LRH-Bericht: Grünes Licht für Grünen Grundverkehr
90 Prozent der Landesfläche
in Oberösterreich sind
grün – im wahrsten Sinne des
Wortes. Sie werden land- und
forstwirtschaftlich genutzt
und bilden das Rückgrat der
Lebensmittelversorgung, der
bäuerlichen Betriebe und des
Klimaschutzes.
„Wer über Boden spricht, spricht über Zukunft. Und genau deshalb ist der sogenannte , Grüne Grundverkehr‘ kein Nebenschauplatz, sondern ein zentrales agrarpolitisches Steuerungsinstrument. Jetzt bestätigt der Landesrechnungshof schwarz auf weiß: Das Agrarressort hat beim Schutz der Böden alles richtig gemacht“, so Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger.
„Wer über Boden spricht, spricht über Zukunft. Und genau deshalb ist der sogenannte , Grüne Grundverkehr‘ kein Nebenschauplatz, sondern ein zentrales agrarpolitisches Steuerungsinstrument. Jetzt bestätigt der Landesrechnungshof schwarz auf weiß: Das Agrarressort hat beim Schutz der Böden alles richtig gemacht“, so Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger.
Grüner Grundverkehr schützt, was uns nährt
Der „Grüne Grundverkehr“
umfasst den Eigentumserwerb
von land- und forstwirtschaftlich
genutzten Flächen
und ist im Oö. Grundverkehrsgesetz
geregelt. Der
Erwerb dieser Flächen ist genehmigungspflichtig
– und
das mit gutem Grund: „Boden
darf nicht zum Spekulationsobjekt
werden. Er soll
jenen zur Verfügung stehen,
die ihn bewirtschaften, pflegen
und erhalten – den Land und
Forstwirten unseres Landes“,
so Langer-Weninger
und weiter: „Landwirtschaft
baut Boden in Form von Humus
auf. Das kann keine andere
Branche. Darum ist der
sorgsame Umgang mit Grund
und Boden nicht nur eine Frage
der Versorgungssicherheit,
sondern auch eine der Generationenverantwortung.“
Im Zentrum der Initiativprüfung des Landesrechnungshofes stand unter anderem das Verfahren zur Erklärung von Gemeinden zu sogenannten Vorbehaltsgebieten – also Gebieten, in denen der Erwerb von Baugrundstücken besonders reguliert wird, um dem wachsenden Freizeitwohnsitzdruck und überhitzten Bodenpreisen entgegenzuwirken. Aktuell sind 26 Gemeinden – vor allem in der Seenregion und im Raum Pyhrn-Priel – als solche Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Der Landesrechnungshof stellte klar: Das Verfahren wurde ordnungsgemäß und gesetzeskonform durchgeführt.
„Unsere Fachabteilung für Land- und Forstwirtschaft hat die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung umfassend geprüft. Auch der Umgang mit dem urheberrechtlich geschützten Sachverständigengutachten wurde vom LRH als korrekt beurteilt“, betont Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger und weiter: „So wie jede Angelegenheit des Grünen Grundverkehrs mit höchster Sorgfalt und Professionalität beurteilt wird, wurde auch hier korrekt vorgegangen.“
Im Zentrum der Initiativprüfung des Landesrechnungshofes stand unter anderem das Verfahren zur Erklärung von Gemeinden zu sogenannten Vorbehaltsgebieten – also Gebieten, in denen der Erwerb von Baugrundstücken besonders reguliert wird, um dem wachsenden Freizeitwohnsitzdruck und überhitzten Bodenpreisen entgegenzuwirken. Aktuell sind 26 Gemeinden – vor allem in der Seenregion und im Raum Pyhrn-Priel – als solche Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Der Landesrechnungshof stellte klar: Das Verfahren wurde ordnungsgemäß und gesetzeskonform durchgeführt.
„Unsere Fachabteilung für Land- und Forstwirtschaft hat die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung umfassend geprüft. Auch der Umgang mit dem urheberrechtlich geschützten Sachverständigengutachten wurde vom LRH als korrekt beurteilt“, betont Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger und weiter: „So wie jede Angelegenheit des Grünen Grundverkehrs mit höchster Sorgfalt und Professionalität beurteilt wird, wurde auch hier korrekt vorgegangen.“