Der Wolf in OÖ: Was ist bei Begegnungen zu tun?
Aufgrund der sich häufenden
Vorkommnisse im Zusammenhang
mit dem Auftreten des
Wolfes in Oberösterreich soll
die Öffentlichkeit über aktuelle
Wolfssichtungen und Risse
bestmöglich und zeitnah
informiert werden. Dafür ist
es unbedingt notwendig, dass
Sichtungen und Schadensfälle
auch wirklich sofort gemeldet
werden.
Europarechtlich ist der Wolf
für Oberösterreich geschützt,
festgelegt ist dies in der Fauna-
Flora-Habitat-Richtlinie
(FFH-RL). Wölfe dürfen daher
an sich weder gejagt, noch gefangen,
noch getötet werden.
Die Landesregierung kann jedoch
Ausnahmen (über Verordnung
oder Bescheid) von
diesen Verboten vorsehen,
wenn dies beispielsweise im Interesse
der öffentlichen Sicherheit,
zur Abwendung erheblicher
Schäden an Viehbeständen
oder zu Zwecken der Wissenschaft
erforderlich ist und
es keine anderweitige zufriedenstellende
Lösung gibt.
Seit 30. Juni 2023 gilt für
Oberösterreich die Oö. Wolfsmanagementverordnung.
Diese
Verordnung regelt den Umgang
mit Wölfen in Oberösterreich.
Erfasst wird unbedenkliches
sowie auffälliges und an
sich unproblematisches bzw.
natürliches Wolfsverhalten (14
Situationsbeschreibungen).
Diesbezüglich sind Informations-
und Überwachungsmaßnahmen
vorgesehen, die
eine rasche Meldung erfordern.
Was ist bei Sichtungen und im Schadensfall zu tun?
Bei Auffinden eines vermutlich
von einem Wolf gerissenen
landwirtschaftlichen Nutztieres
(Schafe, Ziegen, Rinder und
Pferde) sollte von der Bäuerin
bzw. vom Bauer wie folgt vorgegangen
werden:
- Lage des Kadavers nicht verändern
- Dokumentation der Fundstelle und des gerissenen Tieres (fotografieren oder filmen)
- Abdecken des Kadavers, um mögliche DNA-Spuren zu sichern bzw. Aasfresser fernzuhalten
- Unverzügliche Kontaktaufnahme mit einem der Oö. Wolfsbeauftragten über die Oö. Wolf-Hotline. Im Schadensfall erfolgt die Begutachtung von vermuteten Wolfsrissen durch einen der fünf Wolfsbeauftragten Oberösterreichs. Dazu ist die Besichtigung vor Ort und die Entnahme einer Gewebeprobe zur DNA-Untersuchung durch einen der Wolfsbeauftragten notwendig. Die DNA-Untersuchung wird durch das Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie (Vedmed-Universität) veranlasst. Bei Vorliegen eines positiven Untersuchungsergebnisses unterstützt der Wolfsbeauftragte die Eigentümerin bzw. den Eigentümer der Tiere bei der Schadensaufstellung. Um Verluste von Nutztieren möglichst zu verhindern, ist die aktive finanzielle Förderung von Präventionsmaßnahmen im Rahmen vorbeugender Herdenschutzmaßnahmen von großer Bedeutung.
- Auch hierzu gibt es alle Infos und Dokumente auf der Website des Landes OÖ:
Oö. Wolf-Hotline im Schadensfall
- (+43 732) 77 20-118-12 während der Amtsstunden
- (+43 664) 600 72 118-06 außerhalb der Amtsstunden
- (+43 664) 600 72 146-60 außerhalb der Amtsstunden