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„ÖPUL - Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker“ – aktuelle Herausforderungen

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15.09.2026 | von Ing. Christoph Ömer

Die außergewöhnliche Trockenheit und die daraus resultierenden Ertragseinbußen, insbesondere bei den Frühjahrskulturen, werfen im Zusammenhang mit der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker (GW 2030)” zahlreiche Fragen auf. Nachfolgend werden wichtige Punkte zur Stickstoffbilanzierung und zu daraus resultierenden Verpflichtungen erläutert.

1. Stickstoffsaldo

Teilnehmer der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker (GW 2030)” sind verpflichtet, jährlich eine schlagbezogene Stickstoff-Saldierung durchzuführen. 
Ein Stickstoffüberschuss von mehr als 20 kg N/ha, der sich aus der schlagbezogenen Bilanzierung ergibt, ist bei der Düngung der Folgekultur zu berücksichtigen. Dabei wird die tatsächlich ausgebrachte Stickstoffmenge dem tatsächlichen Stickstoffentzug durch die Ernte gegenübergestellt.

Um außergewöhnliche Ereignisse wie Dürre, Hagel oder andere Ertragseinbußen angemessen zu berücksichtigen, ist die maximal anrechenbare Stickstoffmenge auf 100 kg N/ha (vor Anwendung von Reduktionsfaktoren) begrenzt. In der Grundwasserschutz-Gebietskulisse Oberösterreichs ist ein ermittelter Stickstoffüberschuss bei der Düngung der Folgekultur mit dem Faktor 0,6 anzurechnen. Durch die Obergrenze von 100 kg N/ha ergibt sich somit eine maximal auf die Folgekultur anzurechnende Stickstoffmenge von 60 kg N/ha.

Werden zusätzliche Maßnahmen gesetzt, wie der Anbau einer ÖPUL-konformen Zwischenfrucht, kann dieser Reduktionsfaktor nochmals angewendet werden. Bei einem Stickstoffsaldo von 100 kg N/ha reduziert sich die auf die Folgekultur anzurechnende Menge dadurch auf 36 kg N/ha. 
Futterzwischenfrüchte sind, sofern sie genutzt werden, ebenso wie Hauptkulturen zu bilanzieren. Dadurch kann eventuell je nach angelegter Zwischenfrucht das Saldo noch weiter reduziert werden.

2. Höhere Stickstoffsalden und Verpflichtungen für Nachfolgekulturen

Bei erhöhten Stickstoffüberschüssen ergeben sich zusätzliche Anforderungen:
  • Liegt der Stickstoffüberschuss der Vorkultur bei mehr als 30 kg N/ha und erfolgt die Ernte vor dem 1. Oktober, muss bereits im Herbst eine Folgekultur oder Zwischenfrucht angebaut werden.
  • Die Begrünung hat gemäß den ÖPUL-Maßnahmen „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ oder „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ zu erfolgen.
  • Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Schläge mit einer Größe von weniger als 0,3 ha.
Unabhängig vom ermittelten Stickstoffsaldo gilt die Verpflichtung zur Anlage einer Folgekultur außerdem:
  • nach Kürbis oder Feldgemüse, sofern die Ernte vor dem 1. Oktober erfolgt,
  • beim Umbruch von Ackerbrachen oder Ackerfutterflächen vor dem 15. November.
Beim Anbau von Begrünungen sind die jeweils vorgeschriebenen Anlagezeiträume der gewählten Variante unbedingt einzuhalten. Ebenso ist auf die fristgerechte Beantragung bei der AMA zu achten.
Bis 30. September können noch Begrünungen der Varianten 4, 5, 6 und 7 angemeldet werden. Eine Beantragung zusätzlicher Flächen ist nach diesem Termin nicht mehr möglich.

3. Körnermais wird als Silomais geerntet

Aufgrund des knappen Futterangebots wird Körnermais heuer vielfach als Silomais genutzt. Diese Nutzungsänderung hat Auswirkungen auf die Stickstoffsaldierung sowie auf die Dokumentation der Erntemengen.
Im Vergleich zu Körnermais weist Silomais einen höheren Stickstoffbedarf sowie andere Entzugswerte auf. Bei der Verwendung von ÖDüPlan Plus ist daher vor der Erfassung der Ernte die Kultur in der Maske „Felder“ von Körnermais auf Silomais umzustellen.

Wichtig dabei:
  • Zum Zeitpunkt der Kulturänderung darf noch keine Ernte erfasst worden sein. Bereits erfasste Ernten müssen zuvor gelöscht werden.
  • Durch die Änderung der Kultur werden vorhandene Pflanzenschutzmaßnahmen automatisch entfernt und müssen anschließend neu erfasst werden.
  • Erst nach erfolgter Kulturänderung sollte die Erntemaßnahme dokumentiert werden.
Bei der Ernte ist als Erntegut entweder „Silomais frisch“ oder „Silomais-Silage gelagert“ auszuwählen. 
Für die Dokumentation der Erntemengen sind nachvollziehbare Nachweise unerlässlich. Die Mengenerfassung kann grundsätzlich in beliebiger Form erfolgen, sofern die dokumentierten Mengen plausibel und überprüfbar sind. Werden Wiegebelege verwendet, sind diese entsprechend auf die dokumentierte Einheit (m³ Silage) umzurechnen und nachvollziehbar darzustellen.
Trockenschaden bei Mais.jpg © BWSB
Trockenschaden bei Mais © BWSB

Fazit

Gerade in Jahren mit außergewöhnlicher Trockenheit kommt der Stickstoffbilanzierung besondere Bedeutung zu. Die bestehenden Regelungen berücksichtigen Ertragsausfälle durch Obergrenzen und Reduktionsfaktoren, dennoch sind die daraus resultierenden Verpflichtungen hinsichtlich Folgekulturen, Begrünungen und Dokumentation sorgfältig einzuhalten. Dies dient sowohl der Rechtssicherheit im ÖPUL als auch dem nachhaltigen Schutz des Grundwassers.

Eine professionelle Aufzeichnungssoftware, wie der ÖDüPlan Plus, unterstützt bei der Umsetzung der gesetzlichen Auflagen und der Bestimmungen aus dem ÖPUL-Programm. Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, 050/6902-1426 bzw. bwsb@lk-ooe.at.
Logo_ÖDüPlan Plus.jpg © BWSB
ÖDüPlan Plus © BWSB

Kontakt

  • Christoph Ömer
    Ing. Christoph Ömer
    christoph.oemer@lk-ooe.at
    T (050) 6902-1561

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