Pflanzenschutz-Sachkundeausweis: Rechtzeitig die Weiterbildung absolvieren und den Ausweis verlängern!
Voraussetzungen zur Verlängerung
Die Grundvoraussetzung für die Verlängerung des Sachkundeausweises ist der Nachweis über fünf Weiterbildungsstunden. Diese Stunden müssen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf des Ausweises absolviert worden sein. Die genaue Anzahl der bisher geleisteten Weiterbildungsstunden kann beim Kundenservice der Landwirtschaftskammer Oberösterreich abgefragt werden. Ein entsprechendes Kursangebot steht zur Verfügung, um die noch fehlenden Stunden zu absolvieren.
Angebote zur Weiterbildung
Um die erforderlichen Weiterbildungsstunden zu vervollständigen, können entsprechende Kursangebote genutzt werden. Das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) OÖ bietet zahlreiche Veranstaltungen an, die online unter https://ooe.lfi.at/sachkunde eingesehen werden können. Auch die Landwirtschaftskammer Oberösterreich und die Boden.Wasser.Schutz.Beratung bieten regelmäßig anerkannte Weiterbildungen an. Diese Veranstaltungen werden sowohl im „Bauer“ als auch auf den Webseiten www.lko.at und www.bwsb.at veröffentlicht.
Ablauf der Verlängerung
Sobald die erforderlichen Weiterbildungsstunden absolviert sind, kann der Antrag auf Verlängerung des Sachkundeausweises gestellt werden. Der neue Ausweis wird in der Regel zwei Wochen vor Ablauf des aktuellen Ausweises zugesandt. Die Gültigkeit des neuen Ausweises knüpft nahtlos an die Gültigkeit des alten Ausweises an, sodass durch eine vorzeitige Verlängerung keine Gültigkeitsdauer verloren geht.
Für Rückfragen oder bei Unklarheiten steht das Kundenservice der Landwirtschaftskammer Oberösterreich unter der Telefonnummer 050 6902 1000 zur Verfügung.
Durch eine rechtzeitige Verlängerung des Sachkundeausweises bleibt die Berechtigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln lückenlos bestehen.
Für Rückfragen oder bei Unklarheiten steht das Kundenservice der Landwirtschaftskammer Oberösterreich unter der Telefonnummer 050 6902 1000 zur Verfügung.
Durch eine rechtzeitige Verlängerung des Sachkundeausweises bleibt die Berechtigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln lückenlos bestehen.