Kommentar: Kosten- und Leistungsführerschaft
Unser oberster Anspruch in der Kammerarbeit ist es, mit den
uns anvertrauten Finanzmitteln höchst verantwortungsvoll
umzugehen. Das entspricht auch dem im Landwirtschaftskammergesetz
verankerten Grundsatz der effizienten, sparsamen
und zweckmäßigen Mittelverwendung. Gleichzeitig
verstehen wir es als unseren Auftrag mit den beschränkt
verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen ein
Maximum an Nutzen für die Kammermitglieder zu stiften.
Das erfordert seit Jahren entsprechende Prioritätensetzungen
und damit können auch viele durchaus berechtigte Leistungsansprüche
sowie Forderungen aus den verschiedenen
Produktionssparten nicht immer erfüllt werden.
Insgesamt wird in der Landwirtschaftskammer OÖ stets eine
sehr vorausschauende und verantwortungsvolle Budgetpolitik
betrieben. Damit kann auch für das abgelaufene Haushaltsjahr
2025 ein geringfügiger Überschuss von 220.000
Euro ausgewiesen werden. Reformmaßnahmen wie die erfolgte
Zusammenlegung von Dienststellen, die erhebliche
Reduktion von Führungskräften, sowie umfassende Einsparungen
im Personalbereich, wurden stets rechtzeitig eingeleitet.
Die erfolgten Kürzungen bei den öffentlichen Mitteln
bzw. deren fehlende Dynamisierung konnten auch in den
Jahren mit hohen Gehalts- und Sachkostensteigerungen
stets gut bewältigt werden konnten. Gleichzeitig wurde bei
den vielen Leistungsangeboten über die Jahre hinweg konsequent
an ständigen Effizienzsteigerungen und Qualitätsverbesserungen
gearbeitet.
Der Erfolg dieser Arbeit schlägt sich in steigenden Produktionsanteilen
Oberösterreichs in den verschiedenen agrarischen
Produktionssparten sowie in der Erwerbskombination
(Direktvermarktung, Urlaub am Bauernhof) nieder. Gleichzeitig
wird in Oberösterreich im Bundesländervergleich für
den allergrößten Teil der Betriebe die niedrigste Kammerumlage
eingehoben. Ein Betrieb mit einem Einheitswert von
10.000 Euro bezahlt in Oberösterreich für die LK-Mitgliedschaft
mit Kammerzeitung 164,05 Euro, für einen Betrieb mit
gleicher Einheitswerthöhe sind im Nachbarbundesland Salzburg
beispielsweise 305,14 Euro fällig.
Unsere Kammer verfügt auch über eine vergleichsweise
schlanke Führung. So gibt es im Gegensatz zu anderen
Kammern nur eine Vizepräsidentin und die im Landwirtschaftskammergesetz
vorgesehene Position des Kammerdirektor-
Stellvertreters ist derzeit überhaupt unbesetzt. Oberösterreich
nimmt damit in der LK-Arbeit unter den Bundesländern
die Kosten- und Leistungsführerschaft ein.