Ausschuss für Rechts- und Wirtschaftspolitik
Der Ausschuss besprach folgende
Themen:
Weiters wurde berichtet über:
- Den aktuellen Stand der politischen Verhandlungen über die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: Kritisiert wurde die Unausgewogenheit und Widersprüchlichkeit der Maßnahmen, die fehlende Berücksichtigung regionaler Unterschiede und der langfristigen Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion in Europa. Die Verordnung konnte auch aufgrund des von den Bundesländern erzwungenen Abstimmungsverhaltens Österreichs noch nicht beschlossen werden.
- Novelle des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches zur Haftung für Bäume: Demnach tragen die Grundeigentümer nicht mehr die Beweislast, dass sie alle notwendigen Maßnahmen zur Gefahrensicherung gesetzt haben. Die neue Bestimmung ändert nichts am Haftungsprivileg des Forstgesetzes.
- Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zur Wegehalterhaftung: Das Urteil hat Folgen für die Freigabe von Forststraßen zur Benützung durch Mountainbiker. Demnach bleibt der Grundeigentümer bzw. die Bringungsgenossenschaft auch dann gegenüber einem geschädigten Radfahrer in der Haftung, wenn diese vertraglich auf eine Gemeinde oder einen Tourismusverband überwälzt wurde, die Forststraße aber selbst noch zu forstlichen Zwecken genutzt und instandgehalten wird. Allenfalls kann ein Regressanspruch gegen die Gemeinde oder den Tourismusverband geltend gemacht werden.
- Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes zur 110 kV Stromleitung Ried-Raab: Mit diesem wurde die Bemessung der Enteignungsentschädigung mittels Differenzmethode als zulässig beurteilt. Dadurch konnte der Kläger eine höhere Entschädigung erwirken.
Weiters wurde berichtet über:
- die Vorschläge des Gemeinde- und Städtebundes zur Novellierung der Grundsteuer B
- die Situation bei Hangrutschungen und Sanierungsmaßnahmen
- die Aufgaben und Leistungen des Steuerreferates der Rechtsabteilung