Lohnerhöhung für Landarbeiter
Anbau und Erntehelfer
Die Kategorie 5 wird ab 1.
Jänner 2026 erhöht auf 1.712 
Euro mit einer Erschwerniszulage 
von 141 Euro. 
Diese Erschwerniszulage 
wird aufgrund der schweren 
körperlichen Arbeit gewährt, 
wenn aufgrund der Arbeitszeitaufzeichnung 
überwiegend 
Schwerarbeit geleistet 
wird. Die Erschwerniszulage 
wird für die gesamte Arbeitszeit 
ausbezahlt.
										Freie Station
Die freie Station für freies
Wohnen, Licht, Beheizung
und Verpflegung wird für die
SV-Beitragspflicht und Lohnsteuerpflicht
mit 196,20 Euro
monatlich bewertet. Mit diesem
Betrag ist auch eine Anrechnung
auf den KV-Lohn
zulässig, bei teilweiser Gewährung
der freien Station
nur aliquot.
										Pflichtpraktikanten
Für das kurze Pflichtpraktikum 
bis zu vier Monaten beträgt 
das monatliche Mindesteinkommen 
551 Euro 
(ohne Abzug der freien Station). 
Bis zu diesem Grenzbetrag 
besteht nur eine UV-Beitragspflicht.
										- Hinweis: Der Kollektivvertrag kann unter ooe.lko.at abgerufen werden.