Neue Herkunftskennzeichnung für Honig bringt mehr Transparenz
Ziel ist es, Konsumentinnen
und Konsumenten eine klare
Information über die tatsächliche
Herkunft von Honig zu
ermöglichen. Künftig müssen
bei Honigmischungen alle Ursprungsländer
samt prozentuellen
Anteilen am Etikett angegeben
werden. Unklare Bezeichnungen
wie „Mischung
aus EU- und Nicht-EU-Ländern“
entfallen damit. Bereits
gekennzeichnete Produkte
dürfen noch abverkauft werden,
neue Ware muss jedoch
den aktuellen Vorgaben entsprechen.
Für Konsumentinnen und
Konsumenten bedeutet diese
neue Regelung mehr Transparenz
und Sicherheit bei der
Kaufentscheidung, da sie die
Qualität und Herkunft des
Honigs bewusst vergleichen
und gezielt zu regionalen Produkten
greifen können.
Die österreichische Herkunft
ist ein wesentliches
Qualitätsmerkmal. Heimischer
Honig steht für hohe
Standards, kurze Transportwege
und nachvollziehbare
Produktion.
Rund 33.000 Imkerinnen
und Imker in Österreich –
etwa 8.500 davon in Oberösterreich
– leisten zudem einen
wichtigen Beitrag zur Bestäubung
und sichern damit Erträge
in der Landwirtschaft.
Die Bestäubungsleistung
der Bienen sichert maßgeblich
die Erträge im Obst- und
Ackerbau. Damit ist die Imkerei
ein unverzichtbarer Bestandteil
der österreichischen
Lebensmittelproduktion und
leistet zugleich einen wichtigen
Beitrag zur Biodiversität.