AMA-Gütesiegel Ackerfrüchte
Anbei ein lk-online Artikel von DI Helmut Feitzlmayr mit Argumenten für die Teilnahme am AMA-Gütesiegel Ackerfrüchte AMA-Gütesiegel - jetzt sind die Ackerbauern gefordert | Landwirtschaftskammer Österreich (lko.at)
Bereits seit 01. Jänner 2024 ist die Anmeldung zum AMA-Gütesiegel Ackerfrüchte für landwirtschaftliche Betriebe unter folgendem Link möglich: https://amamarketing-portal.services.ama.at/
Die Aufzeichnung des Webinars vom 01.02.2024 zum Thema "Der Weg zum AMA-Gütesiegel Ackerfrüchte" ist auf der Website der AMA-Marketing zu finden. (Ackerfrüchte: AMA (amainfo.at))
Darüber hinaus veranstaltet die AMA Marketing noch weitere Webinare unter dem gleichen Titel an folgenden Terminen:
Unter www.amainfo.at/ackerfruechte ist Folgendes zu finden:
Darüber hinaus veranstaltet die AMA Marketing noch weitere Webinare unter dem gleichen Titel an folgenden Terminen:
- 13. Februar, 9 Uhr https://zoom.us/j/91625700112
- 20. Februar, 19 Uhr https://zoom.us/j/93616508735
- 18. März, 19 Uhr https://zoom.us/j/99732639737
- 09. April, 19 Uhr https://zoom.us/j/95730289995
Unter www.amainfo.at/ackerfruechte ist Folgendes zu finden:
- Verlinkung zur Anmeldeseite
- Videoanleitung für die Anmeldung
- Aufzeichnung des Webinars vom 1. Februar
- Termine für die noch kommenden Webinare
- Richtlinienentwurf zum Download
- Erzeugervertrag zum Download
- Häufig gestellte Fragen & Antworten
Die AMA-Marketing hat eine allgemeine Mail-Adresse eingerichtet, die für Fragen genützt werden kann: getreide-office@amainfo.at
Im Zuge der Anmeldung gibt es den Punkt "Förderung etwaiger Kontrollkosten". Dieser war erforderlich, da zur Abwicklung einer möglichen (aber noch nicht fixierten) Kontrollkostenförderung über die AMA-Marketing eine Vollmacht des landwirtschaftlichen Betriebes notwendig ist. Zur Nutzung dieser Förderung sind dem BML alle landwirtschaftlichen Betriebe, die für diese Förderung in Frage kommen, vorab zu übermitteln, auch wenn schlussendlich nur ein kleiner Teil dieser Betriebe tatsächlich eine Kontrolle haben wird und dann eine Kontrollkostenförderung erhält. Da die Einholung dieser Vollmachten im Nachhinein sehr aufwendig wäre, wurde dieses Erfordernis kurzfristig noch in die Anmeldung eingebettet.
Im Zuge der Anmeldung gibt es den Punkt "Förderung etwaiger Kontrollkosten". Dieser war erforderlich, da zur Abwicklung einer möglichen (aber noch nicht fixierten) Kontrollkostenförderung über die AMA-Marketing eine Vollmacht des landwirtschaftlichen Betriebes notwendig ist. Zur Nutzung dieser Förderung sind dem BML alle landwirtschaftlichen Betriebe, die für diese Förderung in Frage kommen, vorab zu übermitteln, auch wenn schlussendlich nur ein kleiner Teil dieser Betriebe tatsächlich eine Kontrolle haben wird und dann eine Kontrollkostenförderung erhält. Da die Einholung dieser Vollmachten im Nachhinein sehr aufwendig wäre, wurde dieses Erfordernis kurzfristig noch in die Anmeldung eingebettet.