Mikrobiologische Untersuchungen bei Schlachtkörpern, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen
Entnahme Gewebeprobe und Probenahme mittels Kratzschwamm
Schlachtkörper – Gewebeprobe –
Keime: Gesamtkeimzahl und Enterobakterien
1 Schlachtkörperprobe besteht aus 4 Einzelproben zu je
5 cm2 - in Summe 20 cm2,
die von 4 verschiedenen Stellen (definierte Probennahmestellen) zu entnehmen
sind.
Schlachtkörperprobe – Kratzschwamm – Keime: Salmonellen
Die Beprobung wird mit Hilfe eines Kratzschwammes durchgeführt, in dem über den
Schlachtkörper gerieben wird, es muss mindestens eine Fläche von 400 cm2 abgerieben werden.
- Bis 19 GVE Schlachtmenge ist alle 2 Jahre 1 Schlachtkörper zu beproben.
- Von 20 bis 49 GVE ist 1 Schlachtkörper je Jahr zu beproben.
- Von 50 bis 99 GVE sind 2 Schlachtkörper jährlich zu beproben.
- Von 100 bis 149 GVE sind 3 Schlachtkörper zu beproben.
Zur Berechnung der Anzahl der Proben kann nachstehende Tabelle herangezogen werden. |
|
Rinder bis 6 Wochen |
0,15 |
Rinder von 6 Wochen bis 8 Monate |
0,4 |
Rinder von 8 Monate bis 2 Jahre |
0,6 |
Rinder über 2 Jahre |
1,0 |
Ferkel unter 15 kg LM |
0,05 |
Ferkel über 15 kg bis 30 kg LM |
0,07 |
Mastschweine über 30 kg bis 160 kg LM |
0,15 |
Schlachtschweine über 160 kg |
0,3 |
Schafe und Ziegen unter 6 Monate |
0,07 |
Schafe und Ziegen über 6 Monate |
0,15 |
Einhufer bis 1 Jahr |
0,5 |
Einhufer über 1 Jahr |
1,0 |
- 20 Rinder im Alter von 6 Wochen bis 8 Monate x 0,4 = 8 GVE, ergibt 1 Schlachtkörperprobe alle zwei Jahre
- 127 Schweine über 30 kg LM bis 160 kg LM x 0,15 = 19 GVE, ergibt 1 Schlachtkörperprobe im Jahr
- 200 Schlachtschweine über 160 kg LM x 0,3 = 60 GVE, ergibt 2 Schlachtkörperproben im Jahr
Hat der Betrieb mehr als eine Schlachtkörperprobe im Jahr durchzuführen, so müssen diese an verschiedenen Schlachttagen genommen werden. Zur Berechnung der Probenhäufigkeit sind alle im zugelassenen Schlachtbetrieb geschlachteten Tiere heranzuziehen.