LK OÖ unterstützt bei neuen Pflanzenschutzaufzeichnungen
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/564 am 1.1.2026 müssen alle Land- und Forstwirte zusätzliche Aufzeichnungen zu den ausgebrachten Pflanzenschutzmitteln machen. In elektronischer Form müssen die Aufzeichnungen erst für das Jahr 2027 (mit einer Übergangsfrist bis spätestens 31.01.2028) vorliegen.
Die Landwirtschaftskammer empfiehlt aber bereits für das Jahr 2026 die Aufzeichnung in elektronischer Form zu machen, weil dies handschriftlich nicht praktikabel ist. Sie werden dabei durch Programme wie den kostenpflichtigen ÖDüPlan Plus, den kostenlosen LK-Düngerrechner oder das neue kostenlose LK-Pflanzenschutz-Tool unterstützt.
Die Landwirtschaftskammer empfiehlt aber bereits für das Jahr 2026 die Aufzeichnung in elektronischer Form zu machen, weil dies handschriftlich nicht praktikabel ist. Sie werden dabei durch Programme wie den kostenpflichtigen ÖDüPlan Plus, den kostenlosen LK-Düngerrechner oder das neue kostenlose LK-Pflanzenschutz-Tool unterstützt.
- Die Aufzeichnung der Pflanzenschutzmittelausbringung betrifft sowohl Freiflächen (Acker, Grünland, Obst, Wein, Hopfen, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen, Forst, etc.) als auch geschlossene Räume (Getreidelager, Erdäpfellager, Glashäuser, etc.) und auch Beizanwendungen.
Aufzeichnung binnen drei Tagen
Die Aufzeichnung muss schon wie bisher unverzüglich, d.h. innerhalb von drei Tagen nach der Ausbringung, erfolgen. Für die Jahre 2027 bis 2029 muss die elektronische Aufzeichnung bis jeweils 31.1. des Folgejahres und damit für 2027 spätestens am 31.1.2028 vorliegen. Ab 2030 muss die elektronische Aufzeichnung innerhalb von 30 Tagen nach der Anwendung erfolgen.
Was ist neu?
Zusätzlich zur Aufzeichnung, welches Pflanzenschutzmittel (WAS), zu welchem Zeitpunkt (WANN), in welcher Kultur und auf welcher Fläche (WO, georeferenziert gem. MFA) und in welcher Aufwandmenge (WIEVIEL) eingesetzt wurde, sind aufzuzeichnen:
Das BBCH-Stadium muss nicht angegeben werden, wenn im Register dazu keine vollständigen Angaben gemacht werden oder wenn sich das Entwicklungsstadium nicht auf die Kultur, sondern zum Beispiel auf das Unkraut bezieht.
Die Uhrzeit zum Beginn der Anwendung muss nur angegeben werden, wenn es bei bienengefährlichen Mitteln eine Einschränkung bezüglich des Anwendungspunktes gibt, z.B. Spe 8 – Bienengefährlich! Eine Anwendung nach Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand ist jedoch bis 23:00 Uhr zulässig.
Neu bei der Dokumentation der Flächenangabe ist, dass diese geolokalisiert sein muss. Wer einen MFA stellt, erfüllt dies und es reichen die INVEKOS-GIS digitalisierten Flächen mit Feldstücks- und Schlagnummer. Werden die Flächen erst digitalisiert und später in den nächsten MFA aufgenommen, dann reicht die Angabe des zukünftigen Feldstücknamens bzw. der Feldstücknummer. Alle anderen Flächen bzw. Orte sind mit Grundstücks- und KG-Nummer aufzuzeichnen.
- EPPO-Code der Kultur
- Entwicklungsstadium (BBCH) der Kultur zum Zeitpunkt der Anwendung, wenn erforderlich
- Pflanzenschutzregisternummer des eingesetzten Produktes
- Uhrzeit der Anwendung (sofern dies relevant ist; derzeit für Produkte mit Bienengefährlichkeitsauflage und Uhrzeitangabe)
- Der exakte aktuelle Zulassungsstand ist im Internet abrufbar unter folgendem Link: https://psmregister.baes.gv.at/.
Das BBCH-Stadium muss nicht angegeben werden, wenn im Register dazu keine vollständigen Angaben gemacht werden oder wenn sich das Entwicklungsstadium nicht auf die Kultur, sondern zum Beispiel auf das Unkraut bezieht.
Die Uhrzeit zum Beginn der Anwendung muss nur angegeben werden, wenn es bei bienengefährlichen Mitteln eine Einschränkung bezüglich des Anwendungspunktes gibt, z.B. Spe 8 – Bienengefährlich! Eine Anwendung nach Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand ist jedoch bis 23:00 Uhr zulässig.
Neu bei der Dokumentation der Flächenangabe ist, dass diese geolokalisiert sein muss. Wer einen MFA stellt, erfüllt dies und es reichen die INVEKOS-GIS digitalisierten Flächen mit Feldstücks- und Schlagnummer. Werden die Flächen erst digitalisiert und später in den nächsten MFA aufgenommen, dann reicht die Angabe des zukünftigen Feldstücknamens bzw. der Feldstücknummer. Alle anderen Flächen bzw. Orte sind mit Grundstücks- und KG-Nummer aufzuzeichnen.
Welches Tool für welchen Zweck?
Grundsätzlich wird allen Acker- und Grünlandbewirtschaftern nahe gelegt für die Aufzeichnungen der Düngung-, Pflanzenschutz- und ÖPUL-Maßnahmen den kostengünstigen ÖDü-Plan Plus (www.ödüplan.at) zu verwenden. Dort werden die Datensätze von der BWSB laufend aktualisiert und die Eingaben auf ihre Plausibilität geprüft. In der ersten Phase können im ÖDüPlan Plus nur die Pflanzenschutzanwendungen auf MFA-Flächen (Acker, Grünland, Obst, Wein, Hopfen, Gemüse) dokumentiert werden, aber bereits ab ca. Mitte des Jahres 2026 können die Aufzeichnungen für alle Bereiche (Forst, geschlossene Räume, Saatgutbeizen etc.) in diesem Programm erfolgen.
Auch der kostenlose LK-Düngerrechner für Ackerbau- und Grünlandbetriebe wurde aktualisiert, ist aber ausschließlich für die im MFA erfassten Flächen konzipiert. Hier ist der Nachteil, dass die Eintragungen nicht überprüft werden und man nicht auf Fehler hingewiesen wird.
Für die nicht im MFA erfassten Flächen und damit alle Betriebe, die keine Düngeaufzeichnungen brauchen, wie Forst, Zierpflanzenbau, Saatgutbeizen und Produktion in geschlossenen Räumen, kann das kostenlose LK-Pflanzenschutz-Tool als Aufzeichnungsprogramm genutzt werden. Auch hier werden die Eintragungen nicht auf Plausibilität geprüft und man ist, wie beim LK-Düngerrechner, selbst für die Aktualisierung verantwortlich, die laufend von der LK OÖ/BWSB zur Verfügung gestellt wird.
Bei allen drei Programmen gibt es drop-down Menüs für EPPO-Code, BBCH-Stadium, PSM-Registernummer, gezielten Zugriff auf das PSM-Register und Aufforderung zur Uhrzeiteingabe (falls erforderlich).
Für die nicht im MFA erfassten Flächen und damit alle Betriebe, die keine Düngeaufzeichnungen brauchen, wie Forst, Zierpflanzenbau, Saatgutbeizen und Produktion in geschlossenen Räumen, kann das kostenlose LK-Pflanzenschutz-Tool als Aufzeichnungsprogramm genutzt werden. Auch hier werden die Eintragungen nicht auf Plausibilität geprüft und man ist, wie beim LK-Düngerrechner, selbst für die Aktualisierung verantwortlich, die laufend von der LK OÖ/BWSB zur Verfügung gestellt wird.
Bei allen drei Programmen gibt es drop-down Menüs für EPPO-Code, BBCH-Stadium, PSM-Registernummer, gezielten Zugriff auf das PSM-Register und Aufforderung zur Uhrzeiteingabe (falls erforderlich).
Webinare, Video- und pdf-Anleitungen zur Anwendung der Pflanzenschutz Tools
- Die LK OÖ bietet bereits ab Anfang März 2026 kostenlose Webinare an, wo die Pflanzenschutzaufzeichnungen mit dem LK-Düngerrechner und dem LK-Pflanzenschutz-Tool im Detail erklärt werden.
- Zusätzlich erstellt die LK OÖ gesondert Video- und pdf-Anleitungen für die Nutzung der Tools und veröffentlicht diese auf lk-online.
- Sämtliche Informationen zu diesem Thema werden auf dieser Seite laufend aktualisiert.
- Die Beraterinnen und Berater ihrer Bezirksbauernkammer stehen für weitere Auskünfte gerne bereit.
Termine (Link zum Online-Webinarraum folgt)
- Ackerbau, Grünland
03.03.2026, 19:30-20:30 Uhr
10.03.2026, 19:00-20:00 Uhr
11.03.2026, 19:30-20:30 Uhr
25.03.2026, 19:30-20:30 Uhr
- Obst- und Weinbau, Hopfenbau
24.03.2026, 19:00-20:00 Uhr
- Gemüsebau
23.03.2026, 19:00-20:00 Uhr
- Forst, Christbaumkulturen
05.03.2026, 19:00-20:00 Uhr