GAP Reform 2028 – Systemumstellung mit gefährlichen Folgen
Die im Sommer von der EU-Kommission präsentierten Vorschläge zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 und zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) würden eine fundamentale Systemumstellung bedeuten. Statt einer evolutionären Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen plant Brüssel eine komplette Neuordnung – mit gravierenden Risiken für die bäuerliche Landwirtschaft in Österreich. Die geplante Zusammenführung der bisherigen Agrarfonds mit anderen Fonds in einen allgemeinen „Single Fund“ ohne klare Zweckbindung gefährdet zentrale agrarpolitische Errungenschaften wie das Agrarumweltprogramm ÖPUL und die Bergbauern-Ausgleichszulage. „Die GAP darf nicht zur Verhandlungsmasse werden, in dem die Landwirtschaft national mit anderen Sektoren um Mittel konkurrieren muss. Wir brauchen klare Zweckbindungen, ein eigenständiges Agrarbudget und eine verlässliche Struktur – sonst steht die Zukunft unserer bäuerlichen Familienbetriebe auf dem Spiel“, warnt Kammerpräsident Franz Waldenberger.
Große Ankündigungen – und trotzdem große Kürzungen
Am 16. Juli 2025 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2028 bis 2034 veröffentlicht. Dieser sieht eine deutliche Erhöhung des EU-Budgets um rund 64 Prozent auf insgesamt etwa 1.985 Milliarden Euro vor. Trotz der politischen Beteuerungen, Landwirtschaft als „strategischen Sektor mit großen Herausforderungen“ zu behandeln, sieht der Vorschlag jedoch eine Kürzung der Mittel für die GAP um mindestens 20 Prozent vor - konkret soll das Agrarbudget auf rund 300 Milliarden Euro sinken. „Diese Kürzungen sind nicht akzeptabel. Die Leistungen der bäuerlichen Betriebe für Umwelt, Klima und Versorgungssicherheit müssen weiterhin gezielt und verlässlich abgegolten werden“, so Waldenberger.
Österreich ist im Bereich der EU-Agrarfinanzierung bislang kein Nettozahler, sondern ein Nettoempfänger. Diese Position unterscheidet sich deutlich von anderen EU-Politikbereichen, in denen Österreich im Regelfall mehr einzahlt als es zurückerhält. Gerade deshalb liegt es im volkswirtschaftlichen und gesamtstaatlichen Interesse, diese vorteilhafte Stellung auch in Zukunft zu bewahren und abzusichern.
„Diese Sonderstellung hat sich über viele Jahre hinweg als stabilisierender Faktor für die heimische Landwirtschaft erwiesen. Sie ermöglicht gezielte Fördermaßnahmen für kleinstrukturierte Betriebe, Umweltleistungen und die Erhaltung der Kulturlandschaft. Diese Struktur darf durch die geplante Reform nicht gefährdet werden“, so Kammerdirektor Karl Dietachmair.