Förderung für überbetriebliche Bewässerung
Bewässerung kommt meistens bei Gemüse, Obst, Hopfen, Wein, Gewächshäusern und Saatmais zum Einsatz. Sie dient in erster Linie der Sicherung des Ertrages und der marktfähigen Qualität in niederschlagsarmen Zeiten.
Eine Frostschutzberegnung wird angewendet um die Obstblüte vor Spätfrösten zu schützen. Aber nicht alle Obstarten vertragen die Frostberegnung, da Äste unter der Eislast brechen können. Je nach Kultur erfolgt die Wasserversorgung mit Großregnern und Sprinkler oder mit einer Tröpfchenbewässerung.
Eine Frostschutzberegnung wird angewendet um die Obstblüte vor Spätfrösten zu schützen. Aber nicht alle Obstarten vertragen die Frostberegnung, da Äste unter der Eislast brechen können. Je nach Kultur erfolgt die Wasserversorgung mit Großregnern und Sprinkler oder mit einer Tröpfchenbewässerung.
Förderung gemäß GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027
Im "GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027" sind alle neuen Förderungen für die ländliche Entwicklung verankert. Für überbetrieblich genutzte Bewässerungsanlagen sind 50 bis 70 Prozent Förderung in der Maßnahme 73-05 möglich. Die Antragstellung erfolgt über die neue digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria.
Die wichtigsten Details zur Förderung im Überblick
Förderziel
Diese Maßnahme dient zur Förderung einer überbetrieblichen und wassersparenden Bewässerungsinfrastruktur im ländlichen Raum und wird auch als unterstützende Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel gesehen.
Förderwerbende Personen
Als Förderwerberinnen und Förderwerber können Agrargemeinschaften, Wassergenossenschaften und Zusammenschlüsse von mindestens drei landwirtschaftlichen Betriebe, auftreten.
Einzelbetriebliche Investitionen in die Bewässerung können über die Investitionsförderung (73-01) gefördert werden.
Fördergegenstand
Gefördert werden Investitionen in die Errichtung oder Erneuerung von Wasserförderungs- und Wasserverteilsystemen, sowie Investitionen in die Errichtung von Speicherbecken
Die wichtigsten Fördervoraussetzungen
Es muss eine wasserrechtliche Bewilligung vorliegen und es dürfen keine fossilen Energieversorgungsanlagen gefördert werden. Es sind Wasserzähler zu installieren und bei Erneuerungsprojekten muss eine Wasserersparnis nachgewiesen werden. Weiters müssen negative Auswirkungen auf die Gewässer- und Landökologie vermieden werden.
Die Förderintensität beträgt
Diese Maßnahme dient zur Förderung einer überbetrieblichen und wassersparenden Bewässerungsinfrastruktur im ländlichen Raum und wird auch als unterstützende Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel gesehen.
Förderwerbende Personen
Als Förderwerberinnen und Förderwerber können Agrargemeinschaften, Wassergenossenschaften und Zusammenschlüsse von mindestens drei landwirtschaftlichen Betriebe, auftreten.
Einzelbetriebliche Investitionen in die Bewässerung können über die Investitionsförderung (73-01) gefördert werden.
Fördergegenstand
Gefördert werden Investitionen in die Errichtung oder Erneuerung von Wasserförderungs- und Wasserverteilsystemen, sowie Investitionen in die Errichtung von Speicherbecken
Die wichtigsten Fördervoraussetzungen
Es muss eine wasserrechtliche Bewilligung vorliegen und es dürfen keine fossilen Energieversorgungsanlagen gefördert werden. Es sind Wasserzähler zu installieren und bei Erneuerungsprojekten muss eine Wasserersparnis nachgewiesen werden. Weiters müssen negative Auswirkungen auf die Gewässer- und Landökologie vermieden werden.
Die Förderintensität beträgt
- 50 Prozent der förderbaren Investitionskosten für die Erneuerung und Errichtung der Wasserförderungs- und Verteilsysteme und
- 70 Prozent der förderbaren Kosten für die Errichtung von Speicherbecken.
Antragstellung und Förderabwicklung
Die Antragstellung und das Absenden des Antrages in die digitale Förderplattform auf der eAMA kann mit einer ID Austria erfolgen. Es wird daher dringend empfohlen, sich für die ID Austria, den elektronischen Identitätsnachweis, registrieren zu lassen.
Informationen dazu im Internetportal auf www.ama.at/dfp.
Das öffentlich zugängliche Informationsportal zu Projektmaßnahmen bietet:
Über das Informationsportal erfolgt auch der Zugang zur digitalen Förderplattform (DFP) für die Antragstellung.
Auch die Abrechnung bzw. die Einreichung des Zahlungsantrages wird über die digitale Förderplattform (DFP) erfolgen.
Informationen dazu im Internetportal auf www.ama.at/dfp.
Das öffentlich zugängliche Informationsportal zu Projektmaßnahmen bietet:
- Rechtsgrundlagen (Sonderrichtlinie, EU-Verordnungen, …)
- Merkblätter zu den einzelnen Fördermaßnahmen für das jeweilige Bundesland mit zitierten Richtlinientexten, Erläuterungen und wichtigen Hinweisen
- Erklär-Videos für die Investitionsförderung der überbetrieblichen Bewässerung
- Phasen der Investitionsförderung von der Planung und Antragstellung bis zur Projektumsetzung
- Die Antragstellung in der digitalen Förderplattform (DFP)
- Einstieg mit ID Austria
Über das Informationsportal erfolgt auch der Zugang zur digitalen Förderplattform (DFP) für die Antragstellung.
Auch die Abrechnung bzw. die Einreichung des Zahlungsantrages wird über die digitale Förderplattform (DFP) erfolgen.
- Die Belege sind in der DFP zu erfassen
- Rechnungen und zahlungsnachweise sind hochzuladen
Ansprechpersonen
Förderung: Ansprechperson Amt der Oö. Landesregierung:
DI Hermann Reingruber
Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Tel.: 0732/7720-11519
E-Mail: lfw.post@ooe.gv.at
Wasserrecht, Technik: Ansprechperson Landwirtschaftskammer Oö.
DI Christoph Zaussinger
Referent Wasser- und Umwelttechnik
Landwirtschaftskammer Oö.
Tel.: (050) 6902-1290
E-Mail: rechtsabteilung@lk-ooe.at
DI Hermann Reingruber
Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Tel.: 0732/7720-11519
E-Mail: lfw.post@ooe.gv.at
Wasserrecht, Technik: Ansprechperson Landwirtschaftskammer Oö.
DI Christoph Zaussinger
Referent Wasser- und Umwelttechnik
Landwirtschaftskammer Oö.
Tel.: (050) 6902-1290
E-Mail: rechtsabteilung@lk-ooe.at