Broschüren Recht und Steuer
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Gewinnermittlung Teilpauschalierung ab 2015
Berechnung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in der Teilpauschalierung.
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Teilpauschalierung ab dem Jahr 2015
Der Gewinn ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (mit pauschalen Ausgaben) bei einem Einheitswert der selbstbewirtschafteten luf Fläche von mehr als 75.000 Euro bis max. 130.000 Euro, bei Ausübung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagenoption sowie bei der Antragsoption bei Betrieben mit Einheitswert bis 75.000 Euro zu ermitteln. Außerdem ist die Umsatzgrenze von max. 400.000 Euro jährlich (netto) einzuhalten.
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Vollpauschalierung ab dem Jahr 2015
Die Vollpauschalierung ist anwendbar bei einem Einheitswert der selbstbewirtschafteten luf Fläche von max. 75.000 Euro und bei Einhaltung der Umsatzgrenze von max. 400.000 Euro jährlich (netto).
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Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Seit Anfang 2016 gelten für Betriebe neue Pflichten für die Erfassung von Bareinnahmen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlichte einen umfassenden Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, der detaillierte Informationen enthält.
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Soll ich ein Testament machen?
Wichtige Bestimmungen aus dem Erbrecht.
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Die Steuererklärungen für 2019 - Ausfüllanleitung für pauschalierte Land- und Forstwirte
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Sozialversicherungsbeiträge in der Land- und Forstwirtschaft
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Pflegebedürftig?!
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Wir bekommen ein Kind
Informationen zu Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und sonstigen Familienförderungen
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Beitragsfreie Pensions- und Krankenversicherung von pflegenden Angehörigen
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Gewinnermittlung Vollpauschalierung ab 2015
Berechnung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in der Vollpauschalierung.
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Steuerrelevante Grenzen in der Land- und Forstwirtschaft
Jeder landwirtschaftliche Betriebsführer sollte über die steuerlichen Grenzen seines landwirtschaftlichen Unternehmens Bescheid wissen.
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Umsatzsteuerpauschalierung
Nichtbuchführungspflichtige land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit einem Umsatz bis 400.000 Euro (netto) sind bei der Umsatzsteuer grundsätzlich pauschaliert.
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Alkoholsteuergesetz
Grundlage für die Alkoholbesteuerung ist das Alkoholsteuergesetz (AlkStG).
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SV-Beiträge - Nebentätigkeiten
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Betriebsübergabe in der Land- und Forstwirtschaft
Ein Leitfaden zur Vorbereitung für Übergeber und Übernehmer
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Beratung Hofübergabe
Beratung im Vorfeld der Erstellung eines Übergabevertrages durch einen Anwalt oder Notar.
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Bäume und Zäune an der Grundgrenze
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Grundgrenze
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Merkblatt OÖ Tourismusgesetz - Freizeitwohnungspauschale
Seit 1. Jänner 2019 ist nach den geltenden Bestimmungen der §§ 54 bis 56 des Oö. Tourismusgesetzes von jedem Eigentümer einer Freizeitwohnung eine jährliche pauschale Abgabe einzuheben.
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Urlaub am Bauernhof/Ferienwohnungen - Gewerbliche Zimmervermietung
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Tipps über Brunnen und Quellen
Tipps für bauliche Ausführungen
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Prüfung der wirtschaftlichen Unterordnung bei luf Nebentätigkeiten
Als land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb sind Tätigkeiten zu verstehen, die eng mit dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb im Zusammenhang stehen (wirtschaftliche Zweckbestimmung) und gegenüber demselben wirtschaftlich untergeordnet sind.
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Rechnungsmuster für pauschalierte Land- und Forstwirte
Unterlage für die richtige Ausstellung von Rechnungen durch umsatzsteuerpauschalierte Land- und Forstwirte.
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Kindergeburtstag am Bauernhof
Ein bäuerlicher Betrieb, mit der Absicht, eine Kindergeburtstagsfeier am Hof anzubieten, muss sich zunächst überlegen, was dieses Angebot konkret beinhalten soll. * Werden nur Räumlichkeiten an Dritte vermietet und sonst keinerlei Leistungen am Hof angeboten? * Richtet der Betrieb selbst die Geburtstagsfeier aus, aber übernehmen die Begleitpersonen der kleinen Gäste die Beaufsichtigung in vollem Umfang? * Oder aber veranstaltet der Betrieb selbst die Geburtstagsfeier zur Gänze und ist so für Unterhaltung, Beaufsichtigung und Verköstigung der Gäste zuständig?
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Rechtsfragen beim Maschinenkauf
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Schule am Bauernhof
Kurzüberblick über wesentliche Bestimmungen.
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Viehmängel
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Werbeeinrichtungen
Die Errichtung, Aufstellung und Anbringung von Werbeeinrichtungen ist nur in bestimmten gesetzlich definierten Bereichen zulässig. Bei Unklarheiten wenden Sie sich daher bitte an die jeweils örtlich zuständigen Behörden (Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft).
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Landwirtschaft und Gewerbe
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Alm und Recht
Rechtliche Informationen zur Almwirtschaft – Ausschank, Beschäftigung von Almpersonal und Haftungsfragen
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Bäuerliche Mostbuschenschank - Gastgewerbe
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Rechtliche Fragen zur Weidehaltung
Information über die Weidehaltung bei Rindern
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Vorbereitung auf das Erstgespräch beim Steuerberater
Checkliste für Land- und Forstwirte. Bei betrieblichen Umstrukturierungen oder betrieblichen Weiterentwicklungen können die Grenzen der Einkommen- und Umsatzsteuerpauschalierung überschritten werden. Eine Neuausrichtung des Betriebes kann eine umfassende Rechtsberatung notwendig machen.
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Ich gehe in Pension
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Kinderbetreuungsgeld
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Alkoholsteuer - Die abfindungsweise Herstellung von Alkohol
Das Wesensmerkmal der abfindungsweisen Alkoholherstellung besteht darin, das die Alkoholmenge und der zum Herstellen der Abfindungsmenge erforderliche Zeitraum durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen pauschal aufgrund von Durchschnittswerten bestimmt werden.
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Alkoholsteuergesetz - Definition des Letztverbrauchers
Der unter Abfindung hergestellte Alkohol unterliegt Verkaufsbeschränkungen und darf daher nur an bestimmte Personen veräußert werden.
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Fahrtrecht in der Land- und Forstwirtschaft
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Grundkauf durch Landwirte
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Grundkauf durch NICHT-Landwirte
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Grundverkauf
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Kinderbetreuungsgeld für Geburten bis 28. Februar 2017
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Beratungsbroschüre ImmoESt - Veräußerung ab 1.1.2016
Die Einkommensteuer bei der Veräußerung von Immobilien (Immobilienertragsteuer) bei Grundstücksveräußerungen nach dem 31.12.2015.
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Beratungsbroschüre ImmoESt - Veräußerung bis 31.12.2015
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Immobilienertragsteuer bei Veräußerung ab 01.01.2016
Die Einkommensteuer bei der Veräußerung von Immobilien (Immobilienertragsteuer) - Grundstücksveräußerungen nach dem 31.12.2015.
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Immobilienertragsteuer bei Veräußerung bis 31.12.2015
Die Einkommensteuer bei der Veräußerung von Immobilien (Immobilienertragsteuer) bei Grundstücksveräußerungen vor dem 1.1.2016.
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Informationsschreiben an OBO und Mitglieder des Bäuerinnenbeirates
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Musterstatuten Veranstaltungsvereine auf Orts- Bezirksebene
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Rechtsfragen bei Veranstaltungen
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Veranstaltungsvereine steuerlicher Leitfaden
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Verein - Beitrittserklärung
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Vereinswesen - Informationen des BMI
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Wesentliche Punkte der Gründungsversammlung
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NeuFöG
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Wendepunkte im Leben