LK-Vollversammlung sieht Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung als wichtigen Etappensieg - Überarbeitung muss nun folgen
EU-Entwaldungsverordnung: Verschiebung als Etappensieg, aber Nachbesserungen notwendig
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, die Anwendung der Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr auf 2027 zu verschieben. Damit konnte die bäuerliche Interessenvertretung einen wichtigen Erfolg erzielen. Die Vollversammlung fordert, die gewonnene Zeit entschlossen für Vereinfachungen zu nutzen. Dazu gehört die Aufnahme der EUDR in das angekündigte EU-Bürokratieabbaupaket sowie die Einführung einer eigenen Null-Risiko-Kategorie für Länder, in denen keine Entwaldung stattfindet.
„Diese Verschiebung ist ein Etappensieg, den wir dem beharrlichen Einsatz der landwirtschaftlichen Interessenvertretung und der österreichischen Politik in Brüssel verdanken. Klar ist aber: Die Verordnung muss grundlegend nachgebessert werden. Österreich ist ein Verwaldungsland – zusätzliche Auflagen würden unsere bäuerlichen Familienbetriebe unverhältnismäßig belasten, ohne einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, betont LK OÖ-Präsident Franz Waldenberger.
„Es kann nicht sein, dass Länder wie Brasilien trotz massiver Regenwaldrodung nicht in die höchste Risikostufe fallen, während Österreich denselben Nachweispflichten unterliegt. Hier braucht es dringend Korrekturen mit Hausverstand“, so Waldenberger.
