Resolutionen der Vollversammlung der LK OÖ
Dauerhafte steuerliche Entlastung für Agrardiesel unabdingbar
Einstimmig beschlossen am 18. September 2024
Die Land- und Forstwirtschaft ist weiterhin mit enormen Preissteigerungen bei Energie, Betriebsmitteln sowie Gebäude- und Maschineninvestitionen konfrontiert. Die Entwicklung der agrarischen sowie forstlichen Erzeugerpreise kann damit bei weitem nicht Schritt halten. Der Großteil der anderen EU-Mitgliedsländer bietet dauerhaft wirksame steuerliche Entlastungen bzw. Rückvergütungen beim Agrardiesel an. Für die österreichische Landund Forstwirtschaft gilt aktuell eine zeitlich befristete steuerliche Entlastung für Agrardiesel. Im Zuge des von der Bundesregierung zuletzt beschlossenen neuen Energie- und Klimaplanes wurde von einzelnen politischen Gruppierungen das sogenannte Dieselprivileg in Frage gestellt. Die Land- und Forstwirtschaft bekennt sich aus eigenem Interesse zu dringend notwendigen Maßnahmen des Klimaschutzes. Diese müssen für die bäuerlichen Betriebe aber in der Praxis machbar und wirtschaftlich tragbar sein. Im Gegensatz zum motorisierten Individualverkehr gibt es für Traktoren und selbstfahrende Erntemaschinen wie Mähdrescher noch keine wirklich machbaren Alternativen im Bereich der E-Mobilität, sodass die Land- und Forstwirtschaft auf absehbare Zeit weiter auf Verbrennungsmotoren angewiesen sein wird. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher von der künftigen Bundesregierung zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit heimischer bäuerlicher Familienbetriebe eine dauerhafte wirksame steuerliche Entlastung für Agrardiesel im Wege einer pauschalen flächenbezogenen Rückvergütung. Ähnlich der pauschalen Rückvergütung im Rahmen des Klimabonus für die erhöhte CO2-Besteuerung kann damit sichergestellt werden, dass aus der steuerlichen Entlastung keinerlei wirtschaftlicher Anreiz für einen Mehrverbrauch bei Diesel resultiert. Gleichzeitig kann mit dieser Entlastung ein wesentlicher Beitrag zur wirtschaftlichen Sicherstellung der Lebensmittelerzeugung aus heimischer Agrarproduktion geleistet werden.
Die Land- und Forstwirtschaft ist weiterhin mit enormen Preissteigerungen bei Energie, Betriebsmitteln sowie Gebäude- und Maschineninvestitionen konfrontiert. Die Entwicklung der agrarischen sowie forstlichen Erzeugerpreise kann damit bei weitem nicht Schritt halten. Der Großteil der anderen EU-Mitgliedsländer bietet dauerhaft wirksame steuerliche Entlastungen bzw. Rückvergütungen beim Agrardiesel an. Für die österreichische Landund Forstwirtschaft gilt aktuell eine zeitlich befristete steuerliche Entlastung für Agrardiesel. Im Zuge des von der Bundesregierung zuletzt beschlossenen neuen Energie- und Klimaplanes wurde von einzelnen politischen Gruppierungen das sogenannte Dieselprivileg in Frage gestellt. Die Land- und Forstwirtschaft bekennt sich aus eigenem Interesse zu dringend notwendigen Maßnahmen des Klimaschutzes. Diese müssen für die bäuerlichen Betriebe aber in der Praxis machbar und wirtschaftlich tragbar sein. Im Gegensatz zum motorisierten Individualverkehr gibt es für Traktoren und selbstfahrende Erntemaschinen wie Mähdrescher noch keine wirklich machbaren Alternativen im Bereich der E-Mobilität, sodass die Land- und Forstwirtschaft auf absehbare Zeit weiter auf Verbrennungsmotoren angewiesen sein wird. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher von der künftigen Bundesregierung zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit heimischer bäuerlicher Familienbetriebe eine dauerhafte wirksame steuerliche Entlastung für Agrardiesel im Wege einer pauschalen flächenbezogenen Rückvergütung. Ähnlich der pauschalen Rückvergütung im Rahmen des Klimabonus für die erhöhte CO2-Besteuerung kann damit sichergestellt werden, dass aus der steuerlichen Entlastung keinerlei wirtschaftlicher Anreiz für einen Mehrverbrauch bei Diesel resultiert. Gleichzeitig kann mit dieser Entlastung ein wesentlicher Beitrag zur wirtschaftlichen Sicherstellung der Lebensmittelerzeugung aus heimischer Agrarproduktion geleistet werden.
Künftige Bundesregierung muss Agrarfinanzierung sicherstellen
Einstimmig beschlossen am 18. September 2024
Im Zentrum der Forderungen an eine künftige Bundesregierung steht die mittelfristige Sicherstellung der Agrarfinanzierung für die Programme der ländlichen Entwicklung und der EU-Direktzahlungen. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert die künftigen Parlamentsparteien mit Nachdruck auf, den von der bisherigen Bundesregierung eingeschlagenen Weg der Inflationsanpassung für Ausgleichszahlungen (ÖPUL, Bergbauern-Ausgleichszulage) weiter fortzusetzen und auf EU-Ebene konsequent eine Inflationsanpassung für EU-Direktzahlungen einzufordern. Die Sicherstellung und laufende Dynamisierung des wirtschaftlichen Wertes von Direkt- und Ausgleichszahlungen ist für den Erhalt einer flächendeckenden Landbewirtschaftung sowie die Sicherung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der in Österreich im EU-Vergleich eher klein strukturierten bäuerlichen Familienbetriebe absolut unverzichtbar.
Im Zentrum der Forderungen an eine künftige Bundesregierung steht die mittelfristige Sicherstellung der Agrarfinanzierung für die Programme der ländlichen Entwicklung und der EU-Direktzahlungen. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert die künftigen Parlamentsparteien mit Nachdruck auf, den von der bisherigen Bundesregierung eingeschlagenen Weg der Inflationsanpassung für Ausgleichszahlungen (ÖPUL, Bergbauern-Ausgleichszulage) weiter fortzusetzen und auf EU-Ebene konsequent eine Inflationsanpassung für EU-Direktzahlungen einzufordern. Die Sicherstellung und laufende Dynamisierung des wirtschaftlichen Wertes von Direkt- und Ausgleichszahlungen ist für den Erhalt einer flächendeckenden Landbewirtschaftung sowie die Sicherung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der in Österreich im EU-Vergleich eher klein strukturierten bäuerlichen Familienbetriebe absolut unverzichtbar.
Familienbonus Plus für Familien mit pauschaliertem landwirtschaftlichen Betrieb gewähren
Einstimmig beschlossen am 18. September 2024
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert die neue Bundesregierung und den neuen Nationalrat auf, auch Familien mit pauschaliertem landwirtschaftlichen Betrieb den vollen Familienbonus Plus oder eine andere gleichwertige finanzielle Entlastung zu gewähren und ein Gesetz dafür zu schaffen.
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert die neue Bundesregierung und den neuen Nationalrat auf, auch Familien mit pauschaliertem landwirtschaftlichen Betrieb den vollen Familienbonus Plus oder eine andere gleichwertige finanzielle Entlastung zu gewähren und ein Gesetz dafür zu schaffen.
EU-Renaturierungsverordnung: Erstellung von Wiederherstellungsplänen erfordert intensive Einbeziehung der Grundeigentümer
Einstimmig beschlossen am 18. September 2024
Mit der auf EU-Ebene beschlossenen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis 1. September 2026 nationale Wiederherstellungspläne für den Zeitraum bis 2050 zu erstellen. Ein umfassender Entwurf für eine Strukturierung der Wiederherstellungspläne wurde von der Europäischen Kommission bereits erarbeitet. Die Vollversammlung der LK OÖ fordert von Bund und Land OÖ aufgrund der Hauptbetroffenheit der Land- und Forstwirtschaft eine intensive Einbeziehung von Vertretern der Land- und Forstwirtschaft bei der Erstellung der Wiederherstellungspläne. Dabei müssen praxisorientierte und von den Interessenspartnern breit getragene Umsetzungsmaßnahmen vereinbart werden. Zusätzlich müssen bisher schon von den Bäuerinnen und Bauern erbrachte (Naturschutz-) Maßnahmen sowie Vorleistungen ausreichend berücksichtigt und entsprechend anerkannt werden. Die Vollversammlung fordert insbesondere, dass bei der Umsetzung primär Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes und keine ordnungspolitischen Maßnahmen zur Anwendung kommen. Wird im Zuge der Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung von der Land- und Forstwirtschaft die Umsetzung zusätzlicher Umwelt-, Naturschutz- und Biodiversitätsleistungen erwartet, so müssen dafür auch die erforderlichen öffentlichen Budgetmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Vollversammlung der LK OÖ hält klar fest, dass sich die Land- und Forstwirtschaft nicht generell gegen die Erbringung zusätzlicher Umweltund Biodiversitätsleistungen ausspricht. Diese sollen aber auf Grundlage einer fairen Partnerschaft zwischen öffentlicher Hand und Grundeigentümern auf freiwilliger Basis im Rahmen des Vertragsnaturschutzes erbracht werden. Die bisherigen Erfahrungen mit dem freiwilligen Agrarumweltprogramm ÖPUL zeigen, dass auf dieser Basis eine bestmögliche sowie effiziente Umsetzung von Natur- und Umweltschutzleistungen sichergestellt werden kann. Einseitige ordnungspolitische Eingriffe in bestehende Eigentumsrechte werden von der LK hingegen mit allem Nachdruck abgelehnt.
Mit der auf EU-Ebene beschlossenen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis 1. September 2026 nationale Wiederherstellungspläne für den Zeitraum bis 2050 zu erstellen. Ein umfassender Entwurf für eine Strukturierung der Wiederherstellungspläne wurde von der Europäischen Kommission bereits erarbeitet. Die Vollversammlung der LK OÖ fordert von Bund und Land OÖ aufgrund der Hauptbetroffenheit der Land- und Forstwirtschaft eine intensive Einbeziehung von Vertretern der Land- und Forstwirtschaft bei der Erstellung der Wiederherstellungspläne. Dabei müssen praxisorientierte und von den Interessenspartnern breit getragene Umsetzungsmaßnahmen vereinbart werden. Zusätzlich müssen bisher schon von den Bäuerinnen und Bauern erbrachte (Naturschutz-) Maßnahmen sowie Vorleistungen ausreichend berücksichtigt und entsprechend anerkannt werden. Die Vollversammlung fordert insbesondere, dass bei der Umsetzung primär Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes und keine ordnungspolitischen Maßnahmen zur Anwendung kommen. Wird im Zuge der Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung von der Land- und Forstwirtschaft die Umsetzung zusätzlicher Umwelt-, Naturschutz- und Biodiversitätsleistungen erwartet, so müssen dafür auch die erforderlichen öffentlichen Budgetmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Vollversammlung der LK OÖ hält klar fest, dass sich die Land- und Forstwirtschaft nicht generell gegen die Erbringung zusätzlicher Umweltund Biodiversitätsleistungen ausspricht. Diese sollen aber auf Grundlage einer fairen Partnerschaft zwischen öffentlicher Hand und Grundeigentümern auf freiwilliger Basis im Rahmen des Vertragsnaturschutzes erbracht werden. Die bisherigen Erfahrungen mit dem freiwilligen Agrarumweltprogramm ÖPUL zeigen, dass auf dieser Basis eine bestmögliche sowie effiziente Umsetzung von Natur- und Umweltschutzleistungen sichergestellt werden kann. Einseitige ordnungspolitische Eingriffe in bestehende Eigentumsrechte werden von der LK hingegen mit allem Nachdruck abgelehnt.
Verhinderung von Produktion und Verkauf von Laborfleisch
Einstimmig beschlossen am 18. September 2024
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, sich für die Verhinderung der Produktion und des Verkaufs von sogenanntem Laborfleisch einzusetzen. Begründung: Laborfleisch (In-vitro-Fleisch, Clean Meat oder Cultured Meat genannt) ist Fleisch, welches nicht durch traditionelle Aufzucht und Schlachtung lebender Tiere gewonnen wird. Um Laborfleisch herstellen zu können, sind Stammzellen notwendig, welche aus dem Muskelgewebe eines lebenden Tieres gewonnen werden. Im Labor werden diese Zellen mit einer Nährlösung angereichert. Um sich vermehren zu können, ist ein sogenanntes Wachstumsserum notwendig. Dabei handelt es sich um Blut, welches den Kälber-Föten entnommen wird. Sowohl der Fötus als auch das Muttertier sterben bei dieser Methode. Weiters zeigen aktuelle Studien, dass bei der Produktion von Laborfleisch 20 Prozent mehr CO2 freigesetzt wird als bei Fleisch aus natürlicher Tierhaltung. Auch Sicherheitsrisiken für die menschliche Gesundheit oder bestimmte Kennzeichnungsanforderungen müssen diskutiert werden, um zu vermeiden, dass Verbraucher getäuscht werden. Künstlich erzeugtes Fleisch aus dem Labor ist in den USA bereits Realität. Im September vergangenen Jahres hat ein deutsches Lebensmittelunternehmen erstmals ein Ansuchen auf Zulassung von künstlichem Fleisch im EU-Binnenmarkt gestellt. Gegen diese Entwicklungen müssen die Verantwortlichen vorgehen, um den Verbraucher und die heimische Landwirtschaft zu schützen.
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, sich für die Verhinderung der Produktion und des Verkaufs von sogenanntem Laborfleisch einzusetzen. Begründung: Laborfleisch (In-vitro-Fleisch, Clean Meat oder Cultured Meat genannt) ist Fleisch, welches nicht durch traditionelle Aufzucht und Schlachtung lebender Tiere gewonnen wird. Um Laborfleisch herstellen zu können, sind Stammzellen notwendig, welche aus dem Muskelgewebe eines lebenden Tieres gewonnen werden. Im Labor werden diese Zellen mit einer Nährlösung angereichert. Um sich vermehren zu können, ist ein sogenanntes Wachstumsserum notwendig. Dabei handelt es sich um Blut, welches den Kälber-Föten entnommen wird. Sowohl der Fötus als auch das Muttertier sterben bei dieser Methode. Weiters zeigen aktuelle Studien, dass bei der Produktion von Laborfleisch 20 Prozent mehr CO2 freigesetzt wird als bei Fleisch aus natürlicher Tierhaltung. Auch Sicherheitsrisiken für die menschliche Gesundheit oder bestimmte Kennzeichnungsanforderungen müssen diskutiert werden, um zu vermeiden, dass Verbraucher getäuscht werden. Künstlich erzeugtes Fleisch aus dem Labor ist in den USA bereits Realität. Im September vergangenen Jahres hat ein deutsches Lebensmittelunternehmen erstmals ein Ansuchen auf Zulassung von künstlichem Fleisch im EU-Binnenmarkt gestellt. Gegen diese Entwicklungen müssen die Verantwortlichen vorgehen, um den Verbraucher und die heimische Landwirtschaft zu schützen.
Verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel und in der Gastronomie im Regierungsprogramm verankern und umsetzen
Einstimmig beschlossen am 18. September 2024
Die Einführung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung in der öffentlichen und privaten Gemeinschaftsverpflegung mit 1. September 2023 ist ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz. Dieser wurde im aktuellen Regierungsprogramm verankert. Weitere Schritte müssen nun folgen und im neuen Regierungsprogramm Berücksichtigung finden.
Die Einführung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung in der öffentlichen und privaten Gemeinschaftsverpflegung mit 1. September 2023 ist ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz. Dieser wurde im aktuellen Regierungsprogramm verankert. Weitere Schritte müssen nun folgen und im neuen Regierungsprogramm Berücksichtigung finden.
- Evaluierung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern in Speisen der Gemeinschaftsverpflegung
- Erarbeitung einer wirtschaftlich praktikablen und vollzugstauglichen Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern als Primärzutaten in zubereiteten Speisen.
- Das bedeutet eine schrittweise Weiterentwicklung der Herkunftskennzeichnung für die Gastronomie. Langfristiges Ziel ist ein flächendeckendes, praktikables System für die Gastronomie.
- Weiterentwicklung der Herkunftskennzeichnungsnormen auf EU-Ebene, so dass nicht nur auf Basis von Qualitätsaspekten, sondern auch auf Basis Herkunft und Haltung gekennzeichnet werden kann. Konkret bedeutet das, dass die Lebensmittelinformationsverordnung (EU) und die Primär- Zutaten-Verordnung (EU) abzuändern sind, so dass Primärzutaten jedenfalls gekennzeichnet werden müssen. Gleichzeitig ist für eine konsequente Kontrolle und Sanktionierung der bestehenden Verpflichtungen zur Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung und im Lebensmittelgroßhandel zu sorgen. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher die künftige Bundesregierung auf, die oben angeführten Punkte im Regierungsprogramm zu verankern und umzusetzen.
Pflanzenschutzmittelzulassung bei Beizmitteln darf heimische Saatguterzeugung nicht gefährden
Einstimmig beschlossen am 18. September 2024
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird in der EU durch die Verordnung 1107/2009 geregelt. Das soll sicherstellen, dass die Genehmigung nach einheitlichen Vorgaben erfolgt. Leider wird dieses Prinzip von den Mitgliedsstaaten nicht immer eingehalten. Es werden Notfallzulassungen erteilt, obwohl es Urteile des EuGH gibt, die das nicht mehr ermöglichen. Es werden auch in Österreich bei Anträgen nach Artikel 40 (Gegenseitige Anerkennung) die 120 Tage- Fristen nicht eingehalten. Als Beispiel für diese Wettbewerbsverzerrung kann die insektizide Beizung gegen Erdfloh bei Raps dienen. Nach dem Verbot der neonicotinoiden Beizen u.a. im Raps haben Mitgliedsstaaten (z.B. Slowakei) eine reguläre Zulassung für das Produkt Buteo Start mit dem Wirkstoff Flupyradifurone ausgesprochen. In Österreich wurde eine Zulassung nach Artikel 53 („Notfallzulassung“) nicht erteilt. Der Antrag für eine gegenseitige Anerkennung nach Art. 40 wurde vor knapp einem Jahr vom Zulassungsinhaber gestellt und es ist leider immer noch keine Entscheidung getroffen worden, obwohl im Artikel 42 Abs. 2 den Behörden eine Frist von 120 Tagen gesetzt ist. In den letzten Jahren wurde das österreichische Rapssaatgut in die Slowakei transportiert, dort mit dem Produkt Buteo Start gebeizt und wieder nach Österreich gebracht. Der Anbau dieses so behandelten Saatgutes ist anschließend möglich. Auch bei der Beizung von Mais- und Saatmais gibt es eine ähnliche Situation. Im EU-Ausland werden in Kürze neue Beizmittel (z.B. Lumiposa mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole) zugelassen. Die österreichischen Behörden haben Produkte (nicht nur Beizen) mit diesem Wirkstoff weder nach Art. 53 noch nach Art. 40 genehmigt. Hier wird ähnlich dem Raps eine zukünftige Beizung des Saatguts im Ausland erwartet. Diese Vorgangsweise ist aufgrund der umfangreichen kostenintensiven Transporte nicht im Sinne einer Reduktion des CO2-Ausstosses und belastet die geforderte Dekarbonisierung der Firmen. Um lange Wegstrecken für die Beizung zu vermeiden droht auch bei Mais eine sukzessive Abwanderung der Vermehrungsflächen in Nachbarstaaten. 2023 erfolgte in Österreich die Saatmaisvermehrung auf 10.279 Hektar mit einer Wertschöpfung von rund 65 Millionen Euro und ist damit eine wichtige Einnahmequelle im Ackerbau. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf, eine Beseitigung von einseitigen Nachteilen in der Pflanzenschutzmittelzulassung vorzunehmen. Damit soll auch die Wertschöpfung in der Saatgutproduktion, die viele bäuerliche Haupterwerbsexistenzen sichert in Österreich gehalten und gleichzeitig die Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln weiter gestärkt werden.
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird in der EU durch die Verordnung 1107/2009 geregelt. Das soll sicherstellen, dass die Genehmigung nach einheitlichen Vorgaben erfolgt. Leider wird dieses Prinzip von den Mitgliedsstaaten nicht immer eingehalten. Es werden Notfallzulassungen erteilt, obwohl es Urteile des EuGH gibt, die das nicht mehr ermöglichen. Es werden auch in Österreich bei Anträgen nach Artikel 40 (Gegenseitige Anerkennung) die 120 Tage- Fristen nicht eingehalten. Als Beispiel für diese Wettbewerbsverzerrung kann die insektizide Beizung gegen Erdfloh bei Raps dienen. Nach dem Verbot der neonicotinoiden Beizen u.a. im Raps haben Mitgliedsstaaten (z.B. Slowakei) eine reguläre Zulassung für das Produkt Buteo Start mit dem Wirkstoff Flupyradifurone ausgesprochen. In Österreich wurde eine Zulassung nach Artikel 53 („Notfallzulassung“) nicht erteilt. Der Antrag für eine gegenseitige Anerkennung nach Art. 40 wurde vor knapp einem Jahr vom Zulassungsinhaber gestellt und es ist leider immer noch keine Entscheidung getroffen worden, obwohl im Artikel 42 Abs. 2 den Behörden eine Frist von 120 Tagen gesetzt ist. In den letzten Jahren wurde das österreichische Rapssaatgut in die Slowakei transportiert, dort mit dem Produkt Buteo Start gebeizt und wieder nach Österreich gebracht. Der Anbau dieses so behandelten Saatgutes ist anschließend möglich. Auch bei der Beizung von Mais- und Saatmais gibt es eine ähnliche Situation. Im EU-Ausland werden in Kürze neue Beizmittel (z.B. Lumiposa mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole) zugelassen. Die österreichischen Behörden haben Produkte (nicht nur Beizen) mit diesem Wirkstoff weder nach Art. 53 noch nach Art. 40 genehmigt. Hier wird ähnlich dem Raps eine zukünftige Beizung des Saatguts im Ausland erwartet. Diese Vorgangsweise ist aufgrund der umfangreichen kostenintensiven Transporte nicht im Sinne einer Reduktion des CO2-Ausstosses und belastet die geforderte Dekarbonisierung der Firmen. Um lange Wegstrecken für die Beizung zu vermeiden droht auch bei Mais eine sukzessive Abwanderung der Vermehrungsflächen in Nachbarstaaten. 2023 erfolgte in Österreich die Saatmaisvermehrung auf 10.279 Hektar mit einer Wertschöpfung von rund 65 Millionen Euro und ist damit eine wichtige Einnahmequelle im Ackerbau. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf, eine Beseitigung von einseitigen Nachteilen in der Pflanzenschutzmittelzulassung vorzunehmen. Damit soll auch die Wertschöpfung in der Saatgutproduktion, die viele bäuerliche Haupterwerbsexistenzen sichert in Österreich gehalten und gleichzeitig die Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln weiter gestärkt werden.
Darstellung Landwirtschaft: Überarbeiten des Lehrplanes und der Lehrmittel gefordert
Einstimmig beschlossen am 18. September 2024
Zu wenig oder falsche Informationen über die heimische Landwirtschaft in den Schulen lassen das Wissen über die Lebensmittelproduktion bei Kindern und Jugendlichen sinken. Zu Schulbeginn hat der Verein „Wirtschaften am Land“ Schulbücher der ersten acht Schulstufen (Volksschule und AHS) auf ihre Inhalte hin überprüft. Der Schwerpunkt lag dabei auf den Themen Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion. In vier von zehn Schulbüchern finden sich keine landwirtschaftlichen Inhalte. In den restlichen Schulbüchern finden sich meist knappe und lückenhafte Informationen. Statt realistischer Bilder von landwirtschaftlichen Betrieben finden sich in den Schulbüchern meist nur idyllische Zeichnungen. Es braucht daher eine verpflichtende Integration der Themen Lebensmittelproduktion und Ernährung in den ersten sechs Schulstufen. Darüber hinaus soll jedes Volksschulkind die Möglichkeit haben, die heimische Lebensmittelproduktion im Rahmen des Unterrichts bei einem Besuch am Bauernhof hautnah zu erleben. Weiters sollen die Inhalte der Schulbücher genauer unter die Lupe genommen werden, um die Land- und Forstwirtschaft altersgerecht und realitätsnah darzustellen. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert das Bildungsministerium auf, die landwirtschaftliche Produktion als fixen Bestandteil des Unterrichts zu verankern und in der Schulbuchkommission Experten aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft, vorzugsweise aus der Landwirtschaftskammer, einzubinden.
Zu wenig oder falsche Informationen über die heimische Landwirtschaft in den Schulen lassen das Wissen über die Lebensmittelproduktion bei Kindern und Jugendlichen sinken. Zu Schulbeginn hat der Verein „Wirtschaften am Land“ Schulbücher der ersten acht Schulstufen (Volksschule und AHS) auf ihre Inhalte hin überprüft. Der Schwerpunkt lag dabei auf den Themen Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion. In vier von zehn Schulbüchern finden sich keine landwirtschaftlichen Inhalte. In den restlichen Schulbüchern finden sich meist knappe und lückenhafte Informationen. Statt realistischer Bilder von landwirtschaftlichen Betrieben finden sich in den Schulbüchern meist nur idyllische Zeichnungen. Es braucht daher eine verpflichtende Integration der Themen Lebensmittelproduktion und Ernährung in den ersten sechs Schulstufen. Darüber hinaus soll jedes Volksschulkind die Möglichkeit haben, die heimische Lebensmittelproduktion im Rahmen des Unterrichts bei einem Besuch am Bauernhof hautnah zu erleben. Weiters sollen die Inhalte der Schulbücher genauer unter die Lupe genommen werden, um die Land- und Forstwirtschaft altersgerecht und realitätsnah darzustellen. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert das Bildungsministerium auf, die landwirtschaftliche Produktion als fixen Bestandteil des Unterrichts zu verankern und in der Schulbuchkommission Experten aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft, vorzugsweise aus der Landwirtschaftskammer, einzubinden.
Vermögenssteuern sind leistungsfeindlich
Mehrheitlich beschlossen am 18. September 2024
Unsere Bäuerinnen und Bauern sind die Leistungsträger, die für Lebensmittelsicherheit und die Erhaltung unserer Kulturlandschaft stehen. Leistung darf daher auch in Zukunft nicht bestraft werden. Grund, Boden und bäuerliche Betriebsgebäude durch zusätzliche Steuern noch teurer zu machen, gefährdet nicht nur die Existenzgrundlage der bäuerlichen Betriebe. Es würde auch die regionale Lebensmittelversorgung gefährden. Hofübernahmen wären für junge Bäuerinnen und Bauern nicht mehr leistbar und würden zu Betriebsaufgaben führen. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert die künftige Bundesregierung auf, von der Forderung nach einer Erbschafts- und Vermögenssteuer und damit einer Besteuerung der bäuerlichen Produktionsgrundlagen Abstand zu nehmen.
Unsere Bäuerinnen und Bauern sind die Leistungsträger, die für Lebensmittelsicherheit und die Erhaltung unserer Kulturlandschaft stehen. Leistung darf daher auch in Zukunft nicht bestraft werden. Grund, Boden und bäuerliche Betriebsgebäude durch zusätzliche Steuern noch teurer zu machen, gefährdet nicht nur die Existenzgrundlage der bäuerlichen Betriebe. Es würde auch die regionale Lebensmittelversorgung gefährden. Hofübernahmen wären für junge Bäuerinnen und Bauern nicht mehr leistbar und würden zu Betriebsaufgaben führen. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert die künftige Bundesregierung auf, von der Forderung nach einer Erbschafts- und Vermögenssteuer und damit einer Besteuerung der bäuerlichen Produktionsgrundlagen Abstand zu nehmen.