Broschüren Recht und Steuer
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Die Herstellung von Branntwein erfolgt entweder im Abfindungswege, wobei Sonderbestimmungen für den Hausbrand bestehen, oder in Verschlussbrennereien, wobei die „Verschlussbrennerei mit eingeschränkter Anlagensicherung" einen Mischtyp zwischen Abfindungs- und Verschlussbrennerei darstellt.