Anmeldefrist für AMA-Gütesiegel „Ackerfrüchte“ bis 5. Mai verlängert

AMA-Gütesiegel als Mehrwert
Aus Sicht der Landwirtschaft sprechen viele Gründe für das AMA-Gütesiegel „Ackerfrüchte“:
- Abhebung vom Weltmarkt - eine nachvollziehbare Herkunft führt zur Verringerung der Austauschbarkeit und ist die Basis für mögliche Zuschläge
- Mehr Flexibilität in der Vermarktung
- Nutzung der stärksten Marke der Landwirtschaft (AMA-Gütesiegel)
- Ausweitung des AMA-Gütesiegels auf Hülsenfrüchte, Ölsaaten und Zuckerrüben geplant
Teilnahmevoraussetzungen
Am AMA-Gütesiegel „Ackerfrüchte“ können Betriebsführende mitmachen, die im Rahmen ihrer ÖPUL-Teilnahme mindestens eine „Basismaßnahme“ beantragt haben und insgesamt mindestens drei ÖPUL-Punkte erreichen (siehe Grafik).
Aufgrund der ÖPUL-Änderung ab 2025 wurde auch die AMA-Gütesiegel-Richtlinie „Ackerfrüchte“ für die Ernte 2025 angepasst. Neu ist, dass bei Teilnahme an der Begrünungsmaßnahme „Zwischenfruchtanbau“ mit mindestens 25 % begrünter Fläche zwei ÖPUL-Punkte sowie bei Teilnahme mit mindestens 2 % „Nicht produktiven Ackerflächen“ bzw. mindestens 1 % „Agroforststreifen“ jeweils ein ÖPUL-Punkt vergeben wird. Die Möglichkeiten einer Teilnahme am AMA-Gütesiegel „Ackerfrüchte“ wurden für 2025 somit sinnvoll erweitert.
Anmeldevorgang
Mit den persönlichen eAMA-Zugangsdaten (PIN-Code oder ID Austria) kann die Anmeldung im AMA-Portal „Mein Gütesiegel“ bis längstens 5. Mai 2025 online eigenständig und rasch erledigt werden. Weitere Detailinformationen können auf der Homepage der AMA-Marketing unter AMA-Gütesiegel "Ackerfrüchte" nachgelesen werden.
Zur Unterstützung für die Anmeldung stehen die Betriebsberater der Bezirksbauernkammern sehr gerne zur Verfügung.