Einsatz von Zivildienern in der Landwirtschaft
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Einsatzbetriebe
Landwirtschaftliche Betriebe in Oberösterreich, die sich aufgrund eines längerfristigen Ausfalls oder einer Beeinträchtigung des Betriebsführers bzw. der Betriebsführerin oder einer Person, die maßgeblich bei der Arbeitserledigung am Betrieb mitwirkt, in einer Notlage befinden und damit die Bewirtschaftung des Betriebes innerhalb dieses Zeitraumes erheblich erschwert oder gefährdet ist.
Voraussetzungen für die Zuteilung eines Zivildienstpflichtigen
- Auf dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb muss ein Ausfall, eine Beeinträchtigung oder Überlastung des Betriebsführers oder der Betriebsführerin oder einer Person, die maßgeblich bei der Arbeitserledigung mitwirkt, gegeben sein, beispielsweise durch Tod, Unfall, Krankheit oder andauernde Überlastung.
- Der Betriebsführer oder die Betriebsführerin darf nicht gleichzeitig Alterspensionsbezieher oder Alterspensionsbezieherin sein.
- Am Betrieb gibt es keine geeignete Arbeitskraft, welche die Arbeiten der ausgefallenen Person längerfristig übernehmen kann.
Antragstellung
- Der Antrag auf Zuteilung eines Zivildienstpflichtigen hat mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular samt Verpflichtungserklärung zu erfolgen. Antragsteller ist der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin eines landwirtschaftlichen Betriebes.
- Die Anträge sind bei der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Abteilung Bildung und Beratung, einzureichen.
Zuweisung bzw. Umfang und Dauer des Zivildienereinsatzes
- Die Entscheidung über die Zuteilung bzw. den Umfang und die Dauer des Zivildienereinsatzes fällt die Zivildienst-Einsatzleitung in der LK OÖ.
- Der Einsatz bzw. die Einsatzdauer wird nach Maßgabe der Dringlichkeit und Verfügbarkeit von Zivildienstpflichtigen festgelegt.
- Die Zivildienstpflichtigen sind dienstrechtlich der Zivildiensteinrichtung LK OÖ unterstellt. Die direkte Unterweisung am Einsatzbetrieb erfolgt durch den Betriebsleiter oder die Betriebsleiterin.
- Die Arbeitszeit beträgt für die Zivildiener 45 Wochenstunden.
Kosten für den Einsatzbetrieb
- Zusätzlich zu den Naturalleistungen (Unterkunft und Verpflegung für den Zivildiener) ist eine Barleistung des Einsatzbetriebes in der Höhe von 3,70 Euro je geleisteter Arbeitsstunde an die LK OÖ zu entrichten.
Leistungen der LK OÖ an die Zivildiener bzw. an die ÖGK
- Monatliche Grundvergütung für jeden Zivildiener in Höhe von 585,10 Euro
- Monatliches Verpflegungsgeld für die dienstfreien Tage für jeden Zivildiener in Höhe von 192,00 Euro. Monatlicher Unfall- und Krankenversicherungsbeitrag an die Österreichische Gesundheitskasse in Höhe von 111,48 Euro - Beitragsgrundlage monatlich: 1.373,10 Euro.
- Monatlicher Fahrtkostenzuschuss der Landwirtschaftskammer OÖ für jeden Zivildiener in Höhe der Buskosten für vier einfache Fahrten zwischen Wohnort und den Einsatzbetrieben.