Resolutionen der Vollversammlung
Ackerbau braucht Entlastungen
Mehrheitlich beschlossen am 25. Juni 2026
Hohe Energiepreise, geopolitische Unsicherheiten und zusätzliche regulatorische Belastungen haben die Preise für Stickstoff- und Mehrnährstoffdünger massiv steigen lassen. Gleichzeitig orientieren sich die Erlöse für Getreide und Ölsaaten weiterhin an den internationalen Marktpreisen. Die Kosten-Preis-Schere geht immer weiter auseinander. Der im Mai 2026 von der EU-Kommission vorgelegte Düngemittelaktionsplan sowie die darin angekündigten Sofortmaßnahmen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sie reichen jedoch nicht aus, um die strukturellen Kostennachteile zu überwinden, mit denen die europäischen Ackerbaubetriebe konfrontiert sind. Entscheidend ist ein ausreichendes Düngerangebot am europäischen Markt sowie eine spürbare finanzielle Entlastung der Betriebe. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft auf, sich auf EU-Ebene mit aller Konsequenz dafür einzusetzen, dass der Düngemittelaktionsplan wirksam nachgeschärft wird – insbesondere durch eine sofortige Aussetzung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) auf Düngemittel sowie durch eine Verlängerung der befristeten Zollaussetzung auf Stickstoffdünger, Ammoniak und Harnstoff aus Drittstaaten über 2026 hinaus. Darüber hinaus fordert die Vollversammlung auf nationaler Ebene eine Anhebung der Biodieselbeimischungsquote von derzeit sieben auf mindestens zehn Prozent, die Einführung von E20-Kraftstoffen sowie eine rasche Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Stärkung heimischer Bioenergieträger.
Hohe Energiepreise, geopolitische Unsicherheiten und zusätzliche regulatorische Belastungen haben die Preise für Stickstoff- und Mehrnährstoffdünger massiv steigen lassen. Gleichzeitig orientieren sich die Erlöse für Getreide und Ölsaaten weiterhin an den internationalen Marktpreisen. Die Kosten-Preis-Schere geht immer weiter auseinander. Der im Mai 2026 von der EU-Kommission vorgelegte Düngemittelaktionsplan sowie die darin angekündigten Sofortmaßnahmen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sie reichen jedoch nicht aus, um die strukturellen Kostennachteile zu überwinden, mit denen die europäischen Ackerbaubetriebe konfrontiert sind. Entscheidend ist ein ausreichendes Düngerangebot am europäischen Markt sowie eine spürbare finanzielle Entlastung der Betriebe. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft auf, sich auf EU-Ebene mit aller Konsequenz dafür einzusetzen, dass der Düngemittelaktionsplan wirksam nachgeschärft wird – insbesondere durch eine sofortige Aussetzung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) auf Düngemittel sowie durch eine Verlängerung der befristeten Zollaussetzung auf Stickstoffdünger, Ammoniak und Harnstoff aus Drittstaaten über 2026 hinaus. Darüber hinaus fordert die Vollversammlung auf nationaler Ebene eine Anhebung der Biodieselbeimischungsquote von derzeit sieben auf mindestens zehn Prozent, die Einführung von E20-Kraftstoffen sowie eine rasche Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Stärkung heimischer Bioenergieträger.
Europäisches Sojaöl muss Zulassung als Energierohstoff behalten
Einstimmig beschlossen am 25. Juni 2026
Mit mehr als 22.000 Hektar Anbaufläche ist Soja eine der wirtschaftlich wichtigsten Ackerkulturen Oberösterreichs. Europäisches Soja wächst auf bestehenden Ackerflächen, ist nachweislich entwaldungsfrei und erfüllt höchste Nachhaltigkeitsstandards. Es liefert hochwertige Eiweißfuttermittel, stärkt die regionale Wertschöpfung und trägt zur Unabhängigkeit Europas von Sojaimporten aus Übersee bei. Die Europäische Kommission beabsichtigt, Sojaöl im Rahmen der Erneuerbaren-Energie- Richtlinie pauschal als Rohstoff mit hohem Risiko für indirekte Landnutzungsänderungen (iLUC) einzustufen. Diese Einstufung würde Sojaöl faktisch als Energierohstoff für die Biodieselproduktion ausschließen – obwohl es keinerlei Belege für negative Auswirkungen des europäischen Sojaanbaus gibt. Diese Entscheidung würde die gesamte Wertschöpfungskette gefährden – von den Ölmühlen über die Züchtung bis zu den Ackerbaubetrieben. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Klima, Regionen und Wasserwirtschaft auf, die österreichische Ablehnung der iLUC-Einstufung von europäischem Sojaöl auf allen europäischen Ebenen weiter konsequent zu vertreten und sich dafür einzusetzen, dass europäisches Soja entsprechend seiner nachweislich hohen Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards differenziert bewertet wird.
Mit mehr als 22.000 Hektar Anbaufläche ist Soja eine der wirtschaftlich wichtigsten Ackerkulturen Oberösterreichs. Europäisches Soja wächst auf bestehenden Ackerflächen, ist nachweislich entwaldungsfrei und erfüllt höchste Nachhaltigkeitsstandards. Es liefert hochwertige Eiweißfuttermittel, stärkt die regionale Wertschöpfung und trägt zur Unabhängigkeit Europas von Sojaimporten aus Übersee bei. Die Europäische Kommission beabsichtigt, Sojaöl im Rahmen der Erneuerbaren-Energie- Richtlinie pauschal als Rohstoff mit hohem Risiko für indirekte Landnutzungsänderungen (iLUC) einzustufen. Diese Einstufung würde Sojaöl faktisch als Energierohstoff für die Biodieselproduktion ausschließen – obwohl es keinerlei Belege für negative Auswirkungen des europäischen Sojaanbaus gibt. Diese Entscheidung würde die gesamte Wertschöpfungskette gefährden – von den Ölmühlen über die Züchtung bis zu den Ackerbaubetrieben. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Klima, Regionen und Wasserwirtschaft auf, die österreichische Ablehnung der iLUC-Einstufung von europäischem Sojaöl auf allen europäischen Ebenen weiter konsequent zu vertreten und sich dafür einzusetzen, dass europäisches Soja entsprechend seiner nachweislich hohen Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards differenziert bewertet wird.
Künftige GAP muss Produktion gezielter stärken
Mehrheitlich beschlossen am 25. Juni 2026
Die heimischen bäuerlichen Familienbetriebe stehen in einem harten wirtschaftlichen Wettbewerb am EU-Binnenmarkt. Die wirtschaftliche Situation sowie unsichere Rahmenbedingungen führten dazu, dass in den vergangenen Jahren insbesondere in der Schweineproduktion sowie in der spezialisierten Rindermast kaum Investitionen getätigt wurden. Damit droht die Situation, dass Österreichs Landwirtschaft in diesen Sparten weiter Marktanteile und damit Wertschöpfung auf den bäuerlichen Betrieben sowie in den vor- und nachgelagerten Bereichen verliert. Auch im Ackerbau ist aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation seit mehreren Jahren eine äußerst verhaltene Investitionstätigkeit zu verzeichnen.
Stärkerer Fokus auf Investitionen und Qualitätsprogramme
In der künftigen nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik muss daher ein stärkerer Fokus auf die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und damit den Erhalt bzw. den weiteren Ausbau der Agrarproduktion gelegt werden. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Klima, Regionen und Wasserwirtschaft auf, eine stärkere Konzentration der GAP-Mittel auf die Einkommenssicherung sowie den Ausbau der Produktions- und Wertschöpfungsorientierung vorzunehmen. Dazu bedarf es insbesondere einer entsprechenden Aufstockung der Budgetmittel für die Investitionsförderung und Qualitätsprogramme. Damit soll aufgrund der in den letzten Jahren massiv gestiegenen Investitionskosten vor allem eine Aufstockung der förderbaren Investitionsobergrenzen und in Oberösterreich auch die Finanzierung weiterer Fördergegenstände im Ackerbau ermöglicht werden.
Die heimischen bäuerlichen Familienbetriebe stehen in einem harten wirtschaftlichen Wettbewerb am EU-Binnenmarkt. Die wirtschaftliche Situation sowie unsichere Rahmenbedingungen führten dazu, dass in den vergangenen Jahren insbesondere in der Schweineproduktion sowie in der spezialisierten Rindermast kaum Investitionen getätigt wurden. Damit droht die Situation, dass Österreichs Landwirtschaft in diesen Sparten weiter Marktanteile und damit Wertschöpfung auf den bäuerlichen Betrieben sowie in den vor- und nachgelagerten Bereichen verliert. Auch im Ackerbau ist aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation seit mehreren Jahren eine äußerst verhaltene Investitionstätigkeit zu verzeichnen.
Stärkerer Fokus auf Investitionen und Qualitätsprogramme
In der künftigen nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik muss daher ein stärkerer Fokus auf die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und damit den Erhalt bzw. den weiteren Ausbau der Agrarproduktion gelegt werden. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Klima, Regionen und Wasserwirtschaft auf, eine stärkere Konzentration der GAP-Mittel auf die Einkommenssicherung sowie den Ausbau der Produktions- und Wertschöpfungsorientierung vorzunehmen. Dazu bedarf es insbesondere einer entsprechenden Aufstockung der Budgetmittel für die Investitionsförderung und Qualitätsprogramme. Damit soll aufgrund der in den letzten Jahren massiv gestiegenen Investitionskosten vor allem eine Aufstockung der förderbaren Investitionsobergrenzen und in Oberösterreich auch die Finanzierung weiterer Fördergegenstände im Ackerbau ermöglicht werden.
Weiterentwicklung der Tiergesundheitsdienste und bessere Ausbildung für die Nutztierpraxis
Einstimmig beschlossen am 25. Juni 2026
Der Tiergesundheitsdienst stellt für eine moderne und wirtschaftliche Nutztierhaltung sowie für die Qualitätssicherung in der tierischen Lebensmittelproduktion eine unverzichtbare Grundlage dar. Eine hohe Wirksamkeit ergibt sich vor allem aus der engagierten Zusammenarbeit von Bäuerinnen und Bauern sowie Tierärztinnen und Tierärzten in der Bestandesbetreuung. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ begrüßt die laufenden Bestrebungen zur Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen des Tiergesundheitsdienstes und fordert vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die rasche Schaffung einer zeitgemäßen Rechtsgrundlage für ein modernes, modulares TGD-System. Dieses soll unterschiedliche Betreuungsintensitäten, Leistungsumfänge und Kostenstrukturen transparent und bedarfsgerecht differenzieren, sodass Betriebe je nach Größe, Produktionsrichtung und Risikoprofil in Abstimmung mit ihrem Betreuungstierarzt passende Module wählen können. Ein zentraler Schwerpunkt liegt dabei auf der stärkeren Einbindung der Tierhalterinnen und Tierhalter in die Bestandesbetreuung – durch Eigenverantwortung, digitale Dokumentation und aktive Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen. Darüber hinaus fordert die Vollversammlung die Schaffung geeigneter Strukturen zur gezielten Ausbildung von Veterinärmedizinerinnen und Veterinärmedizinern für die Nutztierpraxis. Nur durch ausreichend qualifiziertes Fachpersonal kann eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Betreuung langfristig gewährleistet werden. Bei der Umsetzung sind die veterinäre und landwirtschaftliche Praxis aktiv einzubeziehen.
Der Tiergesundheitsdienst stellt für eine moderne und wirtschaftliche Nutztierhaltung sowie für die Qualitätssicherung in der tierischen Lebensmittelproduktion eine unverzichtbare Grundlage dar. Eine hohe Wirksamkeit ergibt sich vor allem aus der engagierten Zusammenarbeit von Bäuerinnen und Bauern sowie Tierärztinnen und Tierärzten in der Bestandesbetreuung. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ begrüßt die laufenden Bestrebungen zur Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen des Tiergesundheitsdienstes und fordert vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die rasche Schaffung einer zeitgemäßen Rechtsgrundlage für ein modernes, modulares TGD-System. Dieses soll unterschiedliche Betreuungsintensitäten, Leistungsumfänge und Kostenstrukturen transparent und bedarfsgerecht differenzieren, sodass Betriebe je nach Größe, Produktionsrichtung und Risikoprofil in Abstimmung mit ihrem Betreuungstierarzt passende Module wählen können. Ein zentraler Schwerpunkt liegt dabei auf der stärkeren Einbindung der Tierhalterinnen und Tierhalter in die Bestandesbetreuung – durch Eigenverantwortung, digitale Dokumentation und aktive Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen. Darüber hinaus fordert die Vollversammlung die Schaffung geeigneter Strukturen zur gezielten Ausbildung von Veterinärmedizinerinnen und Veterinärmedizinern für die Nutztierpraxis. Nur durch ausreichend qualifiziertes Fachpersonal kann eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Betreuung langfristig gewährleistet werden. Bei der Umsetzung sind die veterinäre und landwirtschaftliche Praxis aktiv einzubeziehen.
Holzprodukte für Klimaschutzleistung des Waldes anrechnen
Einstimmig beschlossen am 25. Juni 2026
Die Verordnung zur Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) bildet den rechtlichen Rahmen der EU zur Erfassung von Treibhausgasemissionen und der Bindung von Kohlenstoff in Wäldern und Böden. Sie ist ein zentraler Baustein des EU-Klimapakets auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050. Die bestehenden LULUCF-Regeln spiegeln jedoch nicht die reale Nutzung und Wirkung von Holz wider. Ein wesentlicher Teil der tatsächlichen CO₂-Speicherung – etwa durch langlebige Holzprodukte – wird systematisch nicht erfasst. Gleichzeitig führen Klimawandel, Sturmereignisse, Schädlingsbefall sowie Dürre und Trockenheit zu einem Rückgang des Holzzuwachses und der Senkenleistung der Wälder – Faktoren, die von der Waldbewirtschaftung nicht unmittelbar steuerbar sind. Die geltenden Zielvorgaben für die Senkenleistung werden dieser Realität nicht gerecht. Die Vollversammlung der LK OÖ begrüßt ausdrücklich, dass Bundesminister Norbert Totschnig beim Umweltministerrat im März 2026 die Anpassung des LULUCF-Rahmens eingefordert hat, und dass dieser Vorstoß von mehreren EU-Mitgliedstaaten unterstützt wird. Die Vollversammlung fordert den Bundesminister für Landund Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft auf, sich auf EU-Ebene weiterhin mit Nachdruck für eine Reform der LULUCF- Verordnung einzusetzen – insbesondere für eine vollständige Berücksichtigung von Holzprodukten in der CO₂-Bilanzierung, für eine EU-weite Gesamtbilanz anstelle nationaler Einzelbilanzen sowie für realistische Zielvorgaben zur Senkenleistung der Wälder, die äußeren, nicht steuerbaren Einflüssen Rechnung tragen. Darüber hinaus ist die verstärkte Förderung der Holzverwendung – insbesondere im Bauwesen als Ersatz CO₂-intensiver Materialien – voranzutreiben.
Die Verordnung zur Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) bildet den rechtlichen Rahmen der EU zur Erfassung von Treibhausgasemissionen und der Bindung von Kohlenstoff in Wäldern und Böden. Sie ist ein zentraler Baustein des EU-Klimapakets auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050. Die bestehenden LULUCF-Regeln spiegeln jedoch nicht die reale Nutzung und Wirkung von Holz wider. Ein wesentlicher Teil der tatsächlichen CO₂-Speicherung – etwa durch langlebige Holzprodukte – wird systematisch nicht erfasst. Gleichzeitig führen Klimawandel, Sturmereignisse, Schädlingsbefall sowie Dürre und Trockenheit zu einem Rückgang des Holzzuwachses und der Senkenleistung der Wälder – Faktoren, die von der Waldbewirtschaftung nicht unmittelbar steuerbar sind. Die geltenden Zielvorgaben für die Senkenleistung werden dieser Realität nicht gerecht. Die Vollversammlung der LK OÖ begrüßt ausdrücklich, dass Bundesminister Norbert Totschnig beim Umweltministerrat im März 2026 die Anpassung des LULUCF-Rahmens eingefordert hat, und dass dieser Vorstoß von mehreren EU-Mitgliedstaaten unterstützt wird. Die Vollversammlung fordert den Bundesminister für Landund Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft auf, sich auf EU-Ebene weiterhin mit Nachdruck für eine Reform der LULUCF- Verordnung einzusetzen – insbesondere für eine vollständige Berücksichtigung von Holzprodukten in der CO₂-Bilanzierung, für eine EU-weite Gesamtbilanz anstelle nationaler Einzelbilanzen sowie für realistische Zielvorgaben zur Senkenleistung der Wälder, die äußeren, nicht steuerbaren Einflüssen Rechnung tragen. Darüber hinaus ist die verstärkte Förderung der Holzverwendung – insbesondere im Bauwesen als Ersatz CO₂-intensiver Materialien – voranzutreiben.
Vollversammlung zum Nachschauen
Unter folgendem Link geht‘s zur Video-Aufzeichnung:
Vollversammlung zum Nachsehen | Landwirtschaftskammer Oberösterreich
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