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Petition gegen EU-Entwaldungsverordnung

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20.03.2024 | von Christian Rottensteiner

Mit der EU-Entwaldungsverordnung und ihren umfangreichen Dokumentationsverpflichtungen wurde ein regelrechtes Bürokratie-Monster erschaffen. Betroffen davon sind nicht nur Waldbesitzer:innen und die gesamte Wertschöpfungskette, sondern auch alle, die Soja oder Rindfleisch produzieren und die nachgelagerte Produktion. Die gültige Verordnung bedarf dringend einer Überarbeitung. Dies fordert eine Petition von Landwirtschaftskammer und Waldverband.

Petition EU-Entwaldungsverordnung.png © AdobeStock / AVTG
Unterzeichnen Sie die Petition für eine selbstbestimmte Waldbewirtschaftung! © AdobeStock / AVTG
Wir rufen dazu auf, diese Petition zu unterstützen und sich damit für eine Selbstbestimmung der Regionen über die Waldbewirtschaftung einzusetzen. Den Link zur Petition finden Sie unterhalb dieses Artikels bzw. im Titelbild. Vielen Dank für Ihre Unterstützung

EU-Entwaldungsverordnung - Bürokratie ohne Zusatznutzen

Die EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz EUDR) besagt, dass bestimmte Produkte wie Holz und alle Holzprodukte sowie Rinder und Soja nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass durch deren Produktion keine Entwaldung und auch keine Waldschädigung entstanden ist. Zur Überprüfung und Nachvollziehbarkeit der Produkte beabsichtigt die Europäische Kommission, ein umfangreiches Informationssystem aufzubauen. Jeder Waldbesitzer, der Holz in Verkehr bringt, hat sich in diesem System zu registrieren und eine Sorgfaltserklärung abzugeben. Dazu ist eine Reihe von Daten einzutragen. Unter anderem sind der lateinische Name der Holzart, die Menge und die Geokoordinaten des beernteten Grundstückes einzutragen. Damit generiert das Informationssystem eine Referenznummer, die wiederum an den nächsten in der Lieferkette, beispielsweise ans Sägewerk, weitergegeben werden muss. Der ganze Aufwand soll betrieben werden, obwohl illegale Entwaldung in Österreich kein Thema ist.

Zeit für einen Kurswechsel

Damit Oberösterreich weiterhin eine lebenswerte und wertvolle Region bleibt, müssen Entscheidungen dort getroffen werden, wo die Verantwortung dafür liegt - und das ist in den Regionen selbst. Dieses grundlegende Prinzip der Union ist unter dem Begriff Subsidiarität zusammengefasst und muss wieder verstärkt den unionsrechtlichen Rahmenbedingungen zugrunde gelegt werden. Denn Gruppen ohne direkte Verantwortung für die Menschen in unseren Regionen und ohne Bezug zu unserer Waldbewirtschaftung können und dürfen nicht darüber bestimmen, wie wir zu leben haben. In Brüssel müssen durch Verordnungen und Richtlinien jene gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Freiheit und Selbstbestimmung fördern und sich an vorbildhaften Regionen wie Oberösterreich orientieren.
 
  • Dafür müssen die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie Unternehmen mit am Tisch sitzen. Wir fordern daher eine umfassende Einbindung im Rahmen eines strukturierten Dialogs für die aktive, nachhaltige Waldbewirtschaftung und ein klares Bekenntnis der Europäischen Kommission, dass Entscheidungsprozesse dahingehend optimiert werden müssen.
  • Um kurzfristig auch weitere Belastungen abzuwenden muss umgehend eine Revision der Entwaldungsverordnung vorgelegt werden. Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten müssen rasch ausgeräumt werden, damit diese Verordnung nicht zu einem Belastungspaket für die Forstwirtschaft und Unternehmen wird. Die Eindämmung der globalen Entwaldung und Waldschädigung kann nicht mit bürokratischer Schikane gegen die vielen Waldeigentümer in unseren Regionen erreicht werden.

Links zum Thema

  • Hier geht's zur Petition gegen die EU-Entwaldungsverordnung

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