04.07.2023 | von Mag. Vitus Lenz, BM Rudolf Schütz
Im Rahmen der Investitionsförderung LE 2023/27 sind für Bauvorhaben in der Rinderhaltung Ammoniakreduktionsmaßnahmen in der Basisförderung und bei Besonders tierfreundliche Haltung zu beachten.
Bauliche Maßnahmen bei der Rinderhaltung für die Ammoniakreduktion
Für die Zielerreichung von minus 12% an Ammoniakemission bis 2030, auf dem Basiswert der TIHALO-Studie 2005, sind künftig Maßnahmen zur Verringerung der Ammoniakemissionen bei Stallbauvorhaben Voraussetzung für den Erhalt einer Investitionsförderung - sowohl beim "Basisstandard" als auch bei "Besonders tierfreundliche Haltung".
Die NHɜ-Minderungsmaßnahmen in der Stallhaltung sollten folgende Kriterien zu erfüllen:
Die Maßnahmen müssen in der Praxis funktionieren.
Die Maßnahmen müssen in die Umweltinventur einfließen.
Die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe berücksichtigen.
Zweiflächensystem mit freier Liegefläche
Bei Zweiflächensystemen mit freier Liegeflächen und Einstreu oder Kompoststall sind die Anforderungen zur NH₃-Reduktion erfüllt. Dazu zählen auch Tretmist- und Streuschichtsysteme. Bei allen Zweiflächensystemen gibt es keine gesonderten Anforderungen an den Fressbereich, auch Spaltenböden mit Treibmistkanälen sind hier möglich.
Dieser erfordert auf den Laufflächen Maßnahmen zur Emissionsminderung. Der Schwerpunkt der NH₃-Reduktion liegt im Fressbereich des Liegeboxenlaufstalls. Für Zubauten von Liegeboxenreihen zu einem bestehenden Fressgang ohne NHɜ-Reduktion kann der Fressplatz belassen werden, wenn die Laufgänge zwischen den Boxen entweder mit einem Quergefälle und Harnsammelrinne bzw. größerem U-Profil oder mit einem Rillenboden und Kammschieber ausgeführt werden.
Folgende Grundregeln beinhalten Maßnahmen zur NHɜ-Reduktion:
1) Verringerung der Emissionsflächen durch einen Fressstand mit Fressplatzteilern
2) Bauliche Maßnahmen zur raschen Harnableitung in Form von Quergefälle
3) Rillenböden mit Entmistung durch Kammschieber. Neben Betonböden können auch Gummimatten oder Verbundsysteme mit Beton und Gummi eingesetzt werden
4) Ausreichend dimensionierte und funktionssichere Harnableitung
5) Häufige Entmistung der Flächen und Reinigung der Ableitung
Der aktuelle Standard bei planbefestigten Laufgängen ist die Schieberentmistung, bei Rillenböden mit einem Kammschieber.
Mit der Anforderung des Quergefälles ist eine weitere Entwicklung des Systems jedoch erforderlich, um bei offenen Stallgebäuden die Schmierenbildung aufgrund der raschen Abtrocknung zu reduzieren.
Eine zunehmend angewandte Variante ist der Entmistungsroboter in Form eines Schiebers oder als Sammler. Beide Varianten erfordern jedoch auch bauliche Maßnahmen (Gefälle und Sammlung) zur raschen Harnableitung - in Form von Quergefällen und ausreichenden Ableitungen. Bei dieser Technik werden sich künftig auch neue Systeme zur Harnableitung entwickeln. Entmistungsroboter werden gesondert unter dem Titel Innenmechanisierung gefördert.
Die mobile Entmistung ist auch als Variante bei Kleinbetrieben mit Um- oder Zubauten oder Sonderformen der Rinderhaltung in Kombination mit baulichen Maßnahmen zum raschen Harnabfluss möglich.
Förderausnahmen bei Basisstandard
Für die Rindermast ist im Basisstandard auch ein gummierter Spaltenboden möglich, jedoch nicht mit direkter Abtleitung zum Güllelager. Liegeboxen bei Mastrinder und der Jungviehhaltung mit Spaltenlaufflächen sind auch unter dieser Ausnahme möglich. Bei Inanspruchnahme des erhöhten Fördersatzes unter "Besonders tierfreundliche Haltung" sind jedoch die NH₃-Minderungsmaßnahmen umzusetzen.
Weiterführende Information liefern auch die jeweils aktuellen Fassungen der entsprechenden ÖKL-Baumerkblätter. Für vertiefende Beratungs- und Planungsleistungen stehen Ihnen die Mitarbeiter der LK-Bauberatung zur Verfügung.