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Landwirtschaft und EU: aktuelle Entwicklungen

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02.07.2024 | von Landwirtschaftskammer OÖ

Bei der Arbeitstagung der LK OÖ standen die Rahmenbedingungen für die Land- und Forstwirtschaft in der EU im Fokus. Neben Markus Hopfner vom BML stellte sich auch Bundesminister Norbert Totschnig der Diskussion mit den Funktionären.

Arbeitstagung_Hopfner-Ferstl-Totschnig-Waldenberger-Dietachmair 26 06 2024_LK OÖ Frei-Ollmann (71).jpg © LK OÖ
Die Strategie "Vision 2028+" soll jetzt in die Breite getragen werden. V.l.: DI Markus Hopfner, stv. Sektionsleiter im BML, LK-Vizepräsidentin Rosemarie Ferstl, Bundesminister Norbert Totschnig, LK OÖ-Präsident Mag. Franz Waldenberger und Kammerdirektor Mag. Karl Dietachmair. © LK OÖ
Arbeitstagung_Diskussion mit dem Minister 26 06 2024_LK OÖ Frei-Ollmann (66).jpg © LK OÖ
Bundesminister Norbert Totschnig gab sich zur Renaturierungs-Verordnung kritisch: "Wir brauchen eine Politik der Anreize anstatt der Verbote. Gleichzeitig müssen wir die Bevölkerung in den Regionen mitnehmen." © LK OÖ
Im Rahmen der Arbeitstagung referierte Markus Hopfner, stv. Sektionsleiter der Sektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und Leiter der Abteilung Koordination GAP-Strategiepläne und EU-Fischereifonds im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) über Entwicklungen in der EU-Agrarpolitik, bevor Bundesminister Norbert Totschnig auf aktuelle Themen einging. Die Europäischen Union verfügt über eine eigenständige Rechtsordnung, die sich direkt und indirekt auf die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten auswirkt. Damit einher geht der Grundsatz des Vorrangs von EU-Recht. Nur unter Einhaltung dieses Prinzips kann sichergestellt werden, dass im Rechtsraum der EU Kohärenz und Einheit gegeben ist. Auf die Gesetzgebung nehmen die verschiedenen Organe der EU in unterschiedlichem Ausmaß Einfluss. Der Europäische Rat, dem die 27 Staatsund Regierungschefs angehören, gibt eine allgemeine politische Richtung vor. Von Seiten der Europäischen Kommission werden Rechtsakte vorgeschlagen und vorbereitet. Die 720 Abgeordneten des Parlaments und der Rat der EU Ministerinnen und Minister sind in die Rechtssetzung eingebunden. Im Rat, dessen Vorsitz halbjährlich ein anderer Mitgliedstaat inne hat (ab 1. Juli Ungarn), werden in regelmäßigen Sitzungen von den Ministerinnen und Ministern politische Maßnahmen der EU-Länder zu verschiedenen Themenbereichen koordiniert und abgestimmt. Die Bereiche Nahrungsmittelerzeugung, ländliche Entwicklung und Bewirtschaftung der Fischbestände werden von der Ratsformation „Landwirtschaft und Fischerei“ abgedeckt. Im Juni wurden Abgeordnete für ein neues EU-Parlament gewählt. Das neue Parlament wählt in der Folge eine Präsidentin oder einen Präsidenten des Europäischen Parlaments sowie der Kommission und bestätigt das vorgeschlagene Kollegium der Kommissionsmitglieder. Österreich wird durch 20 Abgeordnete im Parlament vertreten sein. Azyklisch zu den Parlamentswahlen bzw. der Funktionsperiode der Kommission findet die Festlegung des Mehrjährigen EU-Finanzrahmens (MFR) statt. Dieser erstreckt sich über sieben Jahre und legt die Mittelaufbringung und die jährlichen Höchstbeträge für Ausgaben aus dem EU-Budget in verschiedenen Bereichen fest – und somit auch die politischen Prioritäten der EU. Für den Zeitraum 2021 bis 2027 wurden 2.018 Milliarden Euro verschiedenen Bereichen zugeordnet, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) steht hier hinter der Kohäsionspolitik mit einer Zuwendung von 387 Mrd. Euro an zweiter Stelle. Ein Teil der Mittel stammt nicht aus dem MFR, sondern aus dem zusätzlich vereinbarten Instrument „Next Generation EU“. Für den MFR ab 2028 stehen intensive, mehrjährige Verhandlungen bevor.
Arbeitstagung_Publikum 26 06 2024_LK OÖ Frei-Ollmann (27).jpg © LK OÖ
Arbeitstagung der Landwirtschaftskammer OÖ zum Thema EU: großes Interesse und rege Diskussion. © LK OÖ
Eine weitere aktuelle Herausforderung der EU sind die Erweiterungsverhandlungen mit neun Beitrittskandidatenländern. Zudem wird an der Ausarbeitung der neuen Periode der GAP gearbeitet. Die Ziele der europäischen Agrarpolitik sind im Vertrag über die Arbeitsweise der EU festgelegt. Seit den Anfängen einer gemeinsamen Agrarpolitik in den 1960er Jahren haben sich die Schwerpunkte verändert. Stand damals die Versorgung der Bevölkerung mit leistbaren Lebensmitteln über allem, kamen über die Jahre auch Wettbewerbsfähigkeit auf einem globalen Markt und mit der Agenda 2000 der Fokus auf Nachhaltigkeit hinzu. Die aktuelle GAP-Periode (2023 bis 2027) legt das Augenmerk auf Zielorientierung und eine Vertiefung der Umweltwirkungen. Ein Strategieplan beinhaltet Interventionen der ersten und zweiten Säule, also der Direktzahlungen und Projektmaßnahmen sowie des Sektors Wein, Obst und Gemüse und Imkerei, die dazu beitragen, die zehn Ziele der GAP (wie Wettbewerbsfähigkeit, gerechtes Einkommen, Umweltschutz) zu erreichen. Die Mitgliedsstaaten können entscheiden, wo sie die Schwerpunkte legen und ihren Strategieplan dementsprechend gestalten. Für Österreich stehen die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe, die Sicherung der Ernährung der Bevölkerung, der Ausbau des hohen Niveaus an Ressourcenund Klimaschutz, die Förderung von Wissenstransfer, Beratung, Innovation und Zusammenarbeit und die Verbesserung der Vitalität und Lebensqualität in ländlichen Gebieten im Vordergrund. Insgesamt stehen hierfür für fünf Jahre 9.470 Millionen Euro zur Verfügung (inklusive Top-ups der Länder und Sonderpakete der Regierung). Die Ausrichtung des österreichischen GAP-Strategieplans orientiert sich an der Kontinuität bei Direktzahlungen, am freiwilligen Ansatz zur Teilnahme am Agrarumweltprogramm ÖPUL mit hoher Umweltwirkung, an der Weiterführung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und an der Weiterentwicklung der Investitionsförderung. Außerdem soll eine Erhöhung der Wertschöpfung erreicht und der ländliche Raum als attraktiver Lebensraum gestärkt werden. Um auf geänderte Rahmenbedingungen reagieren zu können, werden Anpassungen des GAP-Strategieplans vorgenommen. In die aktuelle Änderung wird die Umsetzung des Impulsprogramms ab dem Antragsjahr 2024 mitaufgenommen, die mit einer Prämienanhebung im ÖPUL und der AZ einhergeht. Bei Projektmaßnahmen, den Sektorprogrammen und im ÖPUL wurden auch inhaltliche Änderungen umgesetzt, wie etwa die Ergänzung von Fördergegenständen und Mittelverschiebungen. Ziel ist es, den Anreiz zur Umsetzung der Interventionen größtmöglich zu machen, um eine vollständige Mittelausnutzung zu erreichen. Im Zusammenhang mit den Protesten der Landwirte zu Beginn des Jahres wurden Änderungen an den Konditionalitäten ermöglicht. So kann GLÖZ 7 künftig auch mit der Anbaudiversifizierung erfüllt werden, während die verpflichtende Stilllegung in GLÖZ 8 gestrichen bzw. in eine Ökoregelung umgewandelt wurde. Die Prämien für UBB und Bio im Acker werden angehoben. Für Betriebe unter zehn Hektar gilt die Ausnahme, dass bei diesen keine Kontrollen zu den Konditionalitäten stattfinden. Aktuell beschäftigen einige Legislativprozesse die Landwirtschaftspolitik und sind in ihrer Umsetzung für die Landwirte von höchstem Interesse. So zum Beispiel die Verordnung zu neuen genomischen Techniken, die Entwaldungsverordnung, die Bodenmonitoring-Richtlinie oder erst jüngst die Wiederherstellungs- Verordnung (Renaturierung).

Zeit nach 2027

Für die GAP nach 2027 laufen bereits Vorbereitungsarbeiten. National wurde mit der Vision 2028+ ein Diskussionsprozess über die zukünftigen Schwerpunkte der Landwirtschaft angestoßen, auf europäischer Ebene wurde mit dem Strategischen Dialog ein Prozess gestartet, dessen Fokus auf der Überwindung der Polarisierung bei Landwirtschaftsund Umweltthemen und der damit einhergehenden Politik sowie der Vereinbarkeit der Wettbewerbsfähigkeit mit dem Schutz der Natur liegt. Ein erster Legislativvorschlag wird voraussichtlich im Herbst 2025 zur Diskussion vorliegen. Dabei gibt es einige Punkte, die für die Zukunft der GAP eine wesentliche Rolle spielen: welche Anforderungen werden mit den Direktzahlungen verknüpft sein, welche Rolle spielt die Verpflichtung zu Risikomanagement Maßnahmen, welche Auswirkungen werden andere Verordnungen auf die Landwirtschaft haben und vor allem: wie wird das GAP Budget im Rahmen des nächsten MFR bemessen sein?

„Gemeinsam stärker in die Zukunft“

Unter dieses Motto stellte Bundesminister Norbert Totschnig sein Referat bei der Arbeitstagung der LK OÖ. „Schwankende Preise, steigende gesellschaftliche Ansprüche, eine aktuell sinkende Zahlungsbereitschaft der Konsumenten, wachsende Bürokratie oder der Klimawandel. Um diesen Hürden zu begegnen, braucht es klare agrarpolitische Perspektiven und Rahmenbedingungen. Deshalb haben wir die VISION 2028+ mit über 170 Maßnahmen auf den Weg gebracht. Der Weg hin zu einer zukunftsfähigen Landwirtschaft hat damit wieder ein tragfähiges Fundament“, betonte der Minister. Möglich sei eine positive Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft dann, wenn sich diese dem Dialog stelle: „Wir stehen vor zahlreichen Herausforderungen, z. B. dem Klimawandel oder der zunehmenden Bürokratie durch den EU-Green Deal. All diese Herausforderungen werden wir nur mit Zusammenhalt, Dialog und Fakten statt Fake News meistern können. Ich stehe hinter den Bäuerinnen und Bauern – im Gegensatz zu immer lauter werdenden landwirtschaftsfernen Gruppierungen, die gegen Eigentum und für eine Bevormundung in der Lebensmittelproduktion Stimmung machen.“ Auch auf die Renaturierungs- Verordnung ging Totschnig ein: „Bundesministerin Gewessler hat entgegen der Rechtsmeinung des Verfassungsdienstes für ein umstrittenes EU-Gesetz gestimmt und Rechtsbruch begangen. Damit wir hierzulande weiterhin gesunde Wälder, Seen mit Trinkwasserqualität und Naturparadiese bis hinauf zu unseren Almen sichern können, brauchen wir eine Politik der Anreize anstatt der Verbote. Gleichzeitig müssen wir die Bevölkerung in den Regionen mitnehmen und auf regionale Bedürfnisse eingehen“, so Minister Totschnig in Linz.

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