Die Herstellung von Branntwein erfolgt entweder im Abfindungswege, wobei Sonderbestimmungen für den Hausbrand bestehen, oder in Verschlussbrennereien, wobei die „Verschlussbrennerei mit eingeschränkter Anlagensicherung" einen Mischtyp zwischen Abfindungs- und Verschlussbrennerei darstellt.