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Entwaldungsverordnung (EUDR) – was Vermarkter von Holz, Rinder und Soja erwartet

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24.06.2025 | von Dipl.-Ing. Martin Höbarth

Die EU-Entwaldungsverordnung verlangt beim Verkauf von Holz, Soja oder Rindern die Abgabe einer Sorgfaltserklärung. Andernfalls dürfen diese zukünftig nicht mehr auf den Markt gebracht werden bzw. wird der Käufer nicht bereit sein, die Produkte zu übernehmen.

Holz.jpg © Dürnberger
© Dürnberger

Vermarktung ab 30. Dezember 2025 nur mit Referenznummer

Zum Nachweis der Entwaldungsfreiheit und der legalen Erzeugung muss jeder Marktteilnehmer zeitgerecht vor dem Inverkehrbringen von Holz, Soja oder Rindern eine sogenannte Sorgfaltserklärung in digitaler Form abgeben. Dazu stellt die EU-Kommission bereits jetzt ein Online-Tool zur Verfügung. Als erster Schritt muss man sich als Marktteilnehmer registrieren. Dann sind diverse Informationen einzugeben, wie die Bezeichnung der Ware, Angabe der Menge getrennt nach z.B. Sortimenten und Baumarten und die Abnehmer der Ware. Weiters ist eine Geolokalisierung vorzunehmen, d.h. die Flurstücke wo Soja angebaut oder die Holzernte durchgeführt wird, sind im EU-System digital einzuzeichnen. Nach Abgabe dieser Sorgfaltserklärung erhält man eine Referenznummer und einen Verifizierungscode. Diese dienen als Nachweis der EUDR-Konformität und sind mit den relevanten Rohstoffen an den Käufer mitzuliefern. Kleine und mittlere Unternehmen in den Wertschöpfungsketten Rinder und Soja sind dazu erst ab Mitte 2026 verpflichtet. Es ist aber zu erwarten, dass dies von großen Marktteilnehmern bereits ab Jahreswechsel verlangt wird.

Leichtere Handhabung durch ein „nationales Tool“

Im landwirtschaftlichen Bereich sind über Mehrfachantrag und Rinderdatenbank bereits relevante Daten verfügbar. Um unnötige Doppelmeldungen zu vermeiden und um wesentlich einfacher zu einer Referenznummer zu gelangen, hat das BMLUK entschieden, eine nationale Schnittstelle für Rinder, Soja zu programmieren. Auf Drängen der Landwirtschaftskammern und Waldverbände wird nun auch der Bereich „Holz“ mitumfasst sein.
Soja.png © Dürnberger
© Dürnberger

E-AMA Zugang oder ID Austria vorab besorgen

Dieses nationale Tool befindet sich derzeit in der Programmierung und wird voraussichtlich Ende September veröffentlicht. Daher sind die endgültige Ausgestaltung und Funktionalität noch nicht vollumfänglich bekannt. Sicher ist jedoch, dass der Einstieg über den E-AMA-Zugang oder mittels ID-Austria erfolgen wird. Zur Vorbereitung auf die Umsetzung wird daher empfohlen, sich bis September zumindest um einen dieser beiden Zugänge zu bemühen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html bzw. https://www.ama.at/fachliche-informationen/eama-das-internetserviceportal.

 

Beratung startet ab Oktober!

Sobald die genaue Funktionalität des nationalen Tools bekannt ist, wird gemeinsam mit dem BMLUK eine Beratungsoffensive gestartet. Neben Artikeln in den Medien sind auch Online-Webinare bzw. Videoanleitungen geplant, um sich rasch mit der Anwendung des nationalen Tools vertraut machen zu können.
Rinder.jpg © Dürnberger
© Dürnberger

Ziel der Verordnung

Die EU-Entwaldungsverordnung ist bereits am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Der Gesetzeswerdungsprozess wurde von einer massiven Kampagne einschlägiger Umweltorganisationen medial begleitet und noch unter anderen Mehrheitsverhältnissen im EU-Parlament beschlossen. Hehres Ziel dieser Verordnung ist, die globale Entwaldung und Waldschädigung einzudämmen. Demnach dürfen künftig relevante Rohstoffe und deren Erzeugnisse auf dem europäischen Markt nur mehr dann in Verkehr gebracht werden, wenn sichergestellt ist, dass sie „entwaldungsfrei“ produziert wurden. Dies ist dann der Fall, wenn die „Entwaldung“ – also die Umwandlung von Wald in eine landwirtschaftliche Fläche - vor dem 30. Dezember 2020 erfolgte. Diese Regelung gilt aber nicht nur für Importe, sondern auch für den EU-Binnenmarkt und betrifft daher auch alle Land- und Forstwirte in Österreich, die Rinder, Soja oder Holz vermarkten wollen.

Massiver Einsatz der Interessensvertretung

Nur durch enorme Anstrengungen der Interessenvertretungen in Österreich und Deutschland und dem Einsatz von Bundesminister Totschnig sowie EU-Abgeordneten konnte die Verpflichtung zur Umsetzung der Gesetzesvorgaben um ein Jahr auf 30. Dezember 2025 verschoben werden. Gleichzeitig wurden, wieder federführend durch Österreich, Erleichterungen für jene Länder gefordert, deren Waldfläche stabil ist und es auch aufgrund der Gesetzgebung kein Entwaldungsrisiko gibt. Dieser Ansatz fand im EU-Parlament eine Mehrheit, wurde im Trilog mit Kommission und Mitgliedsstaaten jedoch abgelehnt und eine inhaltliche Diskussion auf das Jahr 2025 verschoben. Die Landwirtschaftskammer unterstützt die Bestrebungen für eine Gesetzesänderung.
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