Bäuerinnen und Bauern fordern adäquate Berücksichtigung bei anstehender Pflegereform
Die bäuerliche Sozialpolitik ist ein wichtiges Feld einer verantwortungsvollen und menschengerechten Agrarpolitik. Gerade im abgelaufenen Jahr konnten mit einem umfangreichen Entlastungspaket auf Drängen der Landwirtschaftskammer dringend notwendige Reduktionen bei den bäuerlichen Krankenversicherungsbeiträgen sowie entscheidende Besserstellungen bei den Bauernpensionen durchgesetzt werden. „Viele Bäuerinnen und Bauern leisten aber auch bei der Pflege von Familienangehörigen eine unschätzbare Arbeit. Bei der von der Bundesregierung angekündigten Pflegereform müssen daher auch die Anliegen der Bäuerinnen und Bauern, die ihre Angehörigen daheim pflegen, eine adäquate Berücksichtigung erfahren. Die Landwirtschaftskammer fordert insbesondere eine spürbare Pflegegelderhöhung in den höheren Pflegestufen, gezielte Entlastungsmaßnahmen für pflegende Angehörige und eine bessere Förderung der 24-Stunden-Betreuung, die bisher fast zur Gänze selbst bezahlt werden muss. Damit soll auch in Zukunft ein Altern in Würde auf unseren Höfen sichergestellt werden“, betont LK-Präsidentin Michaela Langer-Weninger.
Sozialpolitische Meilensteine im Jahr 2020
Im abgelaufenen Jahr wurden die bäuerlichen Krankenversicherungsbeiträge von 7,65 auf 6,8 Prozent der Beitragsgrundlage abgesenkt. Gleichzeitig wurde ab dem vergangenen Jahr die Mindestbeitragsgrundlage für bäuerliche Kleinstbetriebe auf das Niveau der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze abgesenkt, wodurch sich bei gleichbleibenden Leistungen eine jährliche Beitragsersparnis von bis zu 320 Euro ergibt. Entscheidende Verbesserungen gab es bei den Bauernpensionen. Für alle bäuerlichen Pensionen wurde rückwirkend ab dem Jahr 2020 der von den Bauernpensionisten bisher zu leistende Solidaritätsbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent der Pensionsleistung gestrichen. Mit der erfolgten Senkung des fiktiven Ausgedinges von 13 auf 10 Prozent und der Einführung eines Pensionsbonus für lange Beitragszeiten wurden die bäuerlichen Mindestpensionen in einem größeren Schritt spürbar angehoben. Für mitversicherte künftige Hofübernehmer wird die Beitragsgrundlage deutlich angehoben und die daraus resultierende zusätzliche Beitragslast von der öffentlichen Hand übernommen. Das bringt für diese Gruppe längerfristig eine wesentlich verbesserte soziale Absicherung im Alter und soll damit einen zusätzlichen Anreiz für die hauptberufliche Mitarbeit am Hof bieten.