Nitratinformationsdienst (NID)-Ergebnisse und Empfehlungen zu Winterweizen, Triticale und Roggen 2024
Für die Empfehlungen wurden von 7. - 15. Februar 2024 37 Schläge auf der nördlichen (22) und südlichen (15) Traun-Enns-Platte in einer Tiefe von 0 - 90 cm beprobt (getrennte Beprobung der Tiefenstufen 0 - 30 cm, 30 - 60 cm und 60 - 90 cm) und der mineralische Stickstoff analysiert (Nitrat in allen drei Tiefenstufen, Ammonium in 0 - 30 cm). Ab einem bestimmten Vorrat an mineralischem Stickstoff im Boden kann Stickstoffdünger eingespart werden. Dabei ist von den Düngeempfehlungen der Richtlinien für die sachgerechte Düngung auszugehen.
Zur Interpretation der Ergebnisse wurden mögliche Einflussfaktoren auf den Vorrat an mineralischem Stickstoff erhoben. Das waren die Hauptfrucht, die Vorfrucht, Wirtschaftsdüngeranwendung und die Bodenverhältnisse.
Zur Interpretation der Ergebnisse wurden mögliche Einflussfaktoren auf den Vorrat an mineralischem Stickstoff erhoben. Das waren die Hauptfrucht, die Vorfrucht, Wirtschaftsdüngeranwendung und die Bodenverhältnisse.
Vorrat an pflanzenverfügbarem Stickstoff Mitte Februar 2024
Der Gehalt an mineralischem Stickstoff (Nmin) betrug im Durchschnitt (gerundet) 29 kg N/ha (2023: 48 kg N/ha, 2022: 37 kg N/ha, 2021: 49 kg N/ha), in den einzelnen Tiefenstufen durchschnittlich 13 kg in den obersten 30 cm, 8 kg in 30 - 60 cm und 7 kg in 60 - 90 cm Tiefe. Die Werte der heuer untersuchten Schläge lagen zwischen 15 und 47 kg N/ha in 0 - 90 cm Bodentiefe und damit auf durchaus niedrigem Niveau. Nur vier der untersuchten Feldstücke hatten Nmin-Gehalte im Boden zwischen 40 und 50 kg N/ha.
Unterschiede zwischen Nmin-Gehalten von Schlägen in der nördlichen Traun-Enns-Platte (Bezirke Linz Land und Wels Land) und der südlichen (Bezirke Kirchdorf und Steyr) waren nicht feststellbar. Im Durchschnitt machte es auch keinen Unterschied, ob Winterweizen, Triticale oder Roggen angebaut war. Die am häufigsten vertretenen Vorfrüchte waren Körnermais, Soja und Ackerbohne. Auf die im Februar gemessenen Nmin-Gehalte hatte dies nur sehr geringe Auswirkungen. Felder mit langjähriger Wirtschaftsdüngerausbringung hatten jedoch (unter Berücksichtigung der Vorfrucht) etwas höhere Nmin-Gehalte, wenngleich der Unterschied mit durchschnittlich 7 kg N/ha ebenfalls gering ausfällt.
Unterschiede zwischen Nmin-Gehalten von Schlägen in der nördlichen Traun-Enns-Platte (Bezirke Linz Land und Wels Land) und der südlichen (Bezirke Kirchdorf und Steyr) waren nicht feststellbar. Im Durchschnitt machte es auch keinen Unterschied, ob Winterweizen, Triticale oder Roggen angebaut war. Die am häufigsten vertretenen Vorfrüchte waren Körnermais, Soja und Ackerbohne. Auf die im Februar gemessenen Nmin-Gehalte hatte dies nur sehr geringe Auswirkungen. Felder mit langjähriger Wirtschaftsdüngerausbringung hatten jedoch (unter Berücksichtigung der Vorfrucht) etwas höhere Nmin-Gehalte, wenngleich der Unterschied mit durchschnittlich 7 kg N/ha ebenfalls gering ausfällt.
Empfehlung zu Getreide
Nmin-Vorräte im Boden, die 40 kg N/ha übersteigen, können auf die empfohlene Düngemenge (gemäß Richtlinien für die sachgerechte Düngung) angerechnet werden, ohne dass Ertragseinbußen zu erwarten sind. Werte über 40 kg N/ha wurden im Februar aber nur vereinzelt gemessen, sodass sich unter durchschnittlichen Bedingungen heuer aus den Nmin-Vorräten kein Einsparungspotenzial ergibt.
Es wird daher empfohlen, entsprechend den Richtlinien für die sachgerechte Düngung (8. Auflage) unter Berücksichtigung der Standortfaktoren, insbesondere der Ertragslage, zu düngen. Die heuer festgestellten niedrigen Nmin-Gehalte im Oberboden sollten bei der ersten Düngegabe berücksichtigt werden.
Geltende Obergrenzen, z.B. Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung, GRUNDWasser 2030, pauschale Empfehlungen (RlsgD) und sonstige Vorgaben zur Düngereduktion, sind jedoch einzuhalten und bleiben von den Empfehlungen unberührt.
Es wird daher empfohlen, entsprechend den Richtlinien für die sachgerechte Düngung (8. Auflage) unter Berücksichtigung der Standortfaktoren, insbesondere der Ertragslage, zu düngen. Die heuer festgestellten niedrigen Nmin-Gehalte im Oberboden sollten bei der ersten Düngegabe berücksichtigt werden.
Geltende Obergrenzen, z.B. Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung, GRUNDWasser 2030, pauschale Empfehlungen (RlsgD) und sonstige Vorgaben zur Düngereduktion, sind jedoch einzuhalten und bleiben von den Empfehlungen unberührt.