Pflanzenschutzmittel- und Biozideinsatz aufzeichnen
Alle beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln (darunter fallen auch Land- und Forstwirte) müssen dokumentieren, welches Pflanzenschutzmittel (WAS) sie zu welchem Zeitpunkt (WANN), in welcher Kultur und auf welcher Fläche (WO) und in welcher Aufwandmenge (WIEVIEL) eingesetzt haben. Werden Biozide (z.B. Produkte gegen Mäuse- und Ratten, Vorratsschädlinge) in der pflanzlichen Produktion (z.B. am bäuerlichen Lager) eingesetzt, so ist dies ebenfalls zu dokumentieren. Es sind hier mindestens folgende Angaben aufzuzeichnen: Bezeichnung des verwendeten Biozidproduktes (WAS), Anwendungsbereich (WO), Anwendungsdatum (WANN) bzw. die Häufigkeit der Anwendung (z.B. wöchentlich; WIEVIEL). Es gibt (noch) keine Formvorschrift für die Aufzeichnungen.
Es wird jedoch empfohlen, z.B. die angeführte Vorlage zu verwenden, darüber hinaus gibt es für die Pflanzenschutzmittel spezielle Programme wie den ÖDüPlan, welcher den Landwirt unterstützt und ihn auch auf Fehler aufmerksam macht (Zulassungsumfang, höchste zugelassene Aufwandmenge). Die Registernummer muss – außer bei speziellen Zertifizierungsprogrammen wie AMAG.A.P. - nicht aufgezeichnet werden. Die Rechnungen über den Pflanzenschutzmittelkauf sind bei einer Kontrolle auf Verlangen vorzuweisen.
Es wird jedoch empfohlen, z.B. die angeführte Vorlage zu verwenden, darüber hinaus gibt es für die Pflanzenschutzmittel spezielle Programme wie den ÖDüPlan, welcher den Landwirt unterstützt und ihn auch auf Fehler aufmerksam macht (Zulassungsumfang, höchste zugelassene Aufwandmenge). Die Registernummer muss – außer bei speziellen Zertifizierungsprogrammen wie AMAG.A.P. - nicht aufgezeichnet werden. Die Rechnungen über den Pflanzenschutzmittelkauf sind bei einer Kontrolle auf Verlangen vorzuweisen.
Die Aufzeichnungen sind tagesaktuell zu führen. Auch wer die Pflanzenschutzarbeit auslagert, muss die Anwendung der Produkte auf seinen Flächen aufzeichnen.
Wichtig ist es auch, die genaue Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels einzutragen, es gibt z.B. die Produkte Harmony und Harmony extra – beide haben unterschiedliche Zulassungen. Das Produkt „Glyphosate“ gibt es nicht mit dieser Bezeichnung, einzutragen ist das konkret eingesetzte Produkt, z.B: Roundup Powerflex, Clinic Free, etc. Bei Packs mit eigenem Namen müssen die Einzelprodukte angeführt werden (z.B. enthält der Kwizda Maispack die Produkte Barracuda, Talisman, Mural). Wird nicht das Originalprodukt sondern ein ebenfalls zugelassenes Nachbauprodukt eingesetzt, so muss dieses mit dem korrekten Namen eingetragen werden.
Bei der Ausbringung müssen alle Zulassungsauflagen eingehalten werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Größen der behandelten Flächen (z.B. Achtung bei Überschattungsflächen!) mit den im Mehrfachantrag angegebenen Flächengrößen übereinstimmen. Die gesetzlich zugelassen Höchstaufwandmengen dürfen in keinem Fall überschritten werde, es gibt hier absolut keine Toleranz.
Der exakte aktuelle Zulassungsstand ist im Internet abrufbar unter folgendem Link: https://psmregister.baes.gv.at/. Alte schriftliche Unterlagen (Spritzpläne, PSM-Tabellen) sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Die Aufzeichnungen müssen gem. OÖ Bodenschutzgesetz vier Jahre aufbewahrt werden. Wer einen Mehrfachantrag stellt bzw. am ÖPUL teilnimmt, muss die Aufzeichnungen vier Jahre, ab Ende des Vertragszeitraumes, aufbewahren. Weitere Informationen zu einem gesetzeskonformen Pflanzenschutz gibt es in der Artikelserie mit dem Titel: „Korrekt? Ja, sicher!“
Wichtig ist es auch, die genaue Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels einzutragen, es gibt z.B. die Produkte Harmony und Harmony extra – beide haben unterschiedliche Zulassungen. Das Produkt „Glyphosate“ gibt es nicht mit dieser Bezeichnung, einzutragen ist das konkret eingesetzte Produkt, z.B: Roundup Powerflex, Clinic Free, etc. Bei Packs mit eigenem Namen müssen die Einzelprodukte angeführt werden (z.B. enthält der Kwizda Maispack die Produkte Barracuda, Talisman, Mural). Wird nicht das Originalprodukt sondern ein ebenfalls zugelassenes Nachbauprodukt eingesetzt, so muss dieses mit dem korrekten Namen eingetragen werden.
Bei der Ausbringung müssen alle Zulassungsauflagen eingehalten werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Größen der behandelten Flächen (z.B. Achtung bei Überschattungsflächen!) mit den im Mehrfachantrag angegebenen Flächengrößen übereinstimmen. Die gesetzlich zugelassen Höchstaufwandmengen dürfen in keinem Fall überschritten werde, es gibt hier absolut keine Toleranz.
Der exakte aktuelle Zulassungsstand ist im Internet abrufbar unter folgendem Link: https://psmregister.baes.gv.at/. Alte schriftliche Unterlagen (Spritzpläne, PSM-Tabellen) sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Die Aufzeichnungen müssen gem. OÖ Bodenschutzgesetz vier Jahre aufbewahrt werden. Wer einen Mehrfachantrag stellt bzw. am ÖPUL teilnimmt, muss die Aufzeichnungen vier Jahre, ab Ende des Vertragszeitraumes, aufbewahren. Weitere Informationen zu einem gesetzeskonformen Pflanzenschutz gibt es in der Artikelserie mit dem Titel: „Korrekt? Ja, sicher!“