Schlichtungsverfahren löst Jagd- und Wildschadenskommissionen mit 1.1.2025 ab
Wie im Oö Jagdgesetz 2024 in § 68 geregelt, kommt ab nun bei der Nichteinigung über einen Jagd- und/oder Wildschaden das Schlichtungsverfahren zur Anwendung.
Die Liste der Schlichter wurde durch das Land Oberösterreich am 1.1.2025 veröffentlicht. Mit diesem Datum werden die Jagd und Wildschadenskommissionen durch die Schlichter ersetzt.
Die Jagd und Wildschadenskommissionen auf Gemeindeebene sind nur mehr für den Ab-schluss der bereits anhängigen Verfahren zuständig, für neue Fälle sind ab Veröffentlichung der Liste (01.01.2025) die Schlichter anzurufen. Die Details zum Schlichtungsverfahren sind in der Oö Jagdverordnung 2024 im 9. Abschnitt geregelt.
Die Liste der Schlichter wurde durch das Land Oberösterreich am 1.1.2025 veröffentlicht. Mit diesem Datum werden die Jagd und Wildschadenskommissionen durch die Schlichter ersetzt.
Die Jagd und Wildschadenskommissionen auf Gemeindeebene sind nur mehr für den Ab-schluss der bereits anhängigen Verfahren zuständig, für neue Fälle sind ab Veröffentlichung der Liste (01.01.2025) die Schlichter anzurufen. Die Details zum Schlichtungsverfahren sind in der Oö Jagdverordnung 2024 im 9. Abschnitt geregelt.