert die Regierungsparteien auf, den Widerstand gegen die Herkunftskennzeichnung in allen Sparten aufzugeben und noch in dieser Regierungsperiode eine durchgehende Herkunftskennzeichnung zu beschließen und umzusetzen.
Die Vollversammlung der Landwirt s chaftskammer Oberösterreich fordert die Regierungsparteien auf, den Widerstand gegen die Herkunftskennzeichnung in allen Sparten aufzugeben und noch in dieser Regierungsperiode eine durchgehende Herkunftskennzeichnung zu beschließen und umzusetzen.
Massiver Preisdruck erfordert Schutz vor Ukraine-Importen.
Einstimmig beschlossen am 13. März 2024
Die EU-Notierungen für Getreide und Ölsaaten sind in den letzten Wochen ausgehend von einem ohnehin niedrigen Niveau nochmals erheblich zurückgegangen. Gleichzeitig greifen große österreichische Backwarenhersteller auf ausländische Mehle mit Dumpingpreisen von unter 300 Euro je Tonne zurück. Heimische Ackerbauern sind damit derzeit mit äußerst tristen Marktaussichten konfrontiert. Die EU-Kommission hat im Jänner bei Ukraine-Importen von Eiern, Geflügel und Zucker die Umsetzung von Schutzmaßnahmen ab Juni des heurigen Jahres beschlossen. Diese sehen die Wiedereinführung von EU-Zöllen vor, sofern die durchschnittlichen Exportmengen der Jahre 2022 und 2023 überschritten werden. Importe von Getreide, Mais und Ölsaaten bleiben dabei vorerst völlig unberücksichtigt. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert das BML auf, sich bei der EU-Kommission weiterhin mit allem Nachdruck für die Wiedereinführung von EU-Zöllen auch bei Getreide, Mais und Ölsaaten einzusetzen. Diese sollten bei Getreide, Mais und Ölsaaten aber auch bei Eiern, Geflügel und Zucker bereits dann wirksam werden, wenn die Durchschnittsmengen der Jahre 2021 und 2022 überschritten werden. Zudem sollten diese Schutzmaßnahmen möglichst unmittelbar und nicht erst im Juni des heurigen Jahres wirksam werden. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ bekennt sich ausdrücklich zur politischen und wirtschaftlichen Unterstützung der Ukraine. Die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Lasten können aber keinesfalls einseitig und überproportional von den ohnehin unter einem massiven wirtschaftlichen Druck stehenden heimischen bäuerlichen Familienbetrieben getragen werden.
Die EU-Notierungen für Getreide und Ölsaaten sind in den letzten Wochen ausgehend von einem ohnehin niedrigen Niveau nochmals erheblich zurückgegangen. Gleichzeitig greifen große österreichische Backwarenhersteller auf ausländische Mehle mit Dumpingpreisen von unter 300 Euro je Tonne zurück. Heimische Ackerbauern sind damit derzeit mit äußerst tristen Marktaussichten konfrontiert. Die EU-Kommission hat im Jänner bei Ukraine-Importen von Eiern, Geflügel und Zucker die Umsetzung von Schutzmaßnahmen ab Juni des heurigen Jahres beschlossen. Diese sehen die Wiedereinführung von EU-Zöllen vor, sofern die durchschnittlichen Exportmengen der Jahre 2022 und 2023 überschritten werden. Importe von Getreide, Mais und Ölsaaten bleiben dabei vorerst völlig unberücksichtigt. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert das BML auf, sich bei der EU-Kommission weiterhin mit allem Nachdruck für die Wiedereinführung von EU-Zöllen auch bei Getreide, Mais und Ölsaaten einzusetzen. Diese sollten bei Getreide, Mais und Ölsaaten aber auch bei Eiern, Geflügel und Zucker bereits dann wirksam werden, wenn die Durchschnittsmengen der Jahre 2021 und 2022 überschritten werden. Zudem sollten diese Schutzmaßnahmen möglichst unmittelbar und nicht erst im Juni des heurigen Jahres wirksam werden. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ bekennt sich ausdrücklich zur politischen und wirtschaftlichen Unterstützung der Ukraine. Die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Lasten können aber keinesfalls einseitig und überproportional von den ohnehin unter einem massiven wirtschaftlichen Druck stehenden heimischen bäuerlichen Familienbetrieben getragen werden.
Strenges Forstgesetz und Forstbehörden verhindern bereits jetzt erfolgreich die Entwaldung in Österreich
Einstimmig beschlossen am 13. März 2024
Mit ihrem potentiellen Beitrag zu Klimaschutz und Biodiversität kommt der Land- und Forstwirtschaft eine Schlüsselrolle zu. Viele Regelungen, die im europäischen Green Deal vorgesehen sind, bringen die Bäuerinnen und Bauern aber an ihre Grenzen und gefährden zunehmend die Wettbewerbsfähigkeit. Das betrifft auch die EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz EUDR). Diese sieht zukünftig vor, dass bestimmte Produkte wie Holz, Holzprodukte sowie Rinder und Soja nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass durch deren Produktion keine Entwaldung und auch keine Waldschädigung entstanden ist. Zur Überprüfung und Nachvollziehbarkeit der Produkte ist ein umfangreiches Informationssystem vorgesehen, das sich derzeit in der Testphase befindet, allerdings nicht den Ansprüchen eines elektronischen Datenflusses entspricht. Jeder Waldbesitzer, der Holz in Verkehr bringt, hat sich in diesem System zu registrieren und eine Sorgfaltserklärung mit weiteren Informationen (Holzart, etc.) abzugeben. Der ganze Aufwand soll betrieben werden, obwohl illegale Entwaldung in Österreich kein Thema ist. Eine Umwandlung von Wald in landwirtschaftliche Flächen unterliegt in Österreich dem strengen Forstgesetz und ist, wenn überhaupt, nur nach strenger Prüfung durch die Forstbehörden möglich. Dennoch müssen alle Betriebe nun laut Entwaldungsverordnung gegenüber der EU nachweisen, dass Holz, Rinder und Soja auf „entwaldungsfreien“ Flächen produziert worden sind. Die nationale Umsetzung der in der EU-Entwaldungsverordnung vorgesehenen bürokratischen Prüf- und Kontrollvorgänge würde den Schutz des Waldes hinsichtlich Schädigung und illegalem Holzeinschlag in keinster Weise verbessern, sondern zu einem bürokratischen Zusatzaufwand für die Waldeigentümer und die öffentliche Verwaltung führen, dem in Österreich kein wirklicher Nutzen gegenüberstehen würde. Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich spricht sich gegen eine völlig praxisferne und überbordende bürokratische Umsetzung aus und fordert das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf, sich auf EU-Ebene für eine entsprechende Ausgestaltung der Leitlinien zur Umsetzung der neuen EU-Verordnung einzusetzen. Vorgeschlagen wird, dass Länder mit nachweislich stabiler bzw. zunehmender Waldfläche, einer gesetzlich geregelten Waldbewirtschaftung und funktionierendem Gesetzesvollzug („low risk“-Länder) von den unnötigen bürokratischen Hürden ausgenommen werden.
Mit ihrem potentiellen Beitrag zu Klimaschutz und Biodiversität kommt der Land- und Forstwirtschaft eine Schlüsselrolle zu. Viele Regelungen, die im europäischen Green Deal vorgesehen sind, bringen die Bäuerinnen und Bauern aber an ihre Grenzen und gefährden zunehmend die Wettbewerbsfähigkeit. Das betrifft auch die EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz EUDR). Diese sieht zukünftig vor, dass bestimmte Produkte wie Holz, Holzprodukte sowie Rinder und Soja nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass durch deren Produktion keine Entwaldung und auch keine Waldschädigung entstanden ist. Zur Überprüfung und Nachvollziehbarkeit der Produkte ist ein umfangreiches Informationssystem vorgesehen, das sich derzeit in der Testphase befindet, allerdings nicht den Ansprüchen eines elektronischen Datenflusses entspricht. Jeder Waldbesitzer, der Holz in Verkehr bringt, hat sich in diesem System zu registrieren und eine Sorgfaltserklärung mit weiteren Informationen (Holzart, etc.) abzugeben. Der ganze Aufwand soll betrieben werden, obwohl illegale Entwaldung in Österreich kein Thema ist. Eine Umwandlung von Wald in landwirtschaftliche Flächen unterliegt in Österreich dem strengen Forstgesetz und ist, wenn überhaupt, nur nach strenger Prüfung durch die Forstbehörden möglich. Dennoch müssen alle Betriebe nun laut Entwaldungsverordnung gegenüber der EU nachweisen, dass Holz, Rinder und Soja auf „entwaldungsfreien“ Flächen produziert worden sind. Die nationale Umsetzung der in der EU-Entwaldungsverordnung vorgesehenen bürokratischen Prüf- und Kontrollvorgänge würde den Schutz des Waldes hinsichtlich Schädigung und illegalem Holzeinschlag in keinster Weise verbessern, sondern zu einem bürokratischen Zusatzaufwand für die Waldeigentümer und die öffentliche Verwaltung führen, dem in Österreich kein wirklicher Nutzen gegenüberstehen würde. Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich spricht sich gegen eine völlig praxisferne und überbordende bürokratische Umsetzung aus und fordert das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf, sich auf EU-Ebene für eine entsprechende Ausgestaltung der Leitlinien zur Umsetzung der neuen EU-Verordnung einzusetzen. Vorgeschlagen wird, dass Länder mit nachweislich stabiler bzw. zunehmender Waldfläche, einer gesetzlich geregelten Waldbewirtschaftung und funktionierendem Gesetzesvollzug („low risk“-Länder) von den unnötigen bürokratischen Hürden ausgenommen werden.
Wiedereinführung des Agrardiesels.
Mehrheitlich beschlossen am 13. März 2024
Die Vollversammlung der Landwirt s chaftskammer Oberösterreich fordert die Bundesregierung auf, den abgeschafften Agrardiesel wieder einzuführen. Schließlich hat sich der Bauernbund mit dem Deutschen Bauerverband solidarisch erklärt.
Die Vollversammlung der Landwirt s chaftskammer Oberösterreich fordert die Bundesregierung auf, den abgeschafften Agrardiesel wieder einzuführen. Schließlich hat sich der Bauernbund mit dem Deutschen Bauerverband solidarisch erklärt.
Bürokratie um 50 Prozent verringern.
Einstimmig beschlossen am 13. März 2024
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert das Landwirtschaftsministerium auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, die Bürokratie um 50 Prozent zu verringern. Dies ist durch Vereinfachung von Auflagen, weniger Auflagen, weniger Kontrollen und einen Mehrfachantrag (falls sich nichts ändert) pro Periode möglich. Eine Stärkung und wieder mehr Eigenverantwortung der gut ausgebildeten Land- und Forstwirte gehen damit einher.
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert das Landwirtschaftsministerium auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, die Bürokratie um 50 Prozent zu verringern. Dies ist durch Vereinfachung von Auflagen, weniger Auflagen, weniger Kontrollen und einen Mehrfachantrag (falls sich nichts ändert) pro Periode möglich. Eine Stärkung und wieder mehr Eigenverantwortung der gut ausgebildeten Land- und Forstwirte gehen damit einher.
Bürokratieabbau: Einführung des „One in - One out-Prinzips“ auf EU-Ebene.
Mehrheitlich beschlossen am 13. März 2024
Die Produktionsauflagen haben für die Bäuerinnen und Bauern in den letzten Jahren in vielen Bereichen deutlich zugenommen. Gleichzeitig hat sich damit auch die bürokratische Belastung enorm erhöht. Die steigende Anzahl von Vorschriften, Formularen und Genehmigungsprozessen stellt immer mehr bäuerliche Familienbetriebe vor enorme Herausforderungen und führt mittlerweile auch zur teilweisen Überforderung und Frustration der Betriebsführer. Das „One in - One out-Prinzip“ sieht dabei vor, dass für jede neue Regelung eine bestehende gestrichen werden soll bzw. ist eine generelle Entbürokratisierung auf EU-Ebene anzustreben. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert daher die EU auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sowie das „One in - One out-Prinzip“ umzusetzen und so für einen Bürokratieabbau zu sorgen.
Die Produktionsauflagen haben für die Bäuerinnen und Bauern in den letzten Jahren in vielen Bereichen deutlich zugenommen. Gleichzeitig hat sich damit auch die bürokratische Belastung enorm erhöht. Die steigende Anzahl von Vorschriften, Formularen und Genehmigungsprozessen stellt immer mehr bäuerliche Familienbetriebe vor enorme Herausforderungen und führt mittlerweile auch zur teilweisen Überforderung und Frustration der Betriebsführer. Das „One in - One out-Prinzip“ sieht dabei vor, dass für jede neue Regelung eine bestehende gestrichen werden soll bzw. ist eine generelle Entbürokratisierung auf EU-Ebene anzustreben. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert daher die EU auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sowie das „One in - One out-Prinzip“ umzusetzen und so für einen Bürokratieabbau zu sorgen.
Fleisch- und Milchimitate: Herkunftsangabe der Rohstoffe notwendig.
Einstimmig beschlossen am 13. März 2024
Vegane- und vegetarische Produkte erfreuen sich gerade bei jüngeren Konsumenten teils großer Beliebtheit. Sie sehen es als trendig zu Fleisch- und Milchimitaten zu greifen. Viele Rohstoffe werden dabei aus Drittländern bezogen. Diese werden meist unter niedrigeren Produktionsstandards als in Österreich oder Europa erzeugt. Und auch die langen Transportwege und die dadurch verursachten hohen CO2-Emissionen, scheinen bei vielen Konsumenten keine Rolle zu spielen. Außerdem ist die Herkunft der Rohstoffe bei Fleisch- und Milchimitaten kaum bekannt. Im Februar 2024 führte der Verein Wirtschaften am Land mit den Wiener Jungbauern einen Regionalitäts-Check bei Fleisch- und Milchimitaten durch. Eingekauft wurden die insgesamt 153 Produkte bei fünf verschiedenen Lebensmitteleinzelhändlern. Dabei wurden diese auf die Kriterien der Herkunft und Nachhaltigkeit untersucht. Das Ergebnis ist: Bei 78 Prozent aller überprüften Fleischund Milchimitate war die Herkunft der Rohstoffe nicht erkennbar. Österreichische Rohstoffe kaum enthalten – schlecht für Umwelt und Klima Als weiteres Ergebnis des Checks zeigte sich, dass der Anteil österreichischer Zutaten sehr gering ist. Denn bei nur acht der 153 überprüften Produkte kann die Verwendung österreichischer Rohstoffe nachweislich garantiert werden. Die Herkunft der Rohstoffe ist also mehr als fragwürdig und so muss angenommen werden, dass Vieles aus Drittländern bezogen wird. Der CO2-Fußabdruck ist dabei wesentlich schlechter. So hat zum Beispiel Soja aus Brasilien pro Kilogramm einen CO2-Fußabdruck von 5,6 Kilogramm – europäischer hingegen verursacht um 90 Prozent weniger CO2-Emissionen. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert daher den zuständigen Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für primäre Zutaten für verarbeitete Lebensmittel einzuführen.
Vegane- und vegetarische Produkte erfreuen sich gerade bei jüngeren Konsumenten teils großer Beliebtheit. Sie sehen es als trendig zu Fleisch- und Milchimitaten zu greifen. Viele Rohstoffe werden dabei aus Drittländern bezogen. Diese werden meist unter niedrigeren Produktionsstandards als in Österreich oder Europa erzeugt. Und auch die langen Transportwege und die dadurch verursachten hohen CO2-Emissionen, scheinen bei vielen Konsumenten keine Rolle zu spielen. Außerdem ist die Herkunft der Rohstoffe bei Fleisch- und Milchimitaten kaum bekannt. Im Februar 2024 führte der Verein Wirtschaften am Land mit den Wiener Jungbauern einen Regionalitäts-Check bei Fleisch- und Milchimitaten durch. Eingekauft wurden die insgesamt 153 Produkte bei fünf verschiedenen Lebensmitteleinzelhändlern. Dabei wurden diese auf die Kriterien der Herkunft und Nachhaltigkeit untersucht. Das Ergebnis ist: Bei 78 Prozent aller überprüften Fleischund Milchimitate war die Herkunft der Rohstoffe nicht erkennbar. Österreichische Rohstoffe kaum enthalten – schlecht für Umwelt und Klima Als weiteres Ergebnis des Checks zeigte sich, dass der Anteil österreichischer Zutaten sehr gering ist. Denn bei nur acht der 153 überprüften Produkte kann die Verwendung österreichischer Rohstoffe nachweislich garantiert werden. Die Herkunft der Rohstoffe ist also mehr als fragwürdig und so muss angenommen werden, dass Vieles aus Drittländern bezogen wird. Der CO2-Fußabdruck ist dabei wesentlich schlechter. So hat zum Beispiel Soja aus Brasilien pro Kilogramm einen CO2-Fußabdruck von 5,6 Kilogramm – europäischer hingegen verursacht um 90 Prozent weniger CO2-Emissionen. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert daher den zuständigen Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für primäre Zutaten für verarbeitete Lebensmittel einzuführen.
Automatische jährliche Inflationsanpassung in künftiger GAP-Periode (1. Säule) einführen.
Einstimmig beschlossen am 13. März 2024
Österreichs Agrarpolitik hat mit dem im Herbst 2023 präsentierten Impulsprogramm für die Landwirtschaft in der Höhe von 360 Millionen Euro auf die enormen Kostensteigerungen bei Energie, Betriebsmittel, steigende gesellschaftliche Anforderungen bei Tier- und Umweltstandards und die hohe Inflation reagiert. In den Jahren 2024 bis 2027 stellt das Landwirtschaftsministerium daher jährlich zusätzlich 54 Millionen Euro in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zur Verfügung. Dabei kommen jährlich 36 Millionen Euro an Landesmitteln hinzu. Das ergibt in Summe 90 Millionen Euro pro Jahr. Die Mittel werden für das Agrarumweltprogramm ÖPUL, die Unterstützung der Berg- und benachteiligten Gebiete (AZ) und die Investitionsförderung eingesetzt. Dafür musste der österreichische GAP-Strategieplan abgeändert werden. Dieser wurde an die EU-Kommission zur Genehmigung gesendet. Damit bäuerliche Familienbetriebe auch in Zukunft ihrem Auftrag der Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln, der Versorgung mit Energie und dem Erhalt der Kulturlandschaft nachkommen können, ist eine entsprechende finanzielle Ausgestaltung der GAP auch in der nächsten Periode wichtig. Die Vollversammlung der LK OÖ fordert die zuständigen Behörden der Europäischen Union (EU) auf, eine automatische jährliche Inflationsanpassung in der ersten Säule (Direktzahlungen) mit Beginn der nächsten GAP-Periode, dauerhaft einzuführen.
Österreichs Agrarpolitik hat mit dem im Herbst 2023 präsentierten Impulsprogramm für die Landwirtschaft in der Höhe von 360 Millionen Euro auf die enormen Kostensteigerungen bei Energie, Betriebsmittel, steigende gesellschaftliche Anforderungen bei Tier- und Umweltstandards und die hohe Inflation reagiert. In den Jahren 2024 bis 2027 stellt das Landwirtschaftsministerium daher jährlich zusätzlich 54 Millionen Euro in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zur Verfügung. Dabei kommen jährlich 36 Millionen Euro an Landesmitteln hinzu. Das ergibt in Summe 90 Millionen Euro pro Jahr. Die Mittel werden für das Agrarumweltprogramm ÖPUL, die Unterstützung der Berg- und benachteiligten Gebiete (AZ) und die Investitionsförderung eingesetzt. Dafür musste der österreichische GAP-Strategieplan abgeändert werden. Dieser wurde an die EU-Kommission zur Genehmigung gesendet. Damit bäuerliche Familienbetriebe auch in Zukunft ihrem Auftrag der Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln, der Versorgung mit Energie und dem Erhalt der Kulturlandschaft nachkommen können, ist eine entsprechende finanzielle Ausgestaltung der GAP auch in der nächsten Periode wichtig. Die Vollversammlung der LK OÖ fordert die zuständigen Behörden der Europäischen Union (EU) auf, eine automatische jährliche Inflationsanpassung in der ersten Säule (Direktzahlungen) mit Beginn der nächsten GAP-Periode, dauerhaft einzuführen.