Effizient und nachhaltig: Neue Federwild-Regelung in Kraft
„Mit der Federwildmanagementverordnung
steht ein praxistaugliches
Instrument zur
Verfügung, um Situationen zu
bewältigen, in denen landwirtschaftliche
Flächen geschädigt
oder öffentliche Plätze durch Federwildarten
derart verschmutzt
wurden, dass sie nicht mehr
nutzbar sind. Durch die restriktive
Ausgestaltung bleibt der Artenschutz
gewährleistet“, so Agrar-
und Jagd-Landesrätin Michaela
Langer-Weninger.
Die neue Verordnung basiert auf
jährlich erhobenen Bestandszahlen
von Federwildarten wie
dem Höckerschwan oder der
Ringeltaube. „Von Beginn an
war es unser Ziel, ein nachhaltiges
Federwildmanagement in
Oberösterreich zu etablieren, das
im Bedarfsfall sofortige Handlungsfähigkeit
bietet und gleichzeitig
den Artenschutz sichert“,
betont Langer-Weninger. Auf
Grundlage der Bestandszahlen
legt das Land OÖ jährliche Entnahmekontingente
fest, um ein
unmittelbares und situationsangepasstes
Wildtiermanagement
zu ermöglichen. „Dadurch kann
schnell reagiert und gleichzeitig
der Verwaltungsaufwand für die
Bezirkshauptmannschaften reduziert
werden“, so die Landesrätin.
Jägerschaft als Partner
Ein wesentlicher Faktor für den
Erfolg der Verordnung ist das
gute Miteinander von Grundeigentümern
und Jägerschaft in
Oberösterreich. Diese enge Zusammenarbeit
ermöglicht ein effizientes
Wildtiermanagement,
das sowohl den Bedürfnissen der
Landwirtschaft als auch den Vorgaben
der Hege und des Artenschutzes
gerecht wird. Landesjägermeister
Herbert Sieghartsleitner
steht zur Partnerschaft
mit der Land- und Forstwirtschaft,
gibt aber zu bedenken:
„Wenn Wildtiere wie Ringeltauben,
Graugänse oder Höckerschwäne
zu Schaden auf
Feldern und Wiesen gehen, unterstützen
wir die Bäuerinnen
und Bauern gerne. Allerdings
muss jedem klar sein, dass dies
oft nur eine Symptombekämpfung
in unserer intensiven Kulturlandschaft
ist und Wildtiere
keine Schädlinge per se sind.
Mit gemeinsamen Lebensraumverbesserungen
können
wir weitere Maßnahmen der
Schadensminimierung setzen,
und das tun wir auch.“
Landwirtschaftskammer
-Präsident Franz Waldenberger
erklärt zur Notwendigkeit
der Oö. Federwildmanagementverordnung:
„Durch immer
größer werdende Schäden,
vor allem durch Ringeltauben
beim Keimen des Sojas, forderte
die LK OÖ einfache Lösungsmöglichkeiten
für die
Grundeigentümerinnen und
Grundeigentümer. Die neue
Federwildmanagementverordnung
ermöglicht dies unbürokratisch
und auf abgesicherten
Bestandszahlen basierend. Die
Betroffenen können mit dieser
Verordnung Vergrämungsmaßnahmen
durchführen
und, wenn diese nicht ausreichen,
kann die Jägerschaft
Jungtiere von Ringeltauben,
aber auch von Graugänsen
und Schwänen auf Schadflächen
im Rahmen von Kontingenten
rasch entnehmen. So
können Schäden auf landwirtschaftlichen
Kulturen vermieden
werden.“
Geltung und Umsetzung
Die Oö. FMVO sieht eine vorübergehende
Ausnahme von der
Schonzeit für sechs Federwildarten
vor, um einerseits landwirtschaftliche
Kulturen aber
auch andere Tierarten (z.B.
Fischbestände) zu schützen.
Die betroffenen Federwildarten
sind: Auerwild, Birkwild,
Graugans, Graureiher, Höckerschwan
und
Ringeltaube.
- Mehr Informationen hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/541473.htm