SVS: Gesundheit im Mittelpunkt
Oberstes Ziel der SVS ist es, ihre Versicherten dabei zu unterstützen, fit zu bleiben und möglichst viele gesunde Lebensjahre zu erleben. Dazu stellt die SVS ein breites Spektrum an Vorsorge- und Präventionsprogrammen bereit, vom jährlichen kostenfreien Gesundheits-Check bis hin zu maßgeschneiderten, von Expert:innen betreuten SVS-Gesundheitswochen und SVS-Camps - und dies für alle Generationen, von Jung bis Alt.
Eigenverantwortung wird belohnt
Darüber hinaus wird ein verantwortungsvoller Umgang mit der Gesundheit bei der SVS auch belohnt: etwa mit dem Gesundheitshunderter für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Aktivitäten oder - heuer exklusiv - mit einem Gesundheitsbonus in der Höhe von 100 Euro für alle SVS-Versicherten, die bei der Gesundheitsaktion “Gemeinsam gegen Krebs.“ mitmachen und im Jahr 2025 zur Krebs-Vorsorge gehen.
Umfassender Schutz bei Krankheit
Als Gesundheitsversicherung bietet die SVS auch dann umfassenden Schutz, wenn es um die Wiederherstellung der Gesundheit und die Behandlung chronischer Leiden oder schwerer Erkrankungen geht. Dabei ist die medizinische Versorgung für SVS-Kunden keine Frage des Geldes - sie gebührt unabhängig davon, wie hoch ihre Beitragszahlungen sind oder wie lange sie diese bereits entrichten. Vom Versicherungsschutz umfasst sind zudem nicht nur die Versicherten selbst, sondern auch ihre mitversicherten Familienangehörigen wie Kinder und Partner. Selbst bei kostspieligen Gesundheitsleistungen, wie etwa einer rund 25.000 Euro teuren, lebenswichtigen Bypass-Operation, müssen sich SVS-Kunden keine Sorgen um deren Finanzierung machen. All das ist möglich, weil die große Gemeinschaft der Versicherten mit ihren einkommensabhängigen Beiträgen solidarisch die Behandlungskosten jedes Einzelnen trägt.
Behandlung mit e-card
Für Honorare von Vertragsärzten oder sonstigen Vertragspartnern der SVS müssen Versicherte in der Regel nicht selbst aufkommen, sondern lediglich die e-card vorweisen. Bis auf einen allenfalls vorgesehenen Selbstbehalt werden in diesen Fällen die Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen bei niedergelassenen Ärzten, in Ambulanzen oder im Spital sowie für Medikamente und viele Leistungen mehr direkt mit der SVS verrechnet. Und auch bei den Selbstbehalten sieht das Gesetz eine Reihe von Ausnahmen und Befreiungen vor, beispielsweise für Kinder oder Versicherte mit sehr geringem Einkommen. Neu für Landwirte ist ab Juli 2025 die Möglichkeit einer Kostenanteilsbefreiung bei Chemo- und Strahlentherapie.
Kostenanteilsbefreiung bei Chemo- und Strahlentherapie
Eine neue gesetzliche Regelung macht es möglich: Für Personen, die nach dem Bauernsozialversicherungsgesetz (BSVG) bei der SVS krankenversichert sind, gilt ab 1. Juli 2025 für die Dauer einer Chemo- und Strahlentherapie eine Befreiung von Kostenanteilen. Voraussetzung hierfür ist ein Antrag des Versicherten. Wird von der SVS aufgrund einer Krebstherapie die Kostenanteilsbefreiung für den Versicherten selbst festgestellt, gilt sie auch für mitversicherte Angehörige. Befindet sich hingegen ein anspruchsberechtigter Angehöriger in Behandlung, besteht die Befreiung nur für den betroffenen Angehörigen. Die neue Kostenanteilsbefreiung bei Chemo- und Strahlentherapie bezieht sich auf nahezu alle Leistungen der Krankenbehandlung - wie z.B. auf die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe im niedergelassenen Bereich, ambulante Behandlungen oder notwendige Krankentransporte auf Kosten der SVS. Das Antragsformular finden Sie auf der SVS-Website unter svs.at/formulare (Bereich Krankheit).
Kontakt zum Thema:
Sozialversicherung der Selbständigen
Internet: svs.at/kontakt
Tel.-Nr.: 050 808 808
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