Abfindungsbrennrecht: Zulassung eines einfachen Brenngerätes
Achtung beim Kauf von neuen oder gebrauchten Brenngeräten
Das Alkoholsteuergesetz 2022 enthält Regelungen, wann Brenngeräte als einfach Brenngeräte gelten, die im Sinne des Gesetzes für die Herstellung von Abfindungsalkohol zugelassen und verwendet werden dürfen.
Die technische Entwicklung der vergangenen Jahre bringt nun die Problematik mit sich, dass Brenngeräte gekauft werden, die nicht mehr diesen strengen Bestimmungen entsprechen. Den Brenngeräteeigentümern wird dies allzu oft erst im Zulassungsverfahren beim Zollamt bewusst. Die Folge ist, dass diese oft sehr kostspieligen Brenngeräte unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand für den Besitzer umgebaut werden müssen, um letztendlich doch eine entsprechende Zulassung erteilt zu bekommen und das Brenngerät für die Herstellung von Alkohol unter Abfindung nutzen zu können.
Das Zollamt Österreich empfiehlt daher dringend, bereits vor dem Kauf eines neuen oder auch gebrauchten Brenngerätes mit dem Zollamt Kontakt aufzunehmen und anhand von Plänen und Beschreibungen prüfen zu lassen, ob es sich noch um ein einfaches Brenngerät handelt oder um eines, das aufgrund der technischen Ausführung diesen Bestimmungen nicht entspricht.
Die technische Entwicklung der vergangenen Jahre bringt nun die Problematik mit sich, dass Brenngeräte gekauft werden, die nicht mehr diesen strengen Bestimmungen entsprechen. Den Brenngeräteeigentümern wird dies allzu oft erst im Zulassungsverfahren beim Zollamt bewusst. Die Folge ist, dass diese oft sehr kostspieligen Brenngeräte unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand für den Besitzer umgebaut werden müssen, um letztendlich doch eine entsprechende Zulassung erteilt zu bekommen und das Brenngerät für die Herstellung von Alkohol unter Abfindung nutzen zu können.
Das Zollamt Österreich empfiehlt daher dringend, bereits vor dem Kauf eines neuen oder auch gebrauchten Brenngerätes mit dem Zollamt Kontakt aufzunehmen und anhand von Plänen und Beschreibungen prüfen zu lassen, ob es sich noch um ein einfaches Brenngerät handelt oder um eines, das aufgrund der technischen Ausführung diesen Bestimmungen nicht entspricht.
Wichtige Informationsblätter, Vordrucke und Formulare
- VSt INF 2 Information für Abfindungsberechtigte
- VST INF 3 Anleitung für die elektronische Abfindungsanmeldung
- VSt 45 Antrag auf Zulassung eines einfachen Brenngerätes / Anzeige eines überwachungspflichtigen Gerätes
- VSt 46–1 Aufzeichnungen - Eigentümer eines einfachen Brenngerätes
- VST 46-2 Aufzeichnungen über das Weg- und Rückbringen des Brenngerätes vom und zum Aufbewahrungsort ("Verleihangaben")
- VSt 47-1 Überwachungsbuch für Abfindungsberechtigte
- VST 47-2 Überwachungsbuch/Übersicht über Art und Anzahl der Maischebehälter
- VSt 47-3 Überwachungsbuch/Aufzeichnungen über das Einmaischen und die Brennvorgänge
Downloadmöglichkeit unter bmf.gv.at.