Landwirtschaftliche Kontrollen - Teil 5: Tiertransporte
Kontrollen auf der Straße erfolgen in Oberösterreich gemeinsam mit der Polizei und manchmal mit Verkehrstechnikern des Landes. Der Fokus liegt vor allem auf den internationalen Transporten, deren Route durch Österreich führt. Regelmäßig werden, neben den Transporten von landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren, auch Hunde, Katzen, Vögel, Zierfische, Zootiere, Versuchstiere etc. kontrolliert. Diese Kontrollen erfolgen nicht nur nach den Maßstäben von Tierschutzbestimmungen, sondern werden auch nach den Aspekten von Tierseuchen, Tierkrankheiten und Verkehrssicherheit durchgeführt.
Tiertransporte und etwaige Verfehlungen spielen in der öffentlichen Wahrnehmung immer wieder eine große rolle. Betrachtet man jedoch die Anzahl an Kontrollen, die Zahl an transportierten Tieren und die Art bzw. Qualität von Abweichungen näher, so kann hier ein gutes Zeugnis ausgestellt werden.
Der Transportinspektor ist bei diesen unangekündigten Kontrollen auf der Straße Sachverständiger für die zuständigen Behörden. Bei Unregelmäßigkeiten gibt es mehrere Möglichkeiten von Sanktionen: Je nach "Schwere" des Verstoßes kann es zu Abmahnungen, Organmandaten, Anzeigen oder bei ausländischen Unternehmen zu Sicherheitsleistungen bis zu 1.500 Euro pro Delikt kommen. Grundsätzlich ist bei Verstößen - wenn möglich - der rechtskonforme Zustand herzustellen, z.B. ein verschmutztes Fahrzeug vor dem nächsten Verladen von Tieren zu reinigen, Trennwände im Sinne der Sicherheit richtig zu setzen oder fehlende bzw. mangelhafte Dokumente nachzureichen oder zu vervollständigen.
Neben den rechtlichen Punkten des Tiertransportes spielt die Verkehrssicherheit eine wichtige Rolle: Desolate Bremsen, Reifen oder Böden, Überladung, nicht funktionierende Lichter wie Bremsleuchten, fehlender Führerschein etc. müssen unbedingt vermieden werden. In Absprache mit der Exekutive werden Maßnahmen gesetzt und der dokumentierte Sachverhalt an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Gravierende Mängel hinsichtlich des Transports von nicht transportfähigen Tieren oder Tierquälerei kommen äußerst selten vor.
Tiertransporte und etwaige Verfehlungen spielen in der öffentlichen Wahrnehmung immer wieder eine große rolle. Betrachtet man jedoch die Anzahl an Kontrollen, die Zahl an transportierten Tieren und die Art bzw. Qualität von Abweichungen näher, so kann hier ein gutes Zeugnis ausgestellt werden.
Der Transportinspektor ist bei diesen unangekündigten Kontrollen auf der Straße Sachverständiger für die zuständigen Behörden. Bei Unregelmäßigkeiten gibt es mehrere Möglichkeiten von Sanktionen: Je nach "Schwere" des Verstoßes kann es zu Abmahnungen, Organmandaten, Anzeigen oder bei ausländischen Unternehmen zu Sicherheitsleistungen bis zu 1.500 Euro pro Delikt kommen. Grundsätzlich ist bei Verstößen - wenn möglich - der rechtskonforme Zustand herzustellen, z.B. ein verschmutztes Fahrzeug vor dem nächsten Verladen von Tieren zu reinigen, Trennwände im Sinne der Sicherheit richtig zu setzen oder fehlende bzw. mangelhafte Dokumente nachzureichen oder zu vervollständigen.
Neben den rechtlichen Punkten des Tiertransportes spielt die Verkehrssicherheit eine wichtige Rolle: Desolate Bremsen, Reifen oder Böden, Überladung, nicht funktionierende Lichter wie Bremsleuchten, fehlender Führerschein etc. müssen unbedingt vermieden werden. In Absprache mit der Exekutive werden Maßnahmen gesetzt und der dokumentierte Sachverhalt an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Gravierende Mängel hinsichtlich des Transports von nicht transportfähigen Tieren oder Tierquälerei kommen äußerst selten vor.
Schulungen
Wichtige Inhalte in den Schulungen zum Thema "Befähigungsnachweis" (Sachkunde für Tiertransporte) sind: Tiertransport in Technik und Praxis, Umgang mit Tieren, Tierschutz, Tierkrankheiten, Tierseuchen, Transportpapiere und Aspekte der Verkehrssicherheit. Bäuerinnen und Bauern, die Tiere über eine Wegstrecke von mehr als 65 Kilometern transportieren, benötigen diesen Befähigungsnachweis genauso wie Mitarbeiter von zugelassen Tiersammelstellen.
Sammelstellen
Aktuell ist der Umgang mit Kälbern und Kalbinnen bei Versteigerungen im Fokus. Verdrehen des Schwanzes, Zerren an Ohren oder Reißen am Fell ist verboten. Ebenso Treten oder Schlagen von Tieren. Außerdem müssen routinemäßige Eingriffe wie Enthornungs-Wunden abgeheilt sein.
Schlachthöfe
Die größte Anzahl an Tiertransportkontrollen findet auf den Schlachthöfen statt. Die amtlich beauftragten Beschautierärzte müssen im Rahmen der Lebendtieruntersuchung neben der Schlachttauglichkeit auch die Transportfähigkeit überprüfen. Außerdem muss eine repräsentative Anzahl an Transportern am Schlachthof einer eingehenderen Kontrolle ähnlich den Straßenkontrollen unterzogen werden.
Fazit
Nach 15 Jahren Erfahrung als Tiertransportinspektor kann resümiert werden, dass es in Oberösterreich kaum zu Tierleid im Sinne der Tierquälerei auf der Straße kommt. Die Mängel betreffen hauptsächlich wenig gravierende Abweichungen wie kraftfahrrechtliche Bestimmungen, Verkehrssicherheit und Veterinärbestimmungen. Trotz der öffentlichen Aufmerksamkeit gibt es immer wieder die Möglichkeit, Sachverhalte richtig zu beleuchten und zu erklären.
Eine wichtige Botschaft: Der Umgang mit Tieren muss immer so erfolgen, dass jederzeit jemand dazu zuschauen kann.
Eine wichtige Botschaft: Der Umgang mit Tieren muss immer so erfolgen, dass jederzeit jemand dazu zuschauen kann.