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Pflanzenschutzmittel und Schutz des Anwenders

Es sind laufend Anpassungen zu erwarten.

Aufgrund von neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen in Bezug auf Umweltverträglichkeit und Wirksamkeit der Mittel bzw. Resistenzerscheinungen einzelner Schädlinge und Krankheiten ist während des Jahres mit Änderungen in der Zulassung zu rechnen. Die jeweilige aktuelle Zulassung ist im Internet unter https://psmregister.baes.gv.at/psmregister/faces/main abrufbar. Auf § 15 Abs. 8 der Pflanzenschutzmittelverordnung 2011, BGBI. II Nr. 233/2011, wird hingewiesen.

Parallelgenehmigungen zulässig

Hinsichtlich der nachstehend in den Listen angeführten Pflanzenschutzmitteln mit österreichischer Pflanzenschutzmittelregisternummer ist unter selbigen Bedingungen auch der Einsatz von parallel genehmigten Pflanzenschutzmitteln (Parallelgenehmigung) zulässig, die nicht unbedingt direkt in dieser Pflanzenschutzmittelliste angeführt sind. Ein "parallel genehmigtes" Pflanzenschutzmittel hat die gleiche österreichische Pflanzenschutzmittelregisternummer wie das bereits ursprünglich in Österreich zugelassene Pflanzenschutzmittel, jedoch mit einer Zusatzbezeichnung (Zusatzziffern wie z.B. beim Mittel "Melody Combi").
Ein solches Pflanzenschutzmittel kann jedoch auch eine andere Handelsbezeichnung als das ursprünglich in Österreich zugelassene Pflanzenschutzmittel haben (in der Regel auch zum Zulassungsinhaber unterschiedliche Genehmigungsinhaber). Ebenso ist unter selbigen Bedingungen der Einsatz von "Vertriebserweiterungen" zulässig. Ein Pflanzenschutzmittel mit "Vertriebserweiterung" nach § 13 der Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 hat die gleiche österreichische Pflanzenschutzmittelregisternummer wie das bereits in Österreich zugelassene Referenzprodukt, jedoch mit einer zusätzlichen Vertriebsnummer (dreistellige Zahl). Bei Vertriebserweiterungen darf das Pflanzenschutzmittel unter einer abweichenden Handelsbezeichnung in Verkehr gebracht werden. Parallel genehmigte Pflanzenschutzmittel und Vertriebserweiterungen sind im Pflanzenschutzmittelregister eingetragen (https://psmregister.baes.gv.at/psmregister/).

Auflagen in der Anwendung

Bei der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels sind alle gesetzlich (lt. Zulassung) auferlegten Anwendungsauflagen einzuhalten, unter anderem die Abstandsauflagen (Abstände zu Gewässern). Die Angaben dazu finden Sie in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels. Achten Sie auf eine gründliche Reinigung der Pflanzenschutzgeräte, damit Sie einen Wirkstoff von einer Kultur, wo dieser zugelassen ist, nicht in eine andere Kultur am eigenen Betrieb verschleppen, wo dieser nicht zugelassen ist.

Pflanzenschutz am Puls der Zeit

Die moderne Applikationstechnik hat es sich zum Ziel gesetzt, die Wirkstoffe sicher an die Zielfläche (Blätter, Stielgerüst, Beeren) anzulagern und zugleich das Abdriftrisiko auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Pflanzenschutz ist nicht einfach nur das Ausbringen der Spritzbrühe, sondern auch das Zusammenspiel aus Laubarbeit und dem nötigem technischen Wissen. Der beste Wirkstoff kann keine Wirkung zeigen wenn das Pflanzenschutzmittel die zu schützende Blattfläche bzw. Gescheine und Trauben nicht oder nur unzureichend erreicht.

Schutz des Anwenders

Mit Pflanzenschutzmittel muss sauber und sorgfältig gearbeitet werden, damit akute Vergiftungen und chronische Schäden vor, während und nach den Spritzarbeiten verhindert werden. Durch vorsichtiges Arbeiten und angepasste Schutzmaßnahmen soll die Aufnahme giftiger Stoffe durch die Haut, über die Atemwege oder durch den Mund möglichst vermieden werden (Schutzbrille, Atemschutzmaske). Für die Arbeiten ist eine geeignete Schutzkleidung vorgesehen, gutes Schuhwerk, Handschuhe, Brille und Kopfbedeckung. Das Einatmen von Spritznebeln wird durch eine Gesichtsmaske oder durch eine geschlossene Traktorkabine vermieden. Bei einigen Pflanzenschutzmittel sind beim Wiederbetreten der Kulturen für nachfolgende Arbeiten Schutzhandschuhe und Schutzkleidung zu tragen. (siehe Zulassung)

Während der Arbeit mit Pflanzenschutzmittel darf nicht gegessen, geraucht oder Alkohol getrunken werden. Nach der Spritzarbeit ist der Schutzanzug zu reinigen und Hände und Gesicht gründlich zu waschen.
Zum vorigen voriger Artikel

Aktuelle Pflanzenschutzmittellisten für den Weinbau

Zum nächsten nächster Artikel

Applikationsabstände, Spritzzeitpunkt und Abstandsauflagen

Pflanzenschutz

Gesunde Pflanzen sind im Weingarten das Um und Auf. Dabei müssen sich Winzerinnen und Winzer nicht nur die Frage nach der passenden Maßnahme stellen, sondern auch den passenden Zeitpunkt sowie mögliche Resistenzen im Blick behalten.

  • Weingarten.jpg © karinnussbaumer

    Aktuelle Pflanzenschutzmittellisten für den Weinbau

    Hier können Sie die Pflanzenschutzmittelliste der Broschüre "Leitlinie für den Integrierten Weinbau 2024" mit Stand März 2024 downloaden.
  • Pflanzenschutzmittel und Schutz des Anwenders

    Es sind laufend Anpassungen zu erwarten.
  • Rebwachstum im Weinbau © Staatliches Weinbauinstitut Freiburg

    Applikationsabstände, Spritzzeitpunkt und Abstandsauflagen

  • Tabelle Hektaraufwand Beispiel.jpg © LK Niederösterreich

    Hektaraufwand, Dosis je ha Laubwandfläche

    Bei der Applikation von Pflanzenschutzmitteln ist grundsätzlich eine bestimmte Menge eines Wirkstoffes erforderlich, um die Reborgane für eine bestimmte Zeit zu schützen. Je größer die zu schützende Oberfläche ist, umso mehr Produktmenge muss ...
  • Antiresistenzstrategie

    Es liegt in der Eigenverantwortung des Winzers, Wirkstoffe richtig einzusetzen, sodass keine Resistenzen bzw. Wirkungsminderungen entstehen.
  • PSM Gebrauchsanweisung.jpg © DI Hubert Köppl

    Auflagen bei der Anwendung, Aufbrauchfrist

    Angaben finden sich in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels.
  • Pflanzenschutzmittellager © DI Christian Emsenhuber/LK Niederösterreich

    Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und wiederkehrende Pflanzenschutzgeräteüberprüfung

  • Bestandteile Tankmischung.jpg © LK Niederösterreich

    Fachgerechte Einstellung von Gebläsespritzen

    Eine fachgerechte Geräteeinstellung ist eine wichtige Grundlage, um die Benetzung der Reben mit Pflanzenschutzmitteln zu verbessern und somit die Wirkung der Pflanzenschutzmaßnahmen zu optimieren. Gleichzeitig werden die Umweltbelastungen durch ...

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