EU-Ukraine-Abkommen soll entscheidende Verbesserung bringen
Am 5. Juni ist ein dreijähriger Zeitraum einer fast vollständigen Liberalisierung des Agrarhandels mit der Ukraine ausgelaufen. Damit sind für sensible Agrarprodukte wieder die zollfreien Importquoten des im Jahr 2016 in Kraft getretenen EU-Assoziierungsabkommens mit der Ukraine wirksam geworden. Diese gelten vorerst, die EU-Kommission hat aber letzte Woche neue Importquoten vorgeschlagen. „Die vorgeschlagenen EU-Zollkontingente bringen gegenüber den vergangenen 3 Jahren eine wesentliche Verbesserung für den EU-Agrarmarkt und damit für die EU-Landwirtschaft, stellen aber in mehreren Produktionssparten – insbesondere bei Zucker – weiterhin eine enorme Herausforderung dar. Daher braucht es beim Import von Agrarprodukten die Durchsetzung von mit der EU-Landwirtschaft vergleichbaren Produktionsstandards. Es ist unseren ohnehin unter einen enormen Druck stehenden heimischen bäuerlichen Familienbetrieben keinesfalls weiter zumutbar, einseitig die wirtschaftliche Last der zweifellos weiterhin erforderlichen Ukraine-Unterstützung zu tragen“, erklärt LK-Präsident Franz Waldenberger zu den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlägen für neue Zollkontingente im EU-Agrarhandel mit der Ukraine.
Auswirkungen bisheriger autonomer Handelsmaßnahmen dramatisch
Nach Ausbruch des Russland-Ukraine-Krieges hat die EU den Handel mit der Ukraine im Juni 2022 im Rahmen der sogenannten autonomen Handelsmaßnahme vorerst für ein Jahr vollständig liberalisiert. Diese Marktöffnung wurde dann bis Juni 2024 nochmals um ein Jahr verlängert um dann mit der Einführung von Importbremsen für Mais, Weizen, Zucker, Eier und Geflügel noch einmal bis 5. Juni 2025 verlängert zu werden. In zentralen Marktbereichen wurde damit der EU-Agrarmarkt mit den zollfreien Importen aus der Ukraine massiv belastet. Auf intensives Drängen der Bauernvertretung wurde diese überzogene Marktöffnung gegenüber der Ukraine nach dem 5. Juni beendet. Die Marktöffnung hatte dazu geführt, dass die Importe aus der Ukraine gegenüber dem Jahr 2021 bei Zucker von 18.000 Tonnen auf bis zu 500.000 Tonnen, bei Weizen von 300.000 Tonnen auf bis zu 6,4 Mio. Tonnen, bei Mais von 7,4 Mio. Tonnen auf 13,8 Mio. Tonnen und bei Geflügel von 75.000 Tonnen auf bis zu 173.000 Tonnen pro Jahr angestiegen sind. „Diese Mengenentwicklungen zeigen, dass die EU-Landwirtschaft mit der vollständigen Marktöffnung völlig überfordert wurde und nun dringend ein neues Zollregime erforderlich ist“, betont Waldenberger.
Vorschläge für neue EU-Zollkontingente
Mit dem von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag sollen die wieder geltenden EU-Kontingente aus dem EU-Assoziierungsabkommen bei Weizen von 1 Mio. Tonne auf 1,3 Mio. Tonnen, bei Mais von 650.000 Tonnen auf 1 Mio. Tonnen, bei Zucker von 20.070 Tonnen auf 100.000 Tonnen, bei Geflügel von 90.000 Tonnen auf 120.000 Tonnen und bei Eiern von 6.000 Tonnen auf 18.000 Tonnen angehoben werden. Die vorgeschlagenen neuen Zollfreikontingente bringen gegenüber der bisherigen vollständigen Marktlabilisierung mit der Ukraine wesentliche Verbesserungen, weisen aber insbesondere beim Zucker und beim Geflügel weiterhin wesentliche wirtschaftliche Druckpunkte auf. Diese bedürfen daher beim nun anstehenden politischen Verhandlungsprozess auf EU-Ebene weiterer Einschränkungen. „Hier sind weitere Korrekturen bzw. Einschränkungen der vorgeschlagenen Zielkontingente absolut unverzichtbar“, verlangt LK-Präsiden Waldenberger. Entsprechende Beschlussfassungen dazu haben im Rat der EU-Handelsminister zu erfolgen, die nun dringend zu weiteren Korrekturen des Kommissions-Vorschlages aufgefordert sind.
Vergleichbare Produktionsstandards für EU-Agrarimporte
Die politischen Verantwortungsträger auf EU-Ebene sind dringend gefordert die in der EU-Vision für die Zukunft der Landwirtschaft angekündigten Standards beim EU-Import von Agrargütern und Lebensmitteln nun auch tatsächlich umzusetzen. Dazu gehört insbesondere, dass Importe pflanzlicher Produkte ohne Rückstände von in der EU verbotenen Pflanzenschutzwirkstoffen sein müssen. Auch im Bereich des Tierschutzes müssen nun tatsächlich - wie von der EU-Kommission angekündigt - für Importe endlich gleiche Standards umgesetzt werden, wie sie innerhalb der EU schon bisher gelten.
„Hier ist im Sinne der heimischen Bäuerinnen und Bauern aber auch der Konsumentinnen und Konsumenten endlich die gebotene Fairness zu schaffen. Gleichzeitig stehen wir für eine weitere wirtschaftliche Unterstützung der Ukraine. Diese kann und darf aber künftig nicht mehr einseitig und in einem wirtschaftlich unverträglichen Ausmaß der Landwirtschaft aufgebürdet werden“, appelliert Kammerpräsident Franz Waldenberger an die EU-Verantwortungsträger.