Revierweise Vegetationsbeurteilung als Basis für die Abschussplanung
Methode der Abschussplanung
Der Wildeinfluss wird durch Vergleichs- und Weiserflächen in Waldflächen größer als 3 ha festgestellt. Vergleichsflächen sind nicht hasendicht eingezäunte Flächen zur Beurteilung der Verjüngung innerhalb und außerhalb des Zaunes. Durch die Zäunung kann ein Keimlingsverbiss oder eine mögliche Baumartenentmischung sichtbar gemacht werden. Daher ist es sehr wichtig, die geforderte Mindestzahl von einer Vergleichsfläche je angefangenen 100 ha Waldfläche und mindestens 3 Flächen je Jagdgebiet einzurichten. Die Vergleichsflächen werden im Nahbereich durch Weiserflächen ergänzt.
Weiserflächen sind nicht gezäunte Flächen bei denen das Verbissprozent erhoben wird. Ausgezählt wird die verbissbeliebteste Baumart, bzw. die Baumart, die einen Wildeinfluss bei der Vergleichsfläche zeigt. Details zur Abschussplanung können in einem "Forst im Fokus" nachgesehen werden (siehe QR-Code).
Weiserflächen sind nicht gezäunte Flächen bei denen das Verbissprozent erhoben wird. Ausgezählt wird die verbissbeliebteste Baumart, bzw. die Baumart, die einen Wildeinfluss bei der Vergleichsfläche zeigt. Details zur Abschussplanung können in einem "Forst im Fokus" nachgesehen werden (siehe QR-Code).
Ergebnisse der Abschussplanung
In der Tabelle unten sind die Ergebnisse der Begehungen für die Abschussplanung der letzten Jahre ersichtlich. Im Gegensatz zu den Ergebnissen des Wildschadensbericht und Wildeinflussmonitorings zeigen die Auswertungen der Vegetationsbeurteilungen 2025 durchwegs gute bis sehr gute Ergebnisse. Von insgesamt 421 begangenen Jagdgebieten entfielen 91% in Stufe I (tragbare bis überwiegend tragbare Verbissbelastung) und der Rest wurde mit Stufe II (zu hohe Verbissbelastung) beurteilt. Eine Beurteilung der Stufe III (nicht tragbarer Zustand der Verjüngung) wurde in keinem Bezirk vorgefunden. 436 Jagdgebiete werden der Beurteilungsstufe "Nachhaltige Ier Jagd" zugeteilt und wurden daher im Frühjahr 2025 nicht begangen.
Begehungen
Wie jedes Jahr stehen ab Mitte März wieder die Begehungen der Vergleichs- und Weiserflächen für die Abschussplanung an. Alle Mitglieder des Gemeindejagdvorstandes sind aufgerufen, bei den Begehungen teilzunehmen und die Interessen der Grundbesitzer:innen zu vertreten. Alle interessierten Grundeigentümer:innen dürfen nach Rücksprache mit dem Gemeindejagdvorstand bei diesen Begehungen dabei sein. Bei dieser Gelegenheit können eventuelle Probleme gleich angesprochen werden. Vonseiten des Gemeindejagdvorstandes kann auch bei nachhaltigen Ier Jagden eine behördliche Begehung gefordert werden. Aufgrund der heurigen Witterung und Rückmeldungen zum Waldzustand empfiehlt es sich, davon Gebrauch zu machen.