Der Klimabonus 2024 kommt
Der Klimabonus wurde seither in Form von Gutscheinen oder direkter Überweisung auf ein der Finanzverwaltung bekanntes Konto ausbezahlt. 2022 gab es aufgrund der damaligen hohen Inflation einmalig 500 Euro, welche sich aus dem erhöhten Klimabonus (250 Euro) und dem Anti-Teuerungsbonus (250 Euro) zusammensetzten.
Im Jahr 2023 wurde der regionale Klimabonus in seiner ursprünglich geplanten Version mit regionaler Differenzierung und Staffelung je nach Wohnort ausbezahlt, in gleicher Weise soll es auch 2024 erfolgen.
Im Jahr 2023 wurde der regionale Klimabonus in seiner ursprünglich geplanten Version mit regionaler Differenzierung und Staffelung je nach Wohnort ausbezahlt, in gleicher Weise soll es auch 2024 erfolgen.
Voraussetzungen und Abwicklung: Wer bekommt den Klimabonus?
Alle natürlichen Personen, die den Hauptwohnsitz in Österreich im Jahr 2024 für mindestens sechs Monate (183 Tage) angemeldet haben, erhalten den Klimabonus. Bei einem unterjährigen Hauptwohnsitzwechsel ist jener Hauptwohnsitz ausschlaggebend, an welchem die Person den überwiegenden Teil des Kalenderjahres gemeldet war. Personen, die innerhalb des ersten Halbjahres innerhalb von Österreich umgezogen oder zugezogen sind, werden zum zweiten Stichtag (31. Dezember 2024) erfasst und erhalten den Klimabonus im Frühjahr 2025. Die Auszahlung erfolgt generell antragslos zwischen Herbst 2024 und Frühjahr 2025.
Regionale Staffelung: Wie hoch ist der Klimabonus 2024?
In Abhängigkeit vom Vorhandensein einer guten Infrastruktur am Hauptwohnsitz (z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Schulen, Krankenhäuser, Ärzte, etc.) fällt die Höhe des Klimabonus aus.
Die Einteilung der Kategorien erfolgt durch die Statistik Austria.
Der Klimabonus setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
Die Einteilung der Kategorien erfolgt durch die Statistik Austria.
Der Klimabonus setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
- 1. Sockelbetrag: Diesen Betrag in Höhe von 145 Euro (Wert 2023: 110 Euro) erhalten sämtliche Anspruchsberechtigte.
- 2. Regionalausgleich: Dieser Betrag macht je nach Kategorie des Hauptwohnsitzes 50 Euro (Wert 2023: 40 Euro), 100 Euro (Wert 2023: 75 Euro) oder 145 Euro (Wert 2023: 110 Euro) aus. Dieser Aufschlag ist für Regionen gedacht, in denen Infrastruktur und öffentlicher Verkehr nicht im entsprechenden Ausmaß vorhanden bzw. ausgebaut sind.
Es werden 4 Kategorien unterschieden, welche von Kategorie 1 "Städte mit sehr guter Infrastruktur und öffentlichen Verkehrsmitteln" (Urbane Zentren) bis hin zur Kategorie 4 "Ländliche Gemeinden und Gebiete wo es nur eine grundlegende Ausstattung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt" reichen.
Im Jahr 2024 beträgt der Klimabonus daher mindestens 145 Euro (Wert 2023: 110 Euro) bis maximal 290 Euro (Wert 2023: 220 Euro) für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr je die Hälfte. All jene Personen, welchen die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund einer Behinderung unzumutbar ist, erhalten den höchstmöglichen Regionalausgleich.
Hierfür bedarf es einer Eintragung im Behindertenpass, dass die "Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar" ist.
Für den regionalen Klimabonus gilt, dass er keine anrechenbare Leistung gemäß Sozialhilfe-Grundsatzgesetz darstellt. Das bedeutet, dass die Auszahlung keinen Einfluss darauf hat, ob jemand Anspruch auf eine staatliche Leistung wie etwa Mindestsicherung hat.
Im Jahr 2024 beträgt der Klimabonus daher mindestens 145 Euro (Wert 2023: 110 Euro) bis maximal 290 Euro (Wert 2023: 220 Euro) für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr je die Hälfte. All jene Personen, welchen die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund einer Behinderung unzumutbar ist, erhalten den höchstmöglichen Regionalausgleich.
Hierfür bedarf es einer Eintragung im Behindertenpass, dass die "Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar" ist.
Für den regionalen Klimabonus gilt, dass er keine anrechenbare Leistung gemäß Sozialhilfe-Grundsatzgesetz darstellt. Das bedeutet, dass die Auszahlung keinen Einfluss darauf hat, ob jemand Anspruch auf eine staatliche Leistung wie etwa Mindestsicherung hat.
Der Klimabonus wird einkommensteuerpflichtig
"Um die soziale Treffsicherheit zu erhöhen, wird für 2024 festgelegt, dass der Klimabonus ab einem steuerlichen Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro zu versteuern ist", so das zuständige Klimaschutzministerium. Dies entspricht umgerechnet einem monatlichen Bruttoeinkommen von etwa 6.660 Euro. Alle anspruchsberechtigten Personen erhalten je nach Kategorie die volle Summe des Klimabonus ausbezahlt. Es erfolgt sodann eine automatisierte Datenübermittlung an das Finanzministerium, daher ergibt sich für die Steuerpflichtigen prinzipiell kein zusätzlicher administrativer Aufwand.
Noch Fragen?
Auf der eigens eingerichteten Homepage können Interessierte durch Eingabe ihrer Postleitzahl die genaue Höhe ihres Klimabonus für 2024 nachvollziehen sowie viele weiterführende Informationen nachlesen (siehe unten angeführte Links).